Grüne stellen Obrigheim-Beschluss infrage – aber nicht die Koalition
Jost Müller-Neuhof
Abschotten - wohl nichts wäre schwieriger im vereinten Europa. Es gibt kein Gesetz, das Leute wie Rupert Murdoch oder Silvio Berlusconi vom deutschen Medienmarkt fernhielte.
Es ist eine monotone Arbeit, aber sie hat Stil. Tausende von Gesetzen haben die Präsidenten der Bundesrepublik bereits unterzeichnet.
Am 4. Juli 2001 bekam es Behördenchefin Marianne Birthler deutlich gesagt: Die Herausgabe der Kohl-Akten an Journalisten wäre rechtswidrig.
Man sollte genau zuhören. Wenn das höchste deutsche Gericht an diesem Mittwoch sein Rentenurteil fällt, hat jedes Wort Bedeutung.
Ihr Todesurteil war es nicht. 1994, als die Richter über Adelheid Schulz ein zweites Mal Lebenslang verhängt hatten, nannten ihre Anwälte das Urteil so.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat den Namenswechsel von Kindern nach einer Scheidung erschwert. In einem Grundsatzurteil vom Donnerstag erklärten die Richter, Scheidungskinder müssten wie Stiefkinder behandelt werden.
Es gibt in deutschen Knästen zwei Sorten von Gefangenen: die einen sitzen dort, weil sie Schlimmmes getan haben; das sind die Strafgefangenen. Die anderen sitzen dort, weil sie Schlimmes getan haben, vor allem aber deshalb, weil sie wieder Schlimmes tun könnten; das sind die so genannten Sicherungsverwahrten.
Ein Gutes hat der Streit um die V-Leute im NPD-Verfahren. Niemand wusste, wofür dieses "V" eigentlich steht.
Wie wichtig ist Wolfgang Frenz für das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht? Ist der enttarnte V-Mann und langjährige NPD-Funktionär nur eine Randfigur, wie Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens und der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Hans Peter Bull, behaupten?
Machen wir es wie Otto Schily, machen wir es einfach mal falsch. Hängen wir die Affäre um den V-Mann im NPD-Verfahren zwei Etagen tiefer.
Wenn alles bis ins Detail richtig laufen muss, steigt die Gefahr, dass etwas falsch läuft. Im NPD-Verbotsprozess ist aus dieser Gefahr echter Schaden geworden.
Wolfratshausen ist so angenehm. Und dann gleich das: Wedding.
Darf der das? Für George W.
Es muss richtig bluten. Nicht irgendwohin, sondern auf die Erde.
Gibt es bereits die Möglichkeit, vollwertige embryonale Stammzellen zu gewinnen, ohne entstehendes menschliches Leben zu zerstören? Eine Bemerkung von Jürgen Hescheler, Direktor des Instituts für Neurophysiologie an der Uni Köln, lässt die Entscheidung des Bundestags zum StammzellImport Ende Januar in neuem Licht erscheinen.
Parteien und ihre Spender werden Stoff für Skandale geben, solange an Parteien gespendet werden darf. Ein Spenden-Verbot ist jedoch heute ferner denn je und wäre womöglich verfassungswidrig.
Afghanistan ist befreit, die Taliban sind geschlagen - und Osama bin Laden ist zwar nicht im Gefängnis und wahrscheinlich auch nicht tot, doch sieht er immer schlechter aus. Dem US-Sender CNN kommt das Verdienst zu, auf diesen Nebenerfolg im Terrorkampf am anschaulichsten hingewiesen zu haben.
Die Welt der Juristen - wie fern erscheint sie oft. Unbekannt ihr Alltag, gefürchtet ihr Kauderwelsch.
Die Frage nach dem richtigen Verhältnis von Sicherheit und Freiheit bei Anti-Terror-Gesetzen hat der Bundestag mit seiner Abstimmung über das Sicherheitspaket nicht beantwortet. Dafür ist die Debatte auf anderer Ebene zunächst entschieden: zugunsten der Freiheit.
Zunächst bleibt es dabei: Dieses Gesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. So steht es in Paragraph 1 des geplanten Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches das bisher geltende Ausländergesetz (AuslG) ersetzen soll.
Am Anfang ist Gott - zumindest in der Verfassung der Bundesrepublik, zumindest in der Präambel. Dann ist von ihm nicht mehr die Rede.
Datenschützer, Rechtsexperten und Vertreter von Bürgergruppen haben am Freitag das geplante Terrorismusbekämpfungsgesetz bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses als unverhältnismäßig und teilweise ungeeignet kritisiert. Vertreter von Polizei und Verfassungsschutz forderten dagegen weiter gehende Ermittlungsbefugnisse.
Lästig wäre es für den Kanzler. Mindestens.