
Von Sorgen und Ängsten der Bürger ist die vermeintlich seelenkundige Rede, wenn es um Anti-Islam-Demos wie "Pegida" geht. Verunsichert ist aber vor allem die Politik, die den Irrsinn nicht als das benennen will, was er ist. Ein Kommentar.
Von Sorgen und Ängsten der Bürger ist die vermeintlich seelenkundige Rede, wenn es um Anti-Islam-Demos wie "Pegida" geht. Verunsichert ist aber vor allem die Politik, die den Irrsinn nicht als das benennen will, was er ist. Ein Kommentar.
Es ist gerechtfertigt, wenn die deutschen Richter besser bezahlt werden wollen. Aber dafür sollen sie auch ihren Job machen - und nicht Gutachtern überlassen, die sie auf Irrwege führen. Ein Kommentar.
Es wird leichter für verfolgte Lesben und Schwule, in Europa an Asyl zu kommen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Angaben zur sexuellen Identität nur eingeschränkt geprüft werden dürfen
Nun will die Thüringer CDU doch noch einen Kandidaten für die Wahl des Ministerpräsidenten aufstellen. Eine gute Idee - denn allein mit Nein-Stimmen gegen den Linken-Politiker ist kein Staat zu machen. Ein Kommentar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Das Urteil zeigt: Es steckt wohl doch noch mehr Kirche im Staat, als eigentlich sollte. Ein Kommentar.
Die Bundespressekonferenz bietet die Berliner Bühne für die große Politik. Mit Sebastian Edathy betritt sie nun ein wegen Kinderpornografie Angeklagter, der Ämter und Mandat längst aufgegeben hat. Es geht nicht um Aufklärung, es geht um Sensation. Ein Kommentar.
Die Legalisierung von Cannabis soll viele Probleme lösen, auch das von Kreuzberg mit den Dealern im Görlitzer Park. Sollte die Droge in Deutschland erlaubt werden?
Ein Minister trat zurück, ein Untersuchungsausschuss tagt, ein Gesetz wird gemacht - ansonsten ist es still geworden um den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Sein Facebook-Lamento über mediale Hetze ist daneben, aber in einem Punkt hat der Angeklagte wohl Recht. Ein Kommentar.
"Schreckschraube", eine "Null", "einer der Dreckigsten" - Kohls Schmähungen früherer politischer Weggefährten dürfen nicht mehr verbreitet werden. Das Landgericht Köln meint in seinen schriftlichen Urteilsgründen, je mehr einer schimpft, desto privater müsse es sein.
Wolf Biermann und Joachim Gauck: Die Neigung, den politischen Gegner an die Wand zu drücken, sobald man ihm überlegen ist, steht regelmäßig am Beginn des nächsten Konflikts. Ein Kommentar
In seinem Bestseller "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" hatte Autor Heribert Schwan zahlreiche drastische Zitate von Altbundeskanzler Helmut Kohl wiedergegeben. Das Kölner Landgericht urteilte nun, dass er viele davon streichen muss.
Das Landgericht Köln urteilt, ob der Journalist Heribert Schwan in seinem Buch umstrittene Zitate Helmut Kohls verwenden darf. Auch wenn er gewinnt - Schwan gilt unter Kohl-Freunden wie Kohl-Feinden längst als der Böse. Sieger ist der Altkanzler. Ein Kommentar.
Der Bundesjustizminister will gegen ehrverletzende Fotos im Internet vorgehen und bewegt sich dabei in einem schwierigen Grenzbereich. Was soll künftig strafbar sein – und was nicht?
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich dafür ausgesprochen, den Straftatbestand der Vergewaltigung schärfer zu fassen. Was hat den SPD-Politiker dazu bewogen?
Die Bundesregierung warnt vor einer Eskalation, wenn die nordsyrische Stadt Kobane in die Hände des "Islamischen Staats" fällt. Berlin sieht aber noch keine "konkreten Gefahren" in Deutschland.
Erst war er skeptisch, jetzt hat er sich entschieden: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will den Tatbestand der Vergewaltigung reformieren. Ein "Nein" des Opfers soll künftig reichen, damit sich ein Täter strafbar macht. In Justizkreisen wird das Vorhaben kritisiert.
Sein Asyl in Russland läuft ab. Will der Enthüller des NSA-Skandals Edward Snowden jetzt nach Deutschland kommen? Offenbar nicht, wie die Bundesregierung jetzt bekanntgab.
Ein Rentner wird überfallen, er erschießt einen der Täter. Gerechte Selbstverteidigung? Nein, sagt mit Recht das Landgericht Stade. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen ihre Aufgabe verfehlt. Ein Kommentar
Helmut Kohl klagt gegen die Veröffentlichung von Zitaten aus Gesprächen mit seinem früheren Biografen Heribert Schwan. Das Gericht scheint zugunsten von Kohls Privatsphäre entscheiden zu wollen.
Im Streit um die Tonbandprotokolle geht Helmut Kohl jetzt auch juristisch gegen den Journalisten und Autor Tilman Jens vor. Der Altkanzler will keine weitere Verbreitung seiner Zitate.
In seinem neuen Buch "Die andere Gesellschaft" dankt Neuköllns Bezirkschef seinen Helfern, in seinem ersten verschwieg er sie noch. Warum, bleibt unklar. Aus Angst vor Disziplinarverfahren verweigern sie Auskünfte zu ihren Jobs.
In seinem neuen Buch dankt Neuköllns Bezirkschef seinen Helfern, in seinem ersten verschwieg er sie
Wenn Regierung und Ministerien Auskünfte zu aktuellen Themen verweigern, hilft der Presse oft nur noch ein Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Das muss einfacher werden, verlangt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Eine wichtige Frage aber ließen die Richter offen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auskunftsansprüche von Journalisten gegenüber staatlichen Behörden gestärkt. Die Karlsruher Richter hatten über eine Klage des Tagesspiegels zu befinden.
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