Der Wohnungsmarkt ist nur bedingt im UmbruchVON ANDREAS LOHSE Fast täglich liest man Meldungen mit den neuesten Zahlen über fertiggestellte Immobilien.Das Angebot für Mieter steige, der Wohnungsmarkt sei im Umbruch, heißt es, wandle sich gar "vom bisherigen Vermieter- zum Mietermarkt".
Andreas Lohse
Bei Zeitmietverträgen gelten besondere Regelungen / Mietrechtsreform sieht Änderungen vorVON ANDREAS LOHSE Üblicherweise werden Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen: Wer eine neue Wohnung hat, will gemeinhin nicht beim Einzug schon wieder an den Auszug denken.Mitunter vereinbaren Mieter und Vermieter - meist auf Wunsch des Letztgenannten - dennoch eine befristete Wohndauer.
Lärm ist die häufigste Ursache für Streit im MietshausVON ANDREAS LOHSE Ob Mieter oder Eigentümer: Mit Nachbarn läßt sich trefflich streiten.Während der eine sonntags auf der Terrasse in aller Ruhe frühstücken will, mäht der andere regelmäßig seinen Rasen.
Keine eindeutige Rechtslage / Toleranz der Nachbarn ausschlaggebendVON ANDREAS LOHSE Des einen Lebensart ist des anderen Alptraum: Grillfeste machen meist nur denen Spaß, die dabei sind.Wer zusieht, mitriecht oder gar im Rauch hängt, wird bestenfalls hungrig, schlimmstenfalls zur Furie.
Fassadenkunst per Bus mit Heinz KuzdasVON ANDREAS LOHSE Wer offenen Auges durch Berlin wandert und gelegentlich auch mal nach oben schaut, stößt allenthalben auf optische Hindernisse: Fassaden, wie der letzte Krieg sie hinterließ, Brandwände, mithin baupolizeilich vorgeschriebene Mauern, meist pure Tristesse und grau in grau.Die Form folgt der Funktion.
Bundesbauministerium: Nur geringer Handlungsbedarf für grundlegende Modifizierung und Ergänzung des GesetzesVON ANDREAS LOHSE Es droht ein Betrug an den Mietern", wettert der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips.Man habe "eindeutige Hinweise", daß die Regierungskoalition bei der geplanten Mietrechtsänderung "jetzt doch eine massive Verschlechterung zu Lasten der Mieter" plane.
Wirksame mechanische Vorrichtungen können kurzfristig installiert werden / Bei Eingriff in die Bausubstanz Vermieter informierenVON ANDREAS LOHSE Die Ferien haben begonnen.Zwar wird gerade in der Großstadt während der Urlaubszeit nicht zwangsläufig häufiger eingebrochen als im Rest des Jahres - doch bekanntlich macht Gelegenheit Diebe.
Wer dem Nachmieter Möbel anbietet, darf nur eine dem Wert angemessene Summe verlangen / Detaillierter Kaufvertrag sinnvollVON ANDREAS LOHSE Wer auszieht, nimmt gern Abstand.Doch "eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür zu leisten, daß der bisherige Mieter die gemieteten Wohnräume räumt, ist unwirksam", heißt es im Wohnungsvermittlungsgesetz.
Qualitative Verbesserung im Wohnungsbestand hat sich fortgesetzt / Untersuchung des DIW über Wohnungsmieten in DeutschlandVON ANDREAS LOHSE Die Wohnungsmieten steigen in Ostdeutschland erheblich schneller als in Westdeutschland, ermittelte jüngst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).Der alljährlich durchgeführten Untersuchung zufolge betrug die Steigerungsquote 1996 - gemessen pro Quadratmeter Wohnfläche - in den neuen Ländern 14 Prozent, in den alten hingegen nur vier Prozent.
Vom 1.Juli an gelten beim Neuabschluß eines Vertrages in der Praxis dennoch 20 Prozent als Obergrenze für ErhöhungenVON ANDREAS LOHSE Bereits vor sieben Jahren wurde im Einigungsvertrag festgelegt, für den Wohnungsbestand der neuen Länder schrittweise das allgemeine Vergleichsmietensystem einzuführen.
