Vor ein paar Jahren noch waren DNA-Massentests auf der Suche nach Tätern so etwas wie der Wilde Westen der Strafrechtspflege. Es gab kein Gesetz und keine Unschuldsvermutung.
Jost Müller-Neuhof
Sex mit Tieren ist widernatürlich. Doch muss der Staat ihn verbieten? Wenn die Moral verrechtlicht wird, ist das nicht immer gut.
Seit Jahren ist die Kronzeugen-Regelung hoch umstritten. Jetzt soll sie eingeschränkt werden - der erste Schritt zur Abschaffung?

Wird die NPD in Deutschland verboten, dann bleibt sie verboten. Daran wird auch Europas Gerichtshof für Menschenrechte nicht ändern.

Die Innenminister wollen einen neuen Anlauf zu einem NPD-Verbot. Um das Verfahren in Gang zu setzen, würde ein Beschluss des Bundesrats genügen. Nur eine Hoffnung würde sich mit dem Verbot dennoch nicht erfüllen.
Kaum kommen sie frei, rückt die Polizei an: In manchen Bundesländern werden die Ex-Straftäter lückenlos beobachtet. Ob das Gesetz das hergibt, ist zweifelhaft
Schon einmal, im Jahr 2001, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Wer heute, da um ein neues Verbotsverfahren diskutiert wird, an die Akten von damals herankommen will, hat es schwer.
Claassen unter Untreueverdacht wegen Luxusreisen.

Auch in den kurzen Textschnipseln, die Google in den Suchergebnissen anzeigt, steckt eine journalistische Leistung. Das Unternehmen weigert sich, das anzuerkennen - und schädigt damit auch seine eigenen Interessen.
Man kann mit wenigen Worten einiges sagen, etwa dies: „In der Debatte um das Leistungsschutzrecht tarnt Google die eigenen Geschäftsinteressen als Allgemeinwohl. Der Konzern fürchtet um sein.

Die Polizei darf zwar Zeitungsredaktionen durchsuchen – sie muss aber gute Gründe haben. Die „Berliner Morgenpost“ weist den Vorwurf der Beamtenbestechung zurück. Der Polizist sei für eine Tätigkeit als Bodyguard bezahlt worden.

Nach einem schrägen Vergleich bei einer Buchvorstellung vor fünf Jahren machten die Medien aus Eva Herman "Eva Braun". Den Kampf dagegen hat die ehemalige Tagesschau-Moderatorin nun in letzter Instanz verloren.
Der Beschwerdeführerin war es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken. Mit dieser Aussage endet ein am Dienstag veröffentlichter Beschluss der Bundesverfassungsgerichts, zugleich scheiterte damit der jahrelange Kampf Eva Hermans gegen den Springer-Verlag.

Durch alle Instanzen hat sich die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman geklagt. Nun hat sie den Rechtsstreit um ihre lobenden Worte zum Mutterbild während des Dritten Reiches endgültig verloren. Die Verantwortung dafür trägt sie selbst.
Was hat die ebenso erregt und ressentimentgeladen wie mitunter fachkundig geführte Debatte über die Beschneidung erbracht? Ist die Antwort wirklich: Nichts?
Berlin - Jüdische Geistliche, die bei Neugeborenen die rituelle Vorhautbeschneidung durchführen, sollen künftig zertifiziert werden. Die sogenannten Mohalim würden dabei auch medizinisch und juristisch unterwiesen, kündigte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, bei einer Expertenanhörung im Bundestag am Montag an.

Die Polizei will jetzt auch via Facebook fahnden. Keine Gute Idee. Der Staat sollte sich nicht mit einem der weltweit größten privaten Datensammler verschalten
Zwanghafte Beschwerdeführer mag man mit Unverständnis begegnen - unbestritten bleibt ein Ergebnis: Das Land lernt seine Gesetze kennen.

Berlin - Gesuchte Kriminelle per Facebook zu jagen – das fordert neben vielen Strafverfolgern auch Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Bei ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin haben sich die Länderjustizminister aber noch nicht darauf einigen können.

Die NPD wendet sich auf unzulässigem Wege an ein unzuständiges Gericht, damit ein Verfahren endlich Klarheit über ihre Verfassungsmäßigkeit bringt. Ihr Recht wird sie dadurch nicht bekommen, was jedoch nicht ausschließt, dass sie es hat.

Die rechtsradikale Partei will einem Verbotsantrag zuvorkommen und fordert die Feststellung, dass sie verfassungsgemäß ist. Der Antrag ist aussichtslos, aber PR-trächtig

Radikalität ist nicht bloß Randerscheinung, sondern Teil der Mitte, aus der sie erwächst. Deswegen darf das Engagement gegen rechts nicht als Exorzismus gehandhabt werden, der Besessenen einen Dämon auszutreiben soll.

Die NPD will ihre Verfassungsmäßigkeit mit einem Gang nach Karlsruhe bestätigen lassen. Der juristisch ausweglose Schritt löst Kopfschütteln aus - und könnte als reiner Propagandacoup angelegt sein.
Radikalität ist relativ, sagt das Verfassungsgericht – ein guter Rat im Kampf gegen rechts