
Berlins Justizsenatorin macht Stimmung gegen Klimakleber, weil sie sonst nichts gegen sie unternehmen darf. Warum bekommt sie dafür die große Bühne?
Jost Müller-Neuhof ist Jurist, hat im Verfassungsrecht promoviert und schreibt seit 1992 für den Tagesspiegel über deutsche und europäische Justiz, Gesetzgebung und Bundespolitik. Neben seiner journalistischen Tätigkeit berät er die Redaktion zu Fragen der Informationsfreiheit und zur Durchsetzung presserechtlicher Auskunftsansprüche.
Berlins Justizsenatorin macht Stimmung gegen Klimakleber, weil sie sonst nichts gegen sie unternehmen darf. Warum bekommt sie dafür die große Bühne?
Seit Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Möglichkeiten zur Wiederaufnahme von Strafprozessen – und zeigt sich skeptisch zur jüngsten Reform.
Ex-Staatssekretär Graichen will ihm bekannte Kandidaten in Bewerbungsgesprächen „beim Reinkommen geduzt“ haben. Teilnehmer der Sitzungen zur Auswahl des Dena-Chefs erinnern sich aber angeblich nicht.
Viel ist von neuer Offenheit die Rede, dennoch wird in Ministerien und Kanzleramt gemauert. Die Union fordert nun mehr Rechte für recherchierende Medien.
Das Verfassungsgericht wird die Wiederholungswahl nicht mehr aufheben. Aus dem Karlsruher Beschluss spricht die Tugend der Selbstbeschränkung, die dort sonst nicht immer anzutreffen ist.
Wegen laufender Strafverfahren im „Cum-ex“-Komplex sollten Zitate eines Ex-Warburg-Bankiers untersagt werden. Gut, dass der Bundesgerichtshof da nicht mitgemacht hat.
In der Corona-Aufarbeitung räumt das Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Streitpunkt ab: Die frühere Maßnahmen-Generalklausel reichte für Schließungen aus.
Den Verantwortlichen könnte frühzeitig klar gewesen sein, dass es bei der Personalsuche für den Job bei der Deutschen Energie-Agentur einen Fall von Befangenheit gab.
Staatssekretär Graichen droht ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Die Folgen sind unklar. Doch wenn es denn geführt wird, dann nur so: ganz transparent.
Das Finanzministerium schickt den Unternehmer Harald Christ in den Commerzbank-Aufsichtsrat. Der Posten ist mit jährlich 80.000 Euro dotiert. Lobbycontrol warnt vor Interessenkonflikten.
Der Energie-Experte wollte seinen Trauzeugen auf einen Chefposten hieven. Es gibt Hinweise, dass Graichen im Bewerbungsgespräch Förmlichkeit gegenüber seinem Freund vorspielte.
Gerhard Schröder hat sich in seiner Exkanzlerzeit schäbig verhalten, um ordentlich Kasse zu machen. Doch die staatliche Antwort darauf ist auch nicht viel besser.
Der Bundestag hatte das Geld für Räume und Personal für den Ex-Regierungschef gestrichen, ohne dies zu begründen. Das war zulässig, bestätigt jetzt das Verwaltungsgericht.
Rechtsextremismus und Antisemitismus muss man bekämpfen – und dennoch akzeptieren, dass der Staat nicht alles verbieten kann, was abzulehnen ist.
Die Nazi-Partei hatte Wahlplakate mit der Parole abhängen müssen und klagte bisher vergeblich dagegen. Nun betont das Bundesverwaltungsgericht die Meinungsfreiheit.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts war Ehrengast beim Promi-Treff von Politik und Medien – nicht zuletzt solchen, über deren Finanzen er entscheidet. Warum ließ Stephan Harbarth sich einladen?
Eine Reihe von Delikten könnte gestrichen werden, doch die Politik tut sich schwer damit, irgendwo anzufangen. Dabei wäre es so einfach.
Gefährdete sollen aufgrund ihres Geschlechts als eine verfolgte „bestimmte soziale Gruppe“ eingestuft werden, sagt der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs.
Es spricht nichts dagegen, Kinder schon ab einem Alter von zwölf Jahren für Straftaten haftbar zu machen. Die zu klärende Frage ist: Was spricht dafür?
Ein neues Bundestagsgutachten stellt eine lange geübte Praxis infrage – dass sich Kanzleramt und Ministerien als Undercover-Quellen für Medien betätigen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt einem Straftäter eine Chance, der seit einem halben Jahrhundert in Haft sitzt. Das ist gut so. Denn Sicherheit kann nicht das Einzige sein, was zählt.
Ein Gerichtsbeschluss verlangt Aufklärung, ob das Kanzleramt an Medienberichten zur „Cum Ex“-Affäre mitwirkt. Gefragt sind vor allem Kenntnisse des Chefs.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen war die Politik im Anti-Scharia-Furor über das Ziel hinausgeschossen und hatte das Wichtigste vergessen – die Betroffenen.
Ausgewählte Journalisten erhielten vorab Zugang zu Urteils-Pressemitteilungen. Tagesspiegel und „Bild“ gingen dagegen vor – jetzt will Karlsruhe seine Praxis überdenken.
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