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Jost Müller-Neuhof

„Blutschande“ hieß das Delikt einmal, heute nennt es das Strafgesetzbuch „Beischlaf zwischen Verwandten“. Bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn jemand mit einem „leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht“.

Von Jost Müller-Neuhof
Ex-Bundespräsident Christian Wulff (CDU) erwartet einen Freispruch.

Christian Wulff könnte sich freikaufen. Doch will er den Freispruch und Ermittler, die sich in Demut entschuldigen. Er vergisst, dass nun eine peinliche Geschichte breitgetreten wird. Man schreibt in hohen Ämtern keine Bettelbriefe an Konzernchefs. Ist es naiv von ihm, eine Reinwaschung zu erwarten?

Von Jost Müller-Neuhof

„LUXUS-SHOPPER IM BUNDESTAG – SO HAUEN DIE ABGEORDNETEN UNSER GELD AUF DEN KOPF“. So könnte die „Bild“-Schlagzeile lauten, vielleicht noch vor der Wahl.

Von Jost Müller-Neuhof

Berlin - Die Bundestagsverwaltung von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) muss Auskunft darüber geben, wofür Abgeordnete das Geld aus ihrer Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Eilantrag eines Journalisten entschieden, der wissen wollte, welche Parlamentarier sich von den jährlich 12 000 Euro mehrere Tablet-Computer oder ein Smartphone geleistet haben.

Von Jost Müller-Neuhof
Bradley Manning ist am Mittwoch zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Er sagt, er habe die Folgen seines Tuns nicht übersehen.

Bradley Manning ist zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Er sagt, er habe die Folgen seines Tuns nicht übersehen. Eben noch war er ein wagemutiger Enthüller, jetzt gilt er in den USA als Rechtsbrecher. Daran ändern auch vermeintlich edle Motive nichts.

Von Jost Müller-Neuhof

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Bürgern gestärkt, auch scharfe und polemische Kritik an Behörden ohne Angst vor Strafanzeigen äußern zu dürfen. In einem am Freitag veröffentlichten Kammerbeschluss des Ersten Senats heißt es, Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gehörten „zum Kernbereich der Meinungsfreiheit“.

Von Jost Müller-Neuhof

Die Politik tut sich schwer mit ihrem Kampf gegen Rückfalltäter. Nun spricht auch das Bundesverfassungsgericht ein einschränkendes Wort zu einem zweifelhaften Gesetz.

Von Jost Müller-Neuhof

Schnell hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, und deutlich war es auch: Gustl Mollath ist freizulassen, und das Strafverfahren, das zu seiner Einweisung in die Psychiatrie führte, muss wiederholt werden.Es ist das erwünschte und nicht nur angesichts der Dimension, die der Fall angenommen hat, auch richtige Ergebnis.

Von Jost Müller-Neuhof
Gustl-Mollath vor Journalisten

Ein unscheinbares Stück Papier ist zum Wendepunkt im Mollath-Prozess geworden: Weil das Attest, das die Verletzungen seiner Frau dokumentierte, nicht von der angegebenen Ärztin stammte, wird das Strafverfahren gegen Mollath erneut aufgenommen. Nun ist wieder alles offen.

Von Jost Müller-Neuhof

ein Spektakel, heute gilt jeder Häftling als erledigter Fall. Der Reformdruck ist verflogen. Dabei müssen sich Gefängnisse ändern und Schritt halten mit der Wirklichkeit. Sonst verfehlen sie ihr Ziel.

Von Jost Müller-Neuhof
Kindergartenpflicht für alle? Das ist falsch, findet Jost Müller-Neuhof.

Raed Saleh fordert sie, die Kindergartenpflicht. Das ist weder eine gute Idee noch rechtmäßig, meint Jost Müller-Neuhof. Stattdessen fordert er mehrsprachige Kitas, um die Integration zu fördern.

Von Jost Müller-Neuhof
Freigang. Gustl Mollath vor seiner Buchvorstellung.

Die Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde zwar abgelehnt, aber damit hat Gustl Mollath noch nicht verloren. Sechs Gründe kennt das deutsche Recht, die zur Wiederaufnahme eines Strafprozesses führen.

Von
  • Ursula Knapp
  • Jost Müller-Neuhof

Im Drama um Gustl Mollath geht es um ein Schicksal – nicht um Politik und Justiz

Von Jost Müller-Neuhof

Der Pressefreiheit geht es gut in Deutschland, eine Zensur findet nicht statt. Bei diesem Thema gibt es ausnahmsweise mal keine Kluft zwischen Sonntagsreden und arbeitstäglicher Praxis.

Von Jost Müller-Neuhof
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