
Ein Schreiben sollte die Regierung über den Stand der Strafverfolgung informieren. Der Zweck der Weitergabe sei entfallen, heißt es. Die Staatsanwaltschaft plant eine Anhörung Böhmermanns.
Ein Schreiben sollte die Regierung über den Stand der Strafverfolgung informieren. Der Zweck der Weitergabe sei entfallen, heißt es. Die Staatsanwaltschaft plant eine Anhörung Böhmermanns.
Die Jagd nach Intensivtätern macht noch keinen AfD-Experten für Integration: Warum ein Berliner Strafverfolger ein zulässiges, aber schlechtes Beispiel abgibt. Ein Kommentar.
Das Verfassungsgericht nutzt den Fall des Bundeskriminalamts für ein Grundsatzurteil. Vor allem der Austausch von Informationen mit anderen Behörden wird künftig erschwert.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung zum BKA-Gesetz den Schutz der Privatsphäre gestärkt. Das ist nicht zwangsläufig ein Einschnitt in den Anti-Terror-Kampf. Ein Kommentar.
Die Kenntnis der eigenen Abstammung ist wichtig, aber nicht alles, meint das Verfassungsgericht - mit einer Umsicht, die sich auch der Politik empfiehlt. Ein Kommentar.
Eine 66-Jährige klagt darauf, einen Mann zum DNA-Test zu zwingen, den sie für ihren Vater hält. Aber darauf gibt es keinen Anspruch, urteilt das Bundesverfassungsgericht
Vor dem Beschluss im Fall Böhmermann hätte ein Bericht der Staatsanwälte vorliegen sollen. Angela Merkel wollte darauf offenbar nicht warten.
Die SPD will sexistische Werbung verbieten. Ist das illiberal? Nein, ganz so unmöglich, wie ihn die Kritik gemacht hat, ist der Vorschlag nicht. Ein Kommentar.
Die Regierung erlaubt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann, ist sich aber alles andere als einig über diese Entscheidung. Hier die wichtigsten Fragen.
Muslimische Lehrerin darf Haar nicht bedecken
Eine muslimische Lehrerin klagt wegen des Kopftuchverbots in Berlin, und die Politik verpasst eine Chance. Ein Kommentar.
Keine Entschädigung für eine muslimische Bewerberin - das Berliner Verbotsgesetz ist rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht.
Die Bundeskanzlerin würde den Fall Böhmermann gern abräumen. Den Satiriker ließ die Wucht der Reaktionen verstummen. Unsere Blendle-Empfehlung.
Bis zur letzten Instanz will Erdogans deutscher Anwalt Hubertus von Sprenger gehen, um Jan Böhmermann "auf den rechten Weg wieder zurückzuführen". Die Staatsanwälte in Mainz ermitteln jetzt wegen zweier Paragrafen.
Festlegungen machen angreifbar: Wie sich die Regierung vor klaren Stellungnahmen auf parlamentarische Anfragen der Opposition drückt - gerade beim Thema Geheimdienst
Die türkische Regierung will Jan Böhmermann vor Gericht sehen. Für die Bundesregierung wird der Fall immer heikler. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Fall Böhmermann.
Er selbst war nicht gekommen: In der ARD wurde über die Erdogan-Schmähkritik des "Neo Magazin Royale"-Moderators diskutiert. Vieles blieb unscharf.
Er selbst war nicht gekommen: In der ARD wurde über die Erdogan-Schmähkritik des "Neo Magazin Royale"-Moderators diskutiert. Vieles blieb unscharf.
Die Justiz urteilt über Fälle, in denen sich Opfer und Täter zum Mord verabreden. Das muss bestraft werden - aber nicht mit Lebenslang. Ein Kommentar
Satire muss manchmal mit dem Recht brechen, wenn sie gut sein will. Jan Böhmermann hat beides geschafft. Ein Kommentar.
Die Hanfplantage im Badezimmer muss genehmigt werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht - wenn Kranken nur die Droge hilft.
Selbst wenn die gezielten Tötungen völkerrechtswidrig sind - Deutsche können gegen den Drohnenkampf nicht vorgehen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Die Justiz hat sich mit der Aufklärung des tödlichen Loveparade-Gedränges alle Mühe gegeben. Ergebnis: Strafe muss nicht immer sein. Ein Kommentar.
Böhmermanns Erdogan-Spott ist eine Satire auf willkürliche Meinungsfreiheitsgrenzen - und so viel besser als die Türken sind wir nicht. Ein Kommentar
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