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Auch akustische oder optische Symbole können strafbar sein, darunter gerade auch das Horst-Wessel-Lied.

Die Lehrerin eines Gymnasiums in Berlin-Köpenick hat im Musikunterricht das verbotene Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der NSDAP, durchgenommen. Dafür wurde sie angezeigt. Durfte die Lehrerin das im Unterricht machen?

Von
  • Sylvia Vogt
  • Jost Müller-Neuhof