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Um die Ehre. Christian Wulff beteuert seine Unschuld.

© dpa

Gegen Geldauflagen: Ermittler bieten Wulff Ende des Gerichtsverfahrens an

Es liegt an Christian Wulff, wie er sich entscheidet. Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Hannover dem zurückgetretenen Bundespräsidenten angeboten, das Ermittlungsverfahren gegen ihn gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Zuvor war bekannt geworden, dass die Strafverfolger ihm jetzt sogar Bestechlichkeit vorwerfen und nicht mehr nur Vorteilsannahme. Es ist das schwerere Delikt, weil hier ein Amtsträger bestraft wird, der sich für einen pflichtwidrigen Dienst bezahlen lässt.

Zugleich ist dies der einzige Vorwurf, der von den seit über einem Jahr andauernden Untersuchungen übrig bleibt. Der Filmproduzent und Wulff-Freund David Groenewold soll einen Oktoberfestbesuch des damaligen Ministerpräsidenten und seiner Familie im Jahr 2008 in Teilen bezahlt haben. Die Rede ist von 800 Euro. Im Gegenzug soll sich Wulff für ein Groenewold-Filmprojekt bei Siemens verwendet und um Marketing-Hilfe gebeten haben. Der Konzern lehnte dies ab.

Den Berichten zufolge sollen sich Wulff und Groenewold in den nächsten Wochen erklären, ob sie 20 000 Euro und 30 000 Euro als Auflage akzeptieren wollen. Ihre Zustimmung ist für diese Art der Verfahrenseinstellung notwendig. Zugleich müsste auch das zuständige Gericht damit einverstanden sein. Wulff wäre damit nicht vorbestraft, es würde nicht einmal zu einer Anklage gekommen. Allerdings könnte die Öffentlichkeit die Zahlung als Schuldeingeständnis werten. Verweigert Wulff die Einigung, könnte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Da Wulff sich allerdings als unschuldig betrachtet, würde ein Strafbefehl wenig Sinn ergeben. Der Ex-Präsident würde wohl auf einer Hauptverhandlung bestehen. Möglich ist auch, dass die Staatsanwälte ihre Forderungen noch reduzieren.

Aus Wulffs Umfeld heißt es, er sei von der mangelnden Vertraulichkeit im Dialog mit den Staatsanwälten empört. Den Beamten wird zudem Taktiererei vorgeworfen, weil sie die Ermittlungen erst auf ein schwereres Delikt konzentriert hätten, um dann eine Einstellung anzubieten. Tatsächlich gehören Verhandlungen über eine derartige Einstellung zum Alltag in der Justiz.

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