
Der Kanzler hat mit seinen flapsigen Sprüchen nicht nur die Stadt am Amazonas in die Pfanne gehauen, sondern auch die mitreisenden Journalisten – von ihnen und ihren Medien hält er wenig.

Jost Müller-Neuhof berichtet über Justiz, Gesetzgebung und Bundespolitik und kommentiert die Rechtslage in seiner Kolumne „Einspruch“. Zudem berät er die Redaktion in anwaltlicher Funktion bei investigativen Recherchen zum Informations- und Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Angefangen hat er beim Tagesspiegel in den Neunzigerjahren als Gerichtsreporter, nach dem Volontariat war er Redakteur in der Politikredaktion. Der promovierte Jurist ist Lehrbeauftragter an der Freien Universität und war langjährig Mitglied im Deutschen Presserat.

Der Kanzler hat mit seinen flapsigen Sprüchen nicht nur die Stadt am Amazonas in die Pfanne gehauen, sondern auch die mitreisenden Journalisten – von ihnen und ihren Medien hält er wenig.

Der Kulturstaatsminister ist an einem Geschäft beteiligt, das mit Minister-Auftritten Geld verdient. Er wollte, dass alle das normal finden, doch nun gibt er seine Anteile ab. Eine Lösung – aber nur eine halbe.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht gestärkt, sich friedlich zu versammeln. Der Beschluss zeigt: Manche Gegendemonstranten sind demokratisch gestört.

Tausend Strafanzeigen gegen Kanzler Merz wegen seiner „Stadtbild“-Tirade sind tausend zu viel. Derlei Vorwürfe engen Debatten ein – und führen am Ende zu noch mehr Hetze.

Viele Kritiker werfen dem Regierungschef Rassismus vor und fluten die Berliner Staatsanwaltschaft mit Anzeigen. Die lässt sich mit der Prüfung noch etwas Zeit.

Der „Nius“-Chefredakteur hatte von einer „arabisch dominierten Polizei“ gesprochen. Dies bleibt ohne strafrechtliche Folgen – wie in mehr als 30 Verfahren zuvor. Eines ist allerdings noch offen.

Interne Dokumente aus dem Bundesinnenministerium zeigen: Im Haus von Minister Dobrindt mehrt sich Widerstand gegen die Flaggen-Erlaubnis – weil das LGBTIQ-Symbol „privilegiert behandelt“ werde.

Die Regierung unterlässt es, eine törichte Äußerung von Friedrich Merz zu protokollieren, weil er sie als Parteipolitiker gemacht haben soll – aber das stimmt so nicht

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.

Eine Frau klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie die Sender als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht sieht. Das ist natürlich überzogen – aber mehr Kontrolle darf sein.

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage des Hochschullehrers Martin Wagener ab. Er hatte in einem Buch türkischstämmigen Deutschen bescheinigt, dass sie „in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben“.

Ein früherer Ausbilder beim Bundesnachrichtendienst klagt gegen Disziplinarmaßnahmen. Der Vorwurf gegen ihn: Er habe einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ eingeführt, den das Grundgesetz nicht kenne.

Die Bundesregierung möchte vermeiden, dass eine eigene kritische „Auswertung“ zur Asylpraxis öffentlich wird. Denn die stammt noch aus Zeiten der Ampelkoalition.

Weltweit jagt die Justiz Kriminelle, die auf einen digitalen Trick des FBI hereingefallen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen – aber wie lange noch?

Dem Nachrichtendienst wurde vorgeworfen, die militärische Lage schlechtzureden. Aufklärung dazu gibt es keine – das Bundesverwaltungsgericht sieht sonst Probleme für die Diplomatie.

Der US-Präsident gängelt die freie Presse, wo er kann. Sollte es ein solches Vorgehen der Exekutive auch mal in der Bundesrepublik geben – das Land wäre schlecht darauf vorbereitet.

Der Streit um die Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat das Gerichtspersonal in Karlsruhe endgültig zum Politikum gemacht. Das birgt Risiken – die von den Abgeordneten beherrscht werden müssen.

Der Hochschullehrer Martin Wagener wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen seinen Dienstherrn. Vorgeworfen wird ihm ein „ethnisch-kultureller Volksbegriff“ – wie ihn auch die AfD verwenden soll.

Der NDR trennt sich von einer Journalistin, die als Jungkonservative Medien-Karriere macht. Das passt schlecht zum öffentlich-rechtlichen Anspruch, Vielfalt abzubilden. Aber es gibt auch ein Risiko.

In einem Verfahren wegen Verleumdung haben Dresdner Strafverfolger in ungewohnter Weise mit dem Anwalt des Grünen-Politikers kooperiert. Jetzt kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht.

Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue blieb der Bewerber um das OB-Amt in Ludwigshafen bisher außen vor. Doch Paul klagt weiter – bis nach Karlsruhe.

Ermittlungen wegen Graffiti in NRW weiten sich zur politischen Affäre aus, die bis zur Kanzlergattin reicht. Das scheint übertrieben – aber das Grundproblem ist offenkundig.

Mit der Nazi-Losung „Alles für Deutschland“ ging Thüringens AfD-Chef auf Stimmenfang. Er hält das für eine listige Provokation – aber es bleibt eine Straftat.

Sigrid Emmenegger soll vom Bundesverwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht wechseln. Nichts Ungewöhnliches – und ein Zeichen, dass man Streit vermeiden möchte.
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