Die GEZ ist Geschichte. Seit Anfang des Jahres muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag entrichten. Das machte ZDF-Moderatorin Maybrit Illner gestern zum Thema in ihrer Sendung. Aber auch Gottschalk und das Dschungelcamp wurden diskutiert.
Neuköllns Bezirksamt muss Auskunft darüber geben, ob Beamte oder Angestellte an Buschkowskys Buch mitgearbeitet haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Antrag des Tagesspiegels.
Neuköllns Bezirksamt muss Auskunft darüber geben, ob Beamte oder Angestellte an Buschkowskys Buch mitgearbeitet haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Antrag des Tagesspiegels.
Berlin - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, am Arbeitsplatz religiöse Symbole zu tragen. Es könne aber Ausnