
Der Tagesspiegel hat über viele Zweifel berichtet, die sich aus dem Verfahren im Maskenmann-Prozess, aus den Polizeiermittlungen und eigenen Recherchen ergaben. Daraufhin warf die Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg der Redaktion einseitige Berichterstattung vor. Dazu nimmt der Leiter des Ressorts Berlin-Brandenburg hier Stellung.