
Die Lehrerin Heidi K. hat einen Mann fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt. Der Mann saß unschuldig fünf Jahre und starb vergrämt. Jetzt muss sie wegen ihrer falschen Behauptung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Lehrerin Heidi K. hat einen Mann fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt. Der Mann saß unschuldig fünf Jahre und starb vergrämt. Jetzt muss sie wegen ihrer falschen Behauptung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ein muslimisches Mädchen darf sich nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen. Was sagt das Urteil des Leipziger Gerichts aus?
Da ist sie wieder, die „historische“ Dimension, die den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) seit dessen Gründung jedenfalls rhetorisch begleitet. Nach dem ersten Urteil gegen den kongolesischen Milizenführer Lubanga vor einem Jahr zeigt sie sich nun in der Verhandlung gegen Kenias Vizepräsidenten William Ruto, der ersten gegen einen Spitzenpolitiker im Amt.

Da ist sie wieder, die „historische“ Dimension, die den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) seit dessen Gründung jedenfalls rhetorisch begleitet. Nach dem ersten Urteil gegen den kongolesischen Milizenführer Lubanga vor einem Jahr zeigt sie sich nun in der Verhandlung gegen Kenias Vizepräsidenten William Ruto, der ersten gegen einen Spitzenpolitiker im Amt.

Mehr als 68 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird gegen Dutzende ehemalige Wachleute des Vernichtungs- und Arbeitslagers Auschwitz ermittelt. Dass solange still gehalten wurde, hängt mit einem Freispruch des BGH zusammen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde von Gustl Mollath stattgegeben. Die Richter übten scharfe Kritik an den Beschlüssen zur Haft. Nicht Psychiater allein dürften über die Allgemeingefährlichkeit entscheiden.

Neuer Ärger in der Affäre um die Entstehung von Heinz Buschkowskys Buch "Neukölln ist überall": Mindestens drei Zuarbeiter im Bezirksamt verschwiegen ihre Nebentätigkeit für den Bezirksbürgermeister. Erst ein Gericht verpflichtete Buschkowsky dazu, Auskunft über seine Helfer zu geben.
Berlin - In der Affäre um die Entstehung seines Buches „Neukölln ist überall“ gerät Bezirkbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) erneut unter Druck. Mindestens drei seiner vier Helfer im Bezirksamt haben die Nebentätigkeiten für das privat verfasste Buch ihres Chefs nicht ordnungsgemäß angezeigt.
Zwei Berichte, viele Empfehlungen. Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses widmete sich Reformen der Sicherheitsbehörden, ebenso der Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung.
„Blutschande“ hieß das Delikt einmal, heute nennt es das Strafgesetzbuch „Beischlaf zwischen Verwandten“. Bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn jemand mit einem „leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht“.

Christian Wulff könnte sich freikaufen. Doch will er den Freispruch und Ermittler, die sich in Demut entschuldigen. Er vergisst, dass nun eine peinliche Geschichte breitgetreten wird. Man schreibt in hohen Ämtern keine Bettelbriefe an Konzernchefs. Ist es naiv von ihm, eine Reinwaschung zu erwarten?
„LUXUS-SHOPPER IM BUNDESTAG – SO HAUEN DIE ABGEORDNETEN UNSER GELD AUF DEN KOPF“. So könnte die „Bild“-Schlagzeile lauten, vielleicht noch vor der Wahl.
Berlin - Die Bundestagsverwaltung von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) muss Auskunft darüber geben, wofür Abgeordnete das Geld aus ihrer Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Eilantrag eines Journalisten entschieden, der wissen wollte, welche Parlamentarier sich von den jährlich 12 000 Euro mehrere Tablet-Computer oder ein Smartphone geleistet haben.
Einen „klassischen Whistleblower“ hat Edward Snowden seinen Geheimnisverrats-Vorgänger Bradley Manning genannt. Sein Schicksal teilen möchte er wohl dennoch nicht.

Bradley Manning ist zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Er sagt, er habe die Folgen seines Tuns nicht übersehen. Eben noch war er ein wagemutiger Enthüller, jetzt gilt er in den USA als Rechtsbrecher. Daran ändern auch vermeintlich edle Motive nichts.

Siegfried Kauder beharrt auf seine unabhängige Bundestagskandidatur - die Union droht ihm mit einem Parteiausschlussverfahren. Dabei gäbe es eine Alternative: Man könnte ihn auch einfach machen lassen
Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Bürgern gestärkt, auch scharfe und polemische Kritik an Behörden ohne Angst vor Strafanzeigen äußern zu dürfen. In einem am Freitag veröffentlichten Kammerbeschluss des Ersten Senats heißt es, Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gehörten „zum Kernbereich der Meinungsfreiheit“.

Das Verfassungsgericht schränkt das umstrittene Gesetz zur nachträglichen Unterbringung psychisch kranker Straftäter ein – die Koalition wollte damit den Menschenrechtsgerichtshof austricksen.
Die Politik tut sich schwer mit ihrem Kampf gegen Rückfalltäter. Nun spricht auch das Bundesverfassungsgericht ein einschränkendes Wort zu einem zweifelhaften Gesetz.

Die Justizfehler im Fall Gustl Mollath sind skandalös. Doch ob das fehlerhafte Urteil von damals wirklich ein Fehlurteil war, ist offen - möglich ist auch, dass damals schlicht ein Wahnpatient auf seine Frau losging.
Schnell hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, und deutlich war es auch: Gustl Mollath ist freizulassen, und das Strafverfahren, das zu seiner Einweisung in die Psychiatrie führte, muss wiederholt werden.Es ist das erwünschte und nicht nur angesichts der Dimension, die der Fall angenommen hat, auch richtige Ergebnis.

Ein unscheinbares Stück Papier ist zum Wendepunkt im Mollath-Prozess geworden: Weil das Attest, das die Verletzungen seiner Frau dokumentierte, nicht von der angegebenen Ärztin stammte, wird das Strafverfahren gegen Mollath erneut aufgenommen. Nun ist wieder alles offen.

Anja Sturm, die Rechtsanwältin der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe, verlässt Berlin. Wird ihr nur das Mandat verübelt - oder steckt mehr dahinter?
ein Spektakel, heute gilt jeder Häftling als erledigter Fall. Der Reformdruck ist verflogen. Dabei müssen sich Gefängnisse ändern und Schritt halten mit der Wirklichkeit. Sonst verfehlen sie ihr Ziel.
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