
Keine Entschädigung für eine muslimische Bewerberin - das Berliner Verbotsgesetz ist rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht.

Keine Entschädigung für eine muslimische Bewerberin - das Berliner Verbotsgesetz ist rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht.

Die Bundeskanzlerin würde den Fall Böhmermann gern abräumen. Den Satiriker ließ die Wucht der Reaktionen verstummen. Unsere Blendle-Empfehlung.

Bis zur letzten Instanz will Erdogans deutscher Anwalt Hubertus von Sprenger gehen, um Jan Böhmermann "auf den rechten Weg wieder zurückzuführen". Die Staatsanwälte in Mainz ermitteln jetzt wegen zweier Paragrafen.

Festlegungen machen angreifbar: Wie sich die Regierung vor klaren Stellungnahmen auf parlamentarische Anfragen der Opposition drückt - gerade beim Thema Geheimdienst

Die türkische Regierung will Jan Böhmermann vor Gericht sehen. Für die Bundesregierung wird der Fall immer heikler. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Fall Böhmermann.

Er selbst war nicht gekommen: In der ARD wurde über die Erdogan-Schmähkritik des "Neo Magazin Royale"-Moderators diskutiert. Vieles blieb unscharf.

Er selbst war nicht gekommen: In der ARD wurde über die Erdogan-Schmähkritik des "Neo Magazin Royale"-Moderators diskutiert. Vieles blieb unscharf.

Die Justiz urteilt über Fälle, in denen sich Opfer und Täter zum Mord verabreden. Das muss bestraft werden - aber nicht mit Lebenslang. Ein Kommentar

Satire muss manchmal mit dem Recht brechen, wenn sie gut sein will. Jan Böhmermann hat beides geschafft. Ein Kommentar.

Die Hanfplantage im Badezimmer muss genehmigt werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht - wenn Kranken nur die Droge hilft.

Selbst wenn die gezielten Tötungen völkerrechtswidrig sind - Deutsche können gegen den Drohnenkampf nicht vorgehen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Die Justiz hat sich mit der Aufklärung des tödlichen Loveparade-Gedränges alle Mühe gegeben. Ergebnis: Strafe muss nicht immer sein. Ein Kommentar.

Böhmermanns Erdogan-Spott ist eine Satire auf willkürliche Meinungsfreiheitsgrenzen - und so viel besser als die Türken sind wir nicht. Ein Kommentar

Justizminister Heiko Maas will Gerichtssäle für das Fernsehen öffnen. Ein überfälliger Schritt, denn Öffentlichkeit gehört zum Verfassungsstaat. Ein Kommentar.

Sieben Mal hat das Parlament bisher Ermittlern die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten verweigert - mit dem Argument der Rufschädigung.

Der Politiker-Schutz vor willkürlicher Strafverfolgung ist Uralt-Parlamentsrecht. Aber wie es ausgestaltet wird, ist nicht in Stein gemeißelt.

Das zuständige Gremium im Bundestag will am Schutz vor Strafverfolgung festhalten. Die Sorge vor staatlicher Willkür sei nicht erledigt, heißt es

Der Vorsitzende des Bundestags-Immunitätsausschusses widerspricht dem Parlamentspräsidenten: Der Schutz vor Strafverfolgung muss bleiben, meint er.

Anders Breiviks Klage wegen seiner Haftbedingungen empört viele. Aber er hat sein Recht auf angemessene Behandlung nicht verwirkt. Ein Kommentar.

Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut der zwei Anwälte, die klagen, hätte Andreas Lubitz keine Fluglizenz bekommen dürfen.

Der Bundestagspräsident hält nichts vom grundgesetzlichen Schutz der Abgeordneten vor Strafverfolgung. Er ist zur Last geworden, meint er - und schlägt eine Alternative vor.

Richter können muslimische Frauen zwingen, ihren Schleier bei Zeugenauftritten abzunehmen. Aber sie müssen es nicht, wie ein Fall in München zeigt

Selbst wenn sich der Drogenverdacht gegen den Politiker bestätigen sollte - Strafen, harte zumal, sind in solchen Fällen eher selten.

Die Klagen der Energiekonzerne gegen den Ausstieg sind rational, aber anmaßend - denn Irrtum gehört bei der Atomkraft zum Geschäft. Ein Kommentar.
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