Berlin - Lange wollte der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), nicht darüber reden, wie viele Bedienstete ihm bei seinem Bestseller „Neukölln ist überall“ unter die Arme griffen. Jetzt muss sein Amt reden, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Das Neuköllner Bezirksamt muss aufklären, wie das Buch „Neukölln ist überall“ von Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky entstanden ist. Dies hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde des Amts zurückgewiesen.
Aus der Reality-Geburtsshow wird nichts. Gut so. Kaum ein Kind wird sich später beklagen, dass seine Geburt nicht gesendet wurde, meint Jost Müller-Neuhof.
Der NSU-Prozess ist mit immensen Erwartungen beladen - kein Gericht kann das leisten. Doch das Verfahren in München muss seinen Regeln folgen – und nicht den Erwartungen der Politik.
Olaf Glaeseker, einst Sprecher von Christian Wulff, wird angeklagt. Gegen den Ex-Bundespräsidenten selbst wird noch immer ermittelt. Die Staatsanwaltschaft sollte sich beeilen. Wulff hat es verdient, dass seine Affäre ein Ende findet.
Durch seine Urteile bestimmt das Bundesverfassungsgericht immer wieder die politische Agenda mit. Weil das Grundgesetz ihm dieses Recht garantiert, muss die verärgerte Union es akzeptieren - aber auch weil ihr die Gegenargumente in der Politik fehlen.
Das Leistungsschutzrecht ist beschlossen worden. Es soll kein Inkassoverfahren zugunsten darbender Verlage eröffnen, sondern eine Basis für faire Verhandlungen sein. Die hat es bisher nicht gegeben.
Die Debatte um den Euro hat sich beruhigt, doch die Spannungen bleiben. Zumal die zwischen Andreas Voßkuhle, dem Präsidenten des Verfassungsgerichts, und Norbert Lammert, dem Amtskollegen aus dem Bundestag.
Die NPD veröffentlicht die Materialsammlung zum NPD-Verbotsverfahren im Netz, das Innenministerium erstattet Strafanzeige. So macht man sich lächerlich. Der Minister sollte das Material endlich selbst freigeben.
In seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden de jure heraufgesetzt, de facto aber abgewertet - und ins Belieben der Ämter gestellt. Die Politik sollte dringend über die geltenden Gesetze nachdenken.
Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht Journalisten eindeutig ein Verfassungsrecht auf Information durch amtliche Stellen zugestanden. Mit dem Urteil wurde aber auch die Klage eines Journalisten abgewiesen.
Wenn Medien den Behörden kritische Fragen stellen, erhalten sie oft keine Antwort. Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen solchen Fall zu entscheiden. Die Richter haben den Auskunftsanspruch eines Journalisten abgelehnt. Und die Pressefreiheit trotzdem gestärkt. Wie geht das?
Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht Journalisten eindeutig ein Verfassungsrecht auf Information durch amtliche Stellen zugestanden. Mit dem Urteil wurde aber auch die Klage eines Journalisten abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte homosexueller Paare gestärkt und eine weitere Ungleichheit im Adoptionsrecht beseitigt. Folgen jetzt weitreichendere Schritte hin zur Gleichstellung Homosexueller?
Mit dem Adoptions-Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung von Homosexuellen unternommen worden. Doch wichtiger als das Adoptionsrecht für Homo-Paare wäre: dass aus ihnen Eheleute werden.
Am Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Transparenz in den Bundesbehörden. Im Interview erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, warum er hofft, dass die Auskunftspflicht der Bundesbehörden gegenüber Journalisten bestätigt wird.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gregor Gysi wegen Verdachts der eidesstattlichen Falschaussage. Eindeutig klären lassen sich die Stasi-Vorwürfe allerdings kaum. Helfen könnte jetzt vor allem der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde.
Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter wiesen das ab.