Berlin - Vier mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation Al Qaida müssen sich nach Informationen des Tagesspiegels vom 25. Juli an vor dem 6.
Frank Jansen
Mutmaßliche Mitglieder von Al Qaida müssen sich vom 25. Juli an vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Terrorverdächtigen sollen schwere Anschläge geplant haben.
Nach bizarren Aufmärschen verbietet Brandenburgs Innenminister Woidke eine südbrandenburger Neonazi-Gruppierung.

Nach bizarren Aufmärschen verbietet Innenminister Woidke die Neonazi-Gruppierung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“.

Sie gelten als gefährlich und gut vernetzt mit anderen Neonazis. Nun hat Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke die „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verboten. Am Morgen gab es zudem eine große Razzia.
Der Staat wehrt sich gegen radikale Salafisten-Vereine in Deutschland. Wer sind die nun von Innenminister Friedrich verbotenen Gruppierungen und warum hält er sie für gefährlich?
Die Polizei ist mit groß angelegten Razzien gegen radikale Salafisten in Deutschland vorgegangen. Auch in Berlin wurden Räume durchsucht, in Solingen wurde ein international gesuchter Mann verhaftet. Innenminister Friedrich spricht von einem "Signal" an die Salafisten-Szene.
Vor dem NSU-Ausschuss kommt ans Licht, wie sich die Behörden auf der Suche nach dem rechtsextremen Terror-Trio gegenseitig behinderten. Mehrere Abgeordnete wollen die Regeln für Ermittlungen deshalb ändern - und haben dabei sehr verschiedene Ideen.
Von einer „Schande für unseren Rechtsstaat“ spricht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, und man muss ihr recht geben. Der Fall der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ ist ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik.

Viele hochrangige Mitglieder der Al Qaida wurden getötet - doch am Ende ist die Organisation noch lange nicht.
Der Innensenator wirbt für den Einsatz von Muslimen gegen Fanatiker. Die Salafisten seien „die am schnellsten wachsende islamistische Strömung“, warnte die Chefin des Verfassungsschutzes, Claudia Schmid.
Im Fall NSU hat nicht nur die Polizei versagt, sondern auch die Zivilgesellschaft

Innenministerkonferenz verschärft den Ton gegenüber den Vereinen Bundesweites Rockerclubverbot unwahrscheinlich.
Vor fast genau sieben Monaten endete das Treiben des NSU. Die Aufklärung in den Untersuchungsausschüssen zeigt: Die Polizei hat versagt. Aber auch die Zivilgesellschaft hat nicht rechtzeitig reagiert.

Drei Tage lang haben die Innenminister von Bund und Ländern in Mecklenburg-Vorpommern konferiert und diverse Themen besprochen: von den Rockerclubs über die Salafisten bis zur Facebook-Fahndung. Ein Thema aber stand im Mittelpunkt.

Bei einigen Fällen liegt eine rechte Tatmotivation zwar nahe, reichen die Belege dafür aber nicht aus. Damit diese Verbrechen aufgeklärt werden, bitten wir um ihre Mithilfe.

Von 1990 bis heute haben nach Recherchen des Tagesspiegels und der "Zeit" mindestens 149 Menschen ihr Leben durch Angriffe rechtsextremer Täter verloren. Die Polizei führt lediglich 63 Tote in ihrer Statistik. Ein Themenschwerpunkt.
Aufregung um die Razzia im Rockermilieu: Der Berliner Polizei droht ein Skandal wegen eines vermeintlichen Maulwurfs. Für ein bundesweites Verbot der Hells Angels gibt es derweil laut Innenminister Friedrich noch nicht genügend Beweise.

Die Berliner Rockerclubs waren vor der Razzia offenbar gewarnt und konnten sich vorbereiten. Hatten Journalisten gegen vertrauliche Absprachen mit der Polizei verstoßen?
UPDATE. Mitglieder der Rockervereinigung Hells Angels waren offenbar vor dem drohenden Verbot und einer Großrazzia gewarnt worden - und das nicht zum ersten Mal. Zweifel an der Wirksamkeit eines Verbots kommen auf.

Immer wieder werden sie mit zum Teil schwerer Kriminalität in Verbindung gebracht: Rockerclubs werden zunehmend zu einer Herausforderung für den Rechtsstaat. In Berlin wurde nun eine Gruppierung des Rockerclubs „Hells Angels“ verboten.
Zwei weitere mutmaßliche Komplizen der NSU-Terrorgruppe kommen auf freien Fuß. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Aufhebung ihrer Haftbefehle.
Paradoxe Entwicklung im NSU-Verfahren.
BGH: Keine Beihilfe von Holger G. bei Morden Vorwurf der Unterstützung der Terroristen bleibt.