
Heiko Maas ließ das Verfahren gegen "netzpolitik.org" stoppen - zuvor aber half sein Haus dem Generalbundesanwalt bei der Gutachter-Suche

Heiko Maas ließ das Verfahren gegen "netzpolitik.org" stoppen - zuvor aber half sein Haus dem Generalbundesanwalt bei der Gutachter-Suche

Das Justizministerium prüfte die umstrittene Entwürfe aus dem Bundestag – hält die Ergebnisse aber geheim.

Nun wird ein überflüssiges Geheimnis daraus gemacht, warum das angebliche Staatsgeheimnis gar keines sein soll. Ein Kommentar

Landesverratsermittlungen gegen Netzpolitik.org: Auch der Chef des Kanzleramtes, Peter Altmaier, war über die Anzeige des Verfassungsschutzpräsidenten informiert.
Das Bundeskanzleramt ist bereits im April über drohende Ermittlungen gegen Journalisten informiert worden. Damit rückt Kanzleramtschef Peter Altmaier in den Mittelpunkt der Affäre.

Volker Kauder hat Abweichlern seiner Unionsfraktion offen gedroht. Er beruft sich dabei auf die Fraktionsdisziplin. Doch sein Verhalten ist umstritten.

Das Innenministerium war schon früh darüber informiert, dass Journalisten vom Sachverhalt des angezeigten Geheimnisverrats betroffen waren. Das teilte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel mit.

Heiko Maas hat seine eigenen Prinzipien unterlaufen und sich aus politischen Motiven in die Ermittlungen gegen "netzpolitik.org" eingemischt. Journalisten feiern ihn dafür, bei Richtern und Staatsanwälten ist er damit unten durch. Ein Kommentar

Der Verfassungsschutz nahm zwei Journalisten ins Visier, aber offenbar auch Parlamentarier. Außerdem verteidigt Ex-Generalbundesanwalt Harald Range nun sein Verhalten in der Affäre.

Bundesjustizminister Heiko Maas beharrt darauf, es habe Einvernehmen zwischen ihm und Generalbundesanwalt Harald Range im Fall Netzpolitik.org bestanden. Range dagegen spricht von einer Weisung. Warum ist der Unterschied wichtig?

Bundesjustizminister Heiko Maas sieht sich heftigen Vorwürfen ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nach Tagesspiegel-Informationen im Fall Netzpolitik.org eine "Strafvereitelung im Amt". Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim BGH greift den Minister an.

Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen Landesverrats, die Regierung kritisiert ihn dafür. Dabei steht fest, dass auch Bundeskanzleramt und Innenministerium Fälle von Geheimschutzverstößen untersuchen ließen, die auf Berichten von Journalisten beruhen.

Im Streit um Netzpolitik.org stellt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zwar hinter die Pressefreiheit. Aber das Kanzleramt hat selbst nach Journalistenquellen gesucht. Das geht aus einer Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen das Kanzleramt hervor. Kritik kommt von den Grünen.

Die Schwierigkeit der Affäre um den vermeintlichen Landesverrat der Plattform Netzpolitik.org ist: Alle haben Recht. Nur einer handelt bisher am klügsten. Ein Kommentar.

Generalbundesanwalt Harald Range geht wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org vor. Das ist ein seltener Vorgang in der Bundesrepublik. Ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr? Lesen Sie hier alle Fragen und Antworten.

Im NSU-Prozess zettelt die Hauptangeklagte Beate Zschäpe einen Kleinkrieg gegen ihre Verteidiger an, die machen dabei mit - das Verfahren wird zum Drama. Manche Akteure im Gericht unterschätzen ihre Verantwortung für den Prozess. Ein Kommentar.

Jede siebte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal im Leben schwere sexuelle Gewalt, schätzen Frauenrechtler. Fügen sie sich und halten still, kann die Tat nicht immer bestraft werden. Justizminister Heiko Maas will das ändern.

Das umstrittene Betreuungsgeld ist Geschichte - jedenfalls in seiner jetzigen Form. Das Bundesverfassungsgericht hat das entsprechende Gesetz für nichtig erklärt. Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kontroversen Sozialleistung.

Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes aus Haltern zeigen sich in einem Brief an die Lufthansa "zutiefst beleidigt" über die Höhe der angebotenen Entschädigung für den Tod ihrer Kinder. Doch auch die Lufthansa erhebt Vorwürfe.

Die einen jubeln, die anderen ereifern sich - das umstrittene Betreuungsgeld ist vom Tisch. Dabei war es nie so schlecht, wie es gemacht wurde. Eine neue Diskussion sollte sich von Eitelkeiten unterschiedlicher Weltbilder befreien. Ein Kommentar.

Ein Mann schleift ein totes Reh an der Anhängerkupplung über die Straße. Das Amtsgericht findet, dass der Nordkurier ihn dennoch nicht "Rabauke" nennen darf. Ein Kommentar.

Sie wollte ein Referendariat beim Berliner Bezirksamt Neukölln machen, doch das Rechtsamt nannte ihr Kopftuch ein "dienstliches Problem". Nun beschäftigt der Fall der jungen Muslima Betül Ulusoy die Datenschützer.

Für vier Jahre muss der ehemalige Buchhalter von Auschwitz Oskar Gröning in Haft. Lange hatte die Justiz versäumt, solche Tatbeiträge zu ahnden. Das ist auch unser aller Versagen. Ein Kommentar.

Als vor sieben Jahren das Bundeskriminalamt (BKA) zur Anti-Terror-Zentrale umgebaut wurde, sahen viele die Demokratie und Pressefreiheit gefährdet. Inzwischen steht fest: Die Erregung von damals war übertrieben. Ein Kommentar
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