Die Länder müssen ihre Aufsicht für den Datenschutz neu ordnen – und der Bund muss es vielleicht auch.
Jost Müller-Neuhof
UPDATE Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen am Dienstag für zulässig erklärt.

Er war immer früh dran als Wissenschaftler, sagt sein Lehrer Bruno Simma, heute Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Früh dran ist Andreas Paulus auch als neuer Richter am Bundesverfassungsgericht, mit 41 Jahren nur ein Jahr über dem gesetzlichen Mindestalter.

Der Politiker Jörg Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht. Die Anklage ist in allen Punkten zugelassen. Der Beschuldigte zeigt sich zuversichtlich.
Nichtig, lautet das Verdikt aus Karlsruhe, die schwerste Sanktion für verfassungswidrige Politik. Es ist das Ungeschehenmachen eines legislativen Akts, ganz so wie es sich jemand wünscht, der sich schämen soll. Hat die Politik das verdient?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verfassungswidrig ist. EU-Kommission und der Branchenverband Bitkom zeigten sich zufrieden. Doch welche Folgen hat das Urteil?
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt. Die Bundesregierung muss nachbessern.

Am Dienstag steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung an. Karlsruhe wird das Datensammeln aller Voraussicht nach begrenzen.
Jost Müller-Neuhof über Kirche, Staat und Kindesmissbrauch.
Die FDP will den Völkerrechtler Andreas Paulus als Verfassungsrichter nach Karlsruhe schicken. Er ist eine Wahl von mittlerer Art und Güte.

Die FDP will den 41-jährigen Völkerrechtler Andreas Paulus nach Karlsruhe ans Bundesverfassungsgericht schicken. Vize soll Ferdinand Kirchhof werden.
Jost Müller-Neuhof über die FDP und ihre Wahl für das Verfassungsgericht
Wer zu zählen anfängt, wird nicht aufhören können. Erst vereinzelt, dann dutzendweise, jetzt hundertfach kommen die Fälle sexuellen Missbrauchs an Ordensschulen ans Tageslicht. Es gehört wenig Fantasie dazu, sich auszumalen, welche Geschichten noch zu hören sein werden, wenn um eine Entschädigung für die in deutschen Kinderheimen misshandelten Zöglinge gerungen wird.
Bundespräsident Horst Köhler ruft zum Kampf gegen Kinderpornos auf: Am Mittwoch hat er das umstrittene Gesetz für Internetsperren unterzeichnet und stellt sich damit gegen die Koalition. Die will das Sperrgesetz nicht mehr, weil es nutzlos ist – jetzt soll ein Löschgesetz her.
Guido Westerwelle wird geschlachtet. Fair ist das nicht.
Stell dir vor, es ist Krieg, und alles geht weiter wie bisher. So könnte das Motto lauten, das die Regierung mit der Erklärung von Außenminister Guido Westerwelle, in Afghanistan herrsche ein bewaffneter Konflikt, ausgegeben hat – jedenfalls außerhalb strafrechtlicher Folgen für Soldaten im Einzelfall.
Was die Bundeswehr im Inland darf oder nicht, ist umstritten. Bald wird es mehr Klarheit geben: Dann verkündet das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil.
Die Hartz-IV-Sätze verstoßen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Was folgt daraus?
Ein deutsches Ehepaar hat in den USA Asyl erhalten, weil es seine Kinder der Schulpflicht entzogen hatte und zu Hause unterrichten wollte. Die deutsche Praxis der Zwangsbeschulung sollte in der Tat überdacht werden.
Patentrezepte im Umgang mit entlassenen Sexualtätern gibt es nicht. Eines sollte man jedoch auf keinen Fall tun
Wie lang ist lebenslang? Angesichts jüngster Urteile zur Freilassung gefährlicher Straftäter will die Union die Debatte darüber wieder anstoßen.
Die DDR ist Dekoration für jedermann, so der BGH
Der Menschenrechtsschutz in Europa macht einen Schritt nach vorn: Nach langem Zögern trägt Russland die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit.

Die DDR ist bloß Dekoration, sagt der Bundesgerichtshof. Jeder darf sie auf Kleidung drucken.