Ein Fußballklub braucht heutzutage nicht nur gute Spieler und gute Manager, sondern auch gute Anwälte. Einer wie der FC Bayern will natürlich die besten.
Jost Müller-Neuhof

Ein Fußballklub braucht heutzutage nicht nur gute Spieler und gute Manager, sondern auch gute Anwälte. Einer wie der FC Bayern will natürlich die besten.
Was nach der ultimativen Konfrontation im Zigarettenkrieg aussieht, ist eben dies: viel Rauch.

Raed Saleh fordert sie, die Kindergartenpflicht. Das ist weder eine gute Idee noch rechtmäßig, meint Jost Müller-Neuhof. Stattdessen fordert er mehrsprachige Kitas, um die Integration zu fördern.

Seit Jahren sitzt Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Nun entschied ein Gericht, dass das Verfahren nicht wieder aufgenommen wird. Dabei wäre eine Freilassung angebracht, meint Jost Müller-Neuhof.

Die Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde zwar abgelehnt, aber damit hat Gustl Mollath noch nicht verloren. Sechs Gründe kennt das deutsche Recht, die zur Wiederaufnahme eines Strafprozesses führen.
Im Drama um Gustl Mollath geht es um ein Schicksal – nicht um Politik und Justiz
Der Pressefreiheit geht es gut in Deutschland, eine Zensur findet nicht statt. Bei diesem Thema gibt es ausnahmsweise mal keine Kluft zwischen Sonntagsreden und arbeitstäglicher Praxis.
Bundesverwaltungsgericht hatte neue Regeln für Auskunftspflicht an Journalisten angemahnt.

Laut Luftfahrtgesetz braucht es für den Flug mit kleineren Modellfliegern keine eigene Genehmigung. Doch wer ein Flugzeug mit Kamera fliegen lässt, muss einiges beachten, sagt der Luftrechtsexperte Elmar Giemulla.
Seit dieser Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und findet sich damit in einer bisher wenig eingeübten Rolle wieder: Als hoffnungstragendes GrundrechteBollwerk der EU-Bürger gegen eine angeblich maßlose Sicherheitspolitik der Mitgliedsländer, fußend auf einer seit sieben Jahren geltenden EU-Richtlinie. Möglich, dass die Richter die EU-Vorgaben präzisieren.

Die Femen-Proteste haben eine extrem erfolgreiche Bildsprache gefunden, die sich noch lange nicht abnutzen wird. Dennoch: Ein Busen ist weniger ein politisches Instrument als eben - ein Busen.

Das Bundeswaltungsgericht hat entschieden, dass Organisationen nicht im Verfassungsschutzbericht auftauchen dürfen, die nur des Extremismus verdächtigt werden. Die Richter gaben damit einer Klage der „Bürgerbewegung pro Köln“ statt. Unantastbar ist dieses Urteil nicht.

Die Teilschuld, die einer Radfahrerin wegen fehlendem Fahrradhelm von einem Gericht gegeben wurde, könnte ein Wendepunkt sein. Jost Müller-Neuhof meint: Die Opfernummer der Tretmüslis von einst zieht nicht mehr.
Die NPD klagt gegen die neue Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen. Wollen die "etablierten Parteien" mit ihrer Klauselstrategie nur unliebsame Konkurrenz ausschalten?

Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn spricht in Karlsruhe von gefährlicher Retterei. Ein Professorenkollege betont die Risiken, erkennt aber auch, dass die umstrittene Maßnahme möglicherweise zulässig ist.
Um diese Frage geht es in Karlsruhe. Die Regierung sieht viel Spielraum. Die Kläger fürchten, er sei schon viel zu groß.

Bei der Homo-Ehe fordern sie die Gleichstellung, selbst müssen sich sie Karlsruher Richter aber auch eine Ungleichbehandlung vorwerfen lassen - wegen der exklusiven Weitergabe ihrer Urteile an die Datenbank Juris. Dahinter steht ein Prinzipienstreit: Wem gehört die Rechtsprechung?

Leutheusser-Schnarrenberger sieht Live-Übertragungen im Gericht kritisch / Im NSU-Prozess legt Holger G. ein Geständnis ab.

Wegen eines befangenen Schöffen ist der Prozess gegen die Schläger vom Alexanderplatz vorerst geplatzt. Manche beklatschen den Mann als "mutigen Laienrichter". Doch unser Autor sieht das ganz anders.
Auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollte der Innenminister juristische Dokumente zu Parteiverboten herausgeben. Aber er muss es nicht, sagen die Richter jetzt - und entschieden für eine umfassende Geheimhaltung

Falsche Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, da sind Grenzen erreicht, sagen die Grünen und verklagen Alexander Dobrindt. Eine eigentümliche Empfindlichkeit, mit der sich die Partei kleiner macht, als sie ist.

US-Streitkräfte sollen von deutschem Boden aus Drohnen-Angriffe gesteuert haben. Die sind hoch umstritten und möglicherweise völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung sagt, sie hat darüber keine Informationen.

Die juristische Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals geht langsam zu Ende. Doch der frühere CDU-Politiker kann noch nicht aufatmen - das Landgericht muss noch über einen weiteren Fall entscheiden