zum Hauptinhalt
Nach § 57a Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) hat der Ersteher, also derjenige, der den Zuschlag in der Versteigerung erhält, ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse am Versteigerungsobjekt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen kann.

© dpa/Stephan Jansen

Tagesspiegel Plus

Hauserwerb durch Zwangsversteigerung: Wann darf man einem Mieter kündigen?

Sie haben eine Immobilie ersteigert, die vermietet ist – wissen aber nicht, wie sie mit den Mietverträgen verfahren dürfen? Eine Expertin gibt Antworten.

Kathrin-Isabel Stelter
Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter

Stand:

Was steht ins Haus?

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })