Juristen erwarten ein neues Grundsatzurteil – eine Klage von Tierschützern könnte den Anlass bieten.
Jost Müller-Neuhof

Ein Gericht verteidigt Gregor Gysi gegen Stasi-Vorwürfe, ein anderes sagt: Zumindest der Verdacht ist belegt.
Die Europäischen Richter nennen die Geständnisse des Kindermörders freiwillig. Der Verurteilte fordert dennoch weiter Schadensersatz vom Land Hessen.
Das neueste Kopftuch-Urteil zeigt: Schulen können keine religiös neutralen Orte sein
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Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf zunächst weiter behaupten, Linke-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR der Stasi "wissentlich und willentlich" über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet.
Gericht weist Gysi im Streit um Stasi-Vorwürfe ab - stützt ihn aber indirekt Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf zunächst weiter behaupten, Linke-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR der Stasi "wissentlich und willentlich" über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet.

Bei der Verhandlung zum Rauchverbot in Kneipen und Discos in Karlsruhe mangelt es an harten Fakten. Die Kläger sehen ihre ökonomische Existenz gefährdet.
Linken-Fraktionschef Gregor Gysi geht erneut gerichtlich gegen Stasi-Vorwürfe vor. Das ZDF hatte berichtet, er habe habe den DDR-Regimekritiker Robert Havemann an die Stasi verraten.
Homosexuelle Beamte, die in eingetragenen Partnerschaften leben, haben keinen Anspruch auf einen Verheiratetenzuschlag zu ihrer Besoldung. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, gilt der Bonus nur für Verheiratete.

Sein Verzicht auf eine Berufungsverfahren war in den Medien als Schuldeingeständnis gewertet worden. Doch Gregor Gysi will die Vorwürfe, er sei inoffizieller Mitarbeiter der Stasi gewesen, nicht auf sich sitzen lassen.
Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht verteidigt sich gegen Vorwürfe Gregor Gysis, es habe im Zusammenhang mit dem Prozess um Stasi-Unterlagen zu dessen früheren Mandanten Robert Havemann „rechtsstaatlich indiskutabel“ gehandelt. Sprecher Stephan Groscurth bezeichnete Gysis Kritik, das Gericht habe trotz dessen anwaltlicher Schweigepflicht öffentlich verhandelt und das Urteil von 2006 im Internet veröffentlicht, gegenüber dem Tagesspiegel als „absurd“.
Otto Depenheuer hat es weit gebracht. Bis vergangenen Sommer war der Name des Kölner Staatsrechtsprofessors nur in Juristenzirkeln geläufig, jetzt sitzt er hoch über der Spree im Saal eines Bundestagsbaus.

Gesine Schwan, derzeit noch Präsidentin der Europa-Universität Viadrina, trifft im Ratskeller von Frankfurt/Oder auf Lothar Bisky. Wie hält sie es mit der Linken?
Ministerin wirft Advokaten vor, geplante Sicherheitsgesetze zu skandalisieren
Berlin - Mitglieder des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums (PKG) haben am Sonntag nachdrücklich Aufklärung über den Fall der vom Bundesnachrichtendienst (BND) bespitzelten Afghanistan-Reporterin des „Spiegel“, Susanne Koelbl, verlangt. „Das beunruhigt einen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Max Stadler (FDP).
Mitglieder des Geheimdienst-Kontrollgremiums: Bespitzelung der Journalistin muss aufgeklärt werden
Man sieht sie förmlich vor sich, die Terroristen: Sie löschen die letzten verschwörerischen E-Mails, bunkern ihre Anschlagspläne auf externen Festplatten, verschlüsseln ihre Dateien und machen ihre Firewalls fit. Der Islamist hat nasse Füße, bald kommt die Online-Razzia!
Der Fall Libyen zeigt: Gewalt darf kein Exportartikel werden – schon gar kein deutscher. Von Jost Müller-Neuhof.
Schüler dürfen außerhalb des Unterrichts in Schulen beten - der Berliner Bildungssenator Zöllner muss jetzt sagen, wie die Lehrer sich verhalten sollen.
Ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts räumt einem Schüler das Recht ein, einmal am Tag auf dem Schulgelände zu beten. Die Schulverwaltung legt keine Beschwerde ein.
CSU-Chef Huber will die alte Pendlerpauschale wieder – und bekommt viel Unterstützung.
Kassenfunktionäre müssen ihr Gehalt offenlegen, sagt Karlsruhe – und lobt die Debatte um Topverdiener
Die Presse hat künftig wieder mehr Freiheit, über das Privatleben Prominenter zu berichten. Vorangegangen war ein erneuter Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline und der Regenbogenpresse.