Die Lehrerin eines Gymnasiums in Berlin-Köpenick hat im Musikunterricht das verbotene Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der NSDAP, durchgenommen. Dafür wurde sie angezeigt. Durfte die Lehrerin das im Unterricht machen?
Alle Artikel in „Schule“ vom 16.04.2015
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