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Das Insolvenzverfahren müssen Betroffene beim Amtsgericht des Bezirks, in dem sie leben, selbst beantragen. Es folgt eine komplexe Prozedur: Zuerst gibt es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, schlägt dieser fehl, folgt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.