Einen „klassischen Whistleblower“ hat Edward Snowden seinen Geheimnisverrats-Vorgänger Bradley Manning genannt. Sein Schicksal teilen möchte er wohl dennoch nicht.
Jost Müller-Neuhof

Bradley Manning ist zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Er sagt, er habe die Folgen seines Tuns nicht übersehen. Eben noch war er ein wagemutiger Enthüller, jetzt gilt er in den USA als Rechtsbrecher. Daran ändern auch vermeintlich edle Motive nichts.

Siegfried Kauder beharrt auf seine unabhängige Bundestagskandidatur - die Union droht ihm mit einem Parteiausschlussverfahren. Dabei gäbe es eine Alternative: Man könnte ihn auch einfach machen lassen
Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Bürgern gestärkt, auch scharfe und polemische Kritik an Behörden ohne Angst vor Strafanzeigen äußern zu dürfen. In einem am Freitag veröffentlichten Kammerbeschluss des Ersten Senats heißt es, Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gehörten „zum Kernbereich der Meinungsfreiheit“.

Das Verfassungsgericht schränkt das umstrittene Gesetz zur nachträglichen Unterbringung psychisch kranker Straftäter ein – die Koalition wollte damit den Menschenrechtsgerichtshof austricksen.
Die Politik tut sich schwer mit ihrem Kampf gegen Rückfalltäter. Nun spricht auch das Bundesverfassungsgericht ein einschränkendes Wort zu einem zweifelhaften Gesetz.

Die Justizfehler im Fall Gustl Mollath sind skandalös. Doch ob das fehlerhafte Urteil von damals wirklich ein Fehlurteil war, ist offen - möglich ist auch, dass damals schlicht ein Wahnpatient auf seine Frau losging.
Schnell hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, und deutlich war es auch: Gustl Mollath ist freizulassen, und das Strafverfahren, das zu seiner Einweisung in die Psychiatrie führte, muss wiederholt werden.Es ist das erwünschte und nicht nur angesichts der Dimension, die der Fall angenommen hat, auch richtige Ergebnis.

Ein unscheinbares Stück Papier ist zum Wendepunkt im Mollath-Prozess geworden: Weil das Attest, das die Verletzungen seiner Frau dokumentierte, nicht von der angegebenen Ärztin stammte, wird das Strafverfahren gegen Mollath erneut aufgenommen. Nun ist wieder alles offen.

Anja Sturm, die Rechtsanwältin der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe, verlässt Berlin. Wird ihr nur das Mandat verübelt - oder steckt mehr dahinter?
ein Spektakel, heute gilt jeder Häftling als erledigter Fall. Der Reformdruck ist verflogen. Dabei müssen sich Gefängnisse ändern und Schritt halten mit der Wirklichkeit. Sonst verfehlen sie ihr Ziel.
Ein Fußballklub braucht heutzutage nicht nur gute Spieler und gute Manager, sondern auch gute Anwälte. Einer wie der FC Bayern will natürlich die besten.

Ein Fußballklub braucht heutzutage nicht nur gute Spieler und gute Manager, sondern auch gute Anwälte. Einer wie der FC Bayern will natürlich die besten.
Was nach der ultimativen Konfrontation im Zigarettenkrieg aussieht, ist eben dies: viel Rauch.

Raed Saleh fordert sie, die Kindergartenpflicht. Das ist weder eine gute Idee noch rechtmäßig, meint Jost Müller-Neuhof. Stattdessen fordert er mehrsprachige Kitas, um die Integration zu fördern.

Seit Jahren sitzt Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Nun entschied ein Gericht, dass das Verfahren nicht wieder aufgenommen wird. Dabei wäre eine Freilassung angebracht, meint Jost Müller-Neuhof.

Die Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde zwar abgelehnt, aber damit hat Gustl Mollath noch nicht verloren. Sechs Gründe kennt das deutsche Recht, die zur Wiederaufnahme eines Strafprozesses führen.
Im Drama um Gustl Mollath geht es um ein Schicksal – nicht um Politik und Justiz
Der Pressefreiheit geht es gut in Deutschland, eine Zensur findet nicht statt. Bei diesem Thema gibt es ausnahmsweise mal keine Kluft zwischen Sonntagsreden und arbeitstäglicher Praxis.
Bundesverwaltungsgericht hatte neue Regeln für Auskunftspflicht an Journalisten angemahnt.

Laut Luftfahrtgesetz braucht es für den Flug mit kleineren Modellfliegern keine eigene Genehmigung. Doch wer ein Flugzeug mit Kamera fliegen lässt, muss einiges beachten, sagt der Luftrechtsexperte Elmar Giemulla.
Seit dieser Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und findet sich damit in einer bisher wenig eingeübten Rolle wieder: Als hoffnungstragendes GrundrechteBollwerk der EU-Bürger gegen eine angeblich maßlose Sicherheitspolitik der Mitgliedsländer, fußend auf einer seit sieben Jahren geltenden EU-Richtlinie. Möglich, dass die Richter die EU-Vorgaben präzisieren.

Die Femen-Proteste haben eine extrem erfolgreiche Bildsprache gefunden, die sich noch lange nicht abnutzen wird. Dennoch: Ein Busen ist weniger ein politisches Instrument als eben - ein Busen.

Das Bundeswaltungsgericht hat entschieden, dass Organisationen nicht im Verfassungsschutzbericht auftauchen dürfen, die nur des Extremismus verdächtigt werden. Die Richter gaben damit einer Klage der „Bürgerbewegung pro Köln“ statt. Unantastbar ist dieses Urteil nicht.