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Katja Füchsel

Unwahrscheinlich, dass auch der fünfte Berliner Prozess nur mit einem Warnschuss endet. Wenn Kirchenstörer Andreas Roy am heutigen Dienstag im Amtsgericht Platz nimmt, muss der 45-Jährige mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Vier neue Anklagen hat die Staatsanwaltschaft gegen Roy zusammengetragen, der mit seinen Aktionen wiederholt gegen seine Bewährung verstoßen hat.

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