
Das Verfahren gegen Oberst Georg Klein wegen der Bomben am Kundus-Fluss ist eingestellt, doch Anwälte der Opfer wollen sich damit nicht abfinden.
Das Verfahren gegen Oberst Georg Klein wegen der Bomben am Kundus-Fluss ist eingestellt, doch Anwälte der Opfer wollen sich damit nicht abfinden.
Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den britischen Piusbruder Bischof Richard Williamson findet vor vielen Anhängern statt.
Die Ostdeutschen sind laut einem Urteil vom Donnerstag kein Volk für sich. Das Stuttgarter Arbeitsgericht musste darüber entscheiden, weil eine schwäbische Firma die Bewerbung einer gebürtigen Ost-Berlinerin abgelehnt hatte. Wie argumentiert der Richter?
Jost Müller-Neuhof über die abgelehnte Diskriminierungsklage einer Ex-Berlinerin
Es war die Nachricht, auf die viele gewartet hatten: In Missbrauchsfällen hätte die katholische Kirche die Behörden einzuschalten, dekretiere eine am Montag veröffentlichte Richtlinie des Heiligen Stuhls.
Kommt er? Kommt er nicht? Seit Dienstag steht fest: Der Piusbruder Bischof Williamson, angeklagt wegen Volksverhetzung, wird zu seinem Prozess am Regensburger Amtsgericht am Freitag nicht erscheinen.
Mit der Masse an Daten wachsen die Zweifel am Umgang damit. Nicht bei allen.
Nach dem tödlichen Schuss eines Hells Angels auf einen Polizisten fordern Politiker Verbote der berüchtigten Klubs, die seit Jahrzehnten mit Gewalt und Drogenhandel verbunden werden. Was denken Sie darüber? Diskutieren Sie mit!
Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des Kundus-Bombardements im September 2009 eingeleitet. Welche Folgen hat das für die Bewertung des Angriffs?
Jost Müller-Neuhof über die Pokerräuber und ihre Flucht
Für die illegale Bank-CD in NRW hat der Staat mehr gezahlt als die ursprünglich veranschlagten 2,5 Millionen: Die Behörden gaben sich dem Verkäufer gegenüber spendabel - und übernahmen die fällige Steuer für das Geschäft.
Die Länder müssen ihre Aufsicht für den Datenschutz neu ordnen – und der Bund muss es vielleicht auch.
UPDATE Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen am Dienstag für zulässig erklärt.
Er war immer früh dran als Wissenschaftler, sagt sein Lehrer Bruno Simma, heute Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Früh dran ist Andreas Paulus auch als neuer Richter am Bundesverfassungsgericht, mit 41 Jahren nur ein Jahr über dem gesetzlichen Mindestalter.
Der Politiker Jörg Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht. Die Anklage ist in allen Punkten zugelassen. Der Beschuldigte zeigt sich zuversichtlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verfassungswidrig ist. EU-Kommission und der Branchenverband Bitkom zeigten sich zufrieden. Doch welche Folgen hat das Urteil?
Nichtig, lautet das Verdikt aus Karlsruhe, die schwerste Sanktion für verfassungswidrige Politik. Es ist das Ungeschehenmachen eines legislativen Akts, ganz so wie es sich jemand wünscht, der sich schämen soll. Hat die Politik das verdient?
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt. Die Bundesregierung muss nachbessern.
Am Dienstag steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung an. Karlsruhe wird das Datensammeln aller Voraussicht nach begrenzen.
Jost Müller-Neuhof über Kirche, Staat und Kindesmissbrauch.
Die FDP will den Völkerrechtler Andreas Paulus als Verfassungsrichter nach Karlsruhe schicken. Er ist eine Wahl von mittlerer Art und Güte.
Die FDP will den 41-jährigen Völkerrechtler Andreas Paulus nach Karlsruhe ans Bundesverfassungsgericht schicken. Vize soll Ferdinand Kirchhof werden.
Jost Müller-Neuhof über die FDP und ihre Wahl für das Verfassungsgericht
Wer zu zählen anfängt, wird nicht aufhören können. Erst vereinzelt, dann dutzendweise, jetzt hundertfach kommen die Fälle sexuellen Missbrauchs an Ordensschulen ans Tageslicht. Es gehört wenig Fantasie dazu, sich auszumalen, welche Geschichten noch zu hören sein werden, wenn um eine Entschädigung für die in deutschen Kinderheimen misshandelten Zöglinge gerungen wird.
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