Mieter müssen nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze zahlenVON ANDREAS LOHSE Die Instandhaltung einer Wohnung obliegt grundsätzlich dem Vermieter - so steht es zumindest im Gesetz (§ 536 BGB).Gleichwohl kann der Mieter verpflichtet werden, sich um Bagatellen selbst zu kümmern und kleinere Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Faustregel für die Renovierung: Bei normaler Abnutzung der Wohnung sind Farbe, Tapeten und Gips ausreichend / Gesetzliche Fristen beachtenVON ANDREAS LOHSE Praktische Gründe sprechen dafür, Wände, Decken und Türen nicht gerade dann zu streichen, wenn das Fenster wegen Schneegestöbers lieber geschlossen bleiben sollte.Doch wer seine Renovierungspläne immer wieder verschiebt, könnte Ärger bekommen, hat doch auch der Vermieter - wenngleich in Maßen - ein Wörtchen mitzureden.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre / Kürzere Zeiten möglichVON ANDREAS LOHSE Ist der Mietvertrag beendet, wollen alle Beteiligten möglichst rasch ihre Ansprüche erfüllt sehen.Der Vermieter dringt auf Schönheitsreparaturen, der Mieter will seine Kaution und zuviel gezahlte Vorschüsse zurück.
Bestandsschutz für alte Mehrfamilienhäuser / Verursachergerechte Abrechnung bei Abfallgebühren nicht praktikabelVON ANDREAS LOHSE Die Kommunen benutzen die Vermieter als Inkassogehilfen." Solcherart klagte jüngst der Präsident des Zentralverbandes der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Friedrich-Adolf Jahn.
Nur selten entsprechen die Fragebögen von Vermietern den gesetzlichen Vorgaben / Beschwerden beim DatenschutzbeauftragtenVON ANDREAS LOHSE Manche Hausbesitzer wollen neue Mieter erst durchleuchten, bevor sie einen Vertrag mit ihnen schließen.Gängiges Mittel: ein Fragebogen, den die Wohnungssuchenden doch bitteschön auszufüllen haben.
Um Streit zu vermeiden, sollte man beim Ein- und Auszug ein Wohnungsprotokoll erstellenVON ANDREAS LOHSE Torsten P.will ausziehen.
Skalen der Verdunstungsröhrchen vorher notieren / Bei eklatanten Abweichungen zu den eigenen Daten Unterschrift verweigernVON ANDREAS LOHSE Mit dem Ende der Heizperiode stapfen sie wieder durch unsere Wohnungen: Jene Kittelmänner, die vor den Heizkörpern in die Knie gehen, um die Striche an den dort installierten Röhrchen abzulesen.Und kurz darauf bittet uns der Vermieter, Heizkosten nachzuzahlen; seltener bekommen wir Geld zurück.
Millionen-Investitionen der "Howoge" für grundlegende Sanierung und Neubauten in der Konrad-Wolf-StraßeVON ANDREAS LOHSE Matthias Stawinoga macht eine weit ausholende Armbewegung: "Das hier ist bald unsere schönste Geschäftsstraße!" Ein Mann mit Visionen.
Vermieter muß sich um Neuvermietung schon vor Ende des noch gültigen Vertrages bemühenVON ANDREAS LOHSE Die meisten Mietverträge werden problemlos aufgelöst.Der Mieter kündigt fristgerecht, zieht zum vereinbarten Termin aus oder stellt einen für den Hausbesitzer zumutbaren Nachmieter.
Lebenspartner, Eltern und Kinder können ohne Genehmigung des Vermieters als Mitbewohner einziehenVON ANDREAS LOHSE Hiermit gestatte ich Ihnen wunschgemäß die Untervermietung Ihres Balkonzimmers" - so einfach kann es sein.Der Mieter bittet den Vermieter um die Erlaubnis zur Untervermietung und erhält sie auch.
Bei unbefristeten Mietverträgen sind gesetzlich anerkannte Gründe, Kündigungsfristen und formale Spielregeln einzuhalten VON ANDREAS LOHSE Kündigung!" - schon der Gedanke daran macht viele panisch.
Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Mietrechtsreform / Entscheidung offen VON ANDREAS LOHSE Das Mietrecht soll verständlich werden.Seit Monaten schon streiten die Experten von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft über Form und neue Inhalte.
Behindertengerechte Umbauen müssen mit dem Vermieter besprochen und von ihm genehmigt werdenVON ANDREAS LOHSE Anna K.hat sich durchgesetzt.
Miterhöhungen sollte man eingehend prüfen, bevor man ihnen zustimmt / Viele zu hoch, unzulässig und falsch begründetVON ANDREAS LOHSE Mehr als 1,8 Millionen Mieterhöhungen erhalten Deutschlands Mieter im Jahr", schätzt der Deutsche Mieterbund in Köln.Viele davon seien unzulässig, falsch begründet oder einfach viel zu hoch.