"Teilen" ist angesagt. Doch das knallhart kalkulierte Geschäftsmodell der Mitfahrvermittlung Uber rechnet sich nur bei einem unfairen Wettbewerb. Die Justiz muss das Unternehmen stoppen - auch, wenn der Streit vor den Europäischen Gerichtshof getragen werden sollte. Ein Kommentar.
Der Bundesgerichtshof stärkt einmal mehr die Mieter beim Streit um Schönheitsreparaturen. Doch so erfreulich das ist, die Kosten verschwinden damit nicht. Ein Kommentar.
Im Streit um die Sammlung von Telekom-Verbindungsdaten scheint die Zeit des Eiferns und Rechthabenwollens vorbei. Gut so, denn anlasslos und massenhaft war bisher vor allem die Aufregung um das Projekt. Ein Kommentar.
Nach dem Kopftuch-Urteil sollte Berlin sein striktes Verbot für Glaubensbekundungen im öffentlichen Dienst abschaffen. Es ist rechtswidrig, frauenfeindlich und behindert die Integration. Ein Kommentar.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lockerung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen hat Folgen für Lehrerinnen und Schulen. Worum geht es? Fragen und Antworten zu einem kontroversen Thema.
Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Gut so, meint Jost Müller-Neuhof. Denn das Stück Stoff steht nicht für Unterdrückung und Fundamentalismus - sondern nur für ein religiöses Bekenntnis. Ein Kommentar.
Griechenlands Premierminister Alexis Tsipras ringt mit der Bundesregierung um bis zu 332 Milliarden Euro Reparationen für die Gräuel im Zweiten Weltkrieg. Nun droht den Deutschen sogar die Pfändung von Immobilien. Muss Berlin zahlen?
Helmut Kohls Biograf Heribert Schwan muss in seinem Buch Schmähungen des Altkanzlers über politische Weggefährten schwärzen. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht Köln über seine Berufung - die umstrittenen Aussagen hätten historisches Gewicht, meint er.
Politiker fordern, den Prozess gegen den Ex-Abgeordneten Edathy weiterzuführen, weil er keine Reue zeige - doch Gericht und Staatsanwaltschaft blocken ab. "Reue haben wir nicht eingefordert", sagt eine Vertreterin der Anklage
Nachdem der Prozess gegen Sebastian Edathy eingestellt wurde, stellt sich nun die Frage, was genau er gestanden hat und ob seine Schuld erwiesen ist. Und was der Prozess jetzt für den Untersuchungsausschuss bedeutet.
Die Staatsanwalt sollte davon ablassen, dem Ex-Politiker Sebastian Edathy ein Geständnis abzupressen, und ihm stattdessen nahe legen, "strafrechtliche Verantwortung" zu übernehmen. Ein Vorbild dafür gäbe es. Ein Kommentar
Ein Referatsleiter in Niedersachsen hat Jura-Prüflingen Klausurlösungen überlassen - und als Gegenleistung Geld und Sex verlangt. Jetzt hat ein Gericht den 48-Jährigen Jörg L. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Im Kinderpornografie-Prozess gegen Sebastian Edathy ringen Staatsanwalt und Verteidigung um ein Geständnis. Es wäre fast ein Wunder, der Angeklagte ließe sich nicht darauf ein.
Sebastian Edathy soll Kinderpornos besessen haben. Heute muss er nicht vor einen Untersuchungsausschuss, sondern vor Gericht. Was ist von dem Prozess zu erwarten?
Wenn aus Ermittlungen gegen Politiker Kampagnen werden, verliert der Rechtsstaat das Vertrauen der Bürger. Warum der Fall des Celler Generalstaatsanwalts Frank Lüttig weiter reicht als bis zu Wulff und Edathy. Ein Kommentar.
Ein Tabakkonzern darf bekannte Persönlichkeiten für seine Werbung verzwecken - wenn er über sie Witze macht und sie nicht seine Produkte preisen lässt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Wer darf Satire? Alle! Ein Kommentar
Etappensieg für Friedhelm Adolfs: Die fristlose Kündigung seines Mietvertrages muss neu überprüft werden. Der BGH hob ein Urteil aus Düsseldorf auf, der Marathon-Prozess geht in die nächste Runde.
Der Streit um die Kündigung eines früherer Charité-Pflegers, der zu Unrecht wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten verdächtigt worden war, hat jetzt ein Ende gefunden. Die Klinik habe ein „akzeptables Angebot für einen Aufhebungsvertrag gemacht“, das der Pfleger angenommen habe, teilte sein Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer mit.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Zahlen zu den erwarteten Einnahmen und Kosten der Pkw-Maut weiterhin nicht offenlegen - weder vor Gericht noch gegenüber dem Bundesrat.
Ein Gesetz soll es Spitzeln des Verfassungsschutzes erlauben, Straftaten zu begehen. Schon der Ruf nach Regeln zeigt, wie groß das Problem geworden sein muss. Ein Kommentar.
Wenn Richter mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern Urteile absprechen, müssen alle Karten auf den Tisch, verlangt das Bundesverfassungsgericht. Denn die Öffentlichkeit muss den Deal kontrollieren können.