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Kathrin-Isabel Stelter

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kathrin-Isabel Stelter ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Aktuelle Artikel

Nach einer Scheidung stellt sich die Frage, wer von den Eheleuten den Mietvertrag weiterführt.

Wenn sich an den Parteien im Mietvertrag etwas ändert, müssen alle Beteiligte zustimmen. Eine Expertin erklärt, was bei einer Scheidung anders ist.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
Für eine ordentliche Kündigung des gewerblichen Mietvertrages benötigt man als Vermieter mithin keinen Eigenbedarf.

Bei Mietwohnungen ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht ohne weiteres möglich. Eine Expertin erklärt, was im Fall eines Ladengeschäfts gilt.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
Wer als Vermieter tatenlos mit der Abrechnung der Nebenkosten wartet, geht das Risiko ein, auf zu wenig gezahlten Nebenkosten des Mieters sitzenzubleiben.

Der Abrechnung der Nebenkosten 2022 müssen Vermieter den Mietern bis zum 31. Dezember zustellen. Eine Expertin erklärt, was Vermieter tun können, wenn sie die Abrechnung nicht rechtzeitig erhalten.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
Zieht ein neuer Mitbewohner in die Wohnung ein, kann der Vermieter verlangen, dass dieser ihm namentlich angezeigt wird.

Ein Mann zieht zu seiner Partnerin, eine Studentin vermietet ihr WG-Zimmer weiter, ein Freund darf für eine Weile auf der Couch schlafen. Wann eine Mitbenutzung erlaubt ist – und wann nicht.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
Für die gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung seiner Mietwohnung braucht der Mieter in der Regel eine Erlaubnis des Vermieters. Aber es gibt Ausnahmen.

Nutzt ein Mieter eine Wohnung auch gewerblich, zum Beispiel für einen Büroservice, muss das der Vermieter nicht unbedingt hinnehmen. In welchen Fällen eine gemischte Nutzung der Mietwohnung zulässig ist.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
Das Gesetz bestimmt nicht, in welcher Form die Kaution zu erbringen ist, das ist vertraglich zu vereinbaren. Verbreitet sind Barkautionen, verpfändete Sparbücher oder Bürgschaften Dritter. 

Wer eine Wohnung mietet, muss eine Kaution als Sicherheit hinterlegen. Aber wie viel darf ein Vermieter maximal verlangen? Und darf von einem Mieter zusätzlich eine Bürgschaft verlangt werden?

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter