
Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet.

Jost Müller-Neuhof berichtet über Justiz, Gesetzgebung und Bundespolitik und kommentiert die Rechtslage in seiner Kolumne „Einspruch“. Zudem berät er die Redaktion in anwaltlicher Funktion bei investigativen Recherchen zum Informations- und Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Angefangen hat er beim Tagesspiegel in den Neunzigerjahren als Gerichtsreporter, nach dem Volontariat war er Redakteur in der Politikredaktion. Der promovierte Jurist ist Lehrbeauftragter an der Freien Universität und war langjährig Mitglied im Deutschen Presserat.

Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet.

Das Landgericht Hamburg wertet wesentliche Vorwürfe aus der Enthüllungsreportage zum „Masterplan“ als Meinung, nicht als Tatsache. Das sagt etwas darüber aus, was Leute auf die Straße bringt

In den Ermittlungen wegen Verleumdung gegen den Grünen-Politiker wurden Recherche-Anfragen des Tagesspiegels gegenüber dessen Verteidigung offengelegt – zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt feststellt.

Anfang 2024 berichtete „Correctiv“ über ein Treffen Rechter in Potsdam und einen angeblichen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Am Freitag befasst sich das Hamburger Landgericht mit dem Inhalt.

Regierung und Behörden müssen offenlegen, welche Kosten sie für externe Rechtsberater hatten – anwaltliche Verschwiegenheit zählt nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Ob eine Wirtschaftsministerin zum Fall Guttenberg mauert oder eine Justizministerin nichts über ihr Treffen mit einer Verfassungsrichterin sagt – Regierende können weitgehend selbst steuern, wann ihr Dienst endet.

Die frühere Senderchefin und ihre Gefährten sollen Hunderttausende Euro veruntreut haben. Damit könnte der RBB die Affäre als kriminelles Projekt abtun – aber das wäre zu einfach.

Schon als Oppositionsführer hat der CDU-Politiker Auskünfte zu Ermittlungen wegen Beleidigung seiner Person verweigert. Als Kanzler setzt Friedrich Merz das fort, auch vor Gericht.

Bisher ist wenig Anstößiges an der Förderung des Wirtschaftsministeriums für eine Firma, an der der Partner der Ministerin beteiligt ist – es sei denn, die Chefin hätte davon gewusst und nichts gesagt.

Viele Regeln zum muslimischen Kopftuch im öffentlichen Dienst wirken wie ein Berufsverbot für Frauen. Es ist höchste Zeit, zwei wichtige Unterschiede zu machen.

Wenn zwei Männer in Berlin heiraten, bindet das auch Behörden in Warschau, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein fortschrittliches Urteil, das Fortschritt auch blockieren könnte.

Mit vertraulichen Gesprächen nimmt der BND Einfluss auf die Berichterstattung zur Weltpolitik. Jetzt zeigt sich: Gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Dienst besonders aufgeschlossen.

Der Kanzler hat mit seinen flapsigen Sprüchen nicht nur die Stadt am Amazonas in die Pfanne gehauen, sondern auch die mitreisenden Journalisten – von ihnen und ihren Medien hält er wenig.

Der Kulturstaatsminister ist an einem Geschäft beteiligt, das mit Minister-Auftritten Geld verdient. Er wollte, dass alle das normal finden, doch nun gibt er seine Anteile ab. Eine Lösung – aber nur eine halbe.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht gestärkt, sich friedlich zu versammeln. Der Beschluss zeigt: Manche Gegendemonstranten sind demokratisch gestört.

Tausend Strafanzeigen gegen Kanzler Merz wegen seiner „Stadtbild“-Tirade sind tausend zu viel. Derlei Vorwürfe engen Debatten ein – und führen am Ende zu noch mehr Hetze.

Viele Kritiker werfen dem Regierungschef Rassismus vor und fluten die Berliner Staatsanwaltschaft mit Anzeigen. Die lässt sich mit der Prüfung noch etwas Zeit.

Der „Nius“-Chefredakteur hatte von einer „arabisch dominierten Polizei“ gesprochen. Dies bleibt ohne strafrechtliche Folgen – wie in mehr als 30 Verfahren zuvor. Eines ist allerdings noch offen.

Interne Dokumente aus dem Bundesinnenministerium zeigen: Im Haus von Minister Dobrindt mehrt sich Widerstand gegen die Flaggen-Erlaubnis – weil das LGBTIQ-Symbol „privilegiert behandelt“ werde.

Die Regierung unterlässt es, eine törichte Äußerung von Friedrich Merz zu protokollieren, weil er sie als Parteipolitiker gemacht haben soll – aber das stimmt so nicht

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.

Eine Frau klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie die Sender als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht sieht. Das ist natürlich überzogen – aber mehr Kontrolle darf sein.

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage des Hochschullehrers Martin Wagener ab. Er hatte in einem Buch türkischstämmigen Deutschen bescheinigt, dass sie „in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben“.

Ein früherer Ausbilder beim Bundesnachrichtendienst klagt gegen Disziplinarmaßnahmen. Der Vorwurf gegen ihn: Er habe einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ eingeführt, den das Grundgesetz nicht kenne.
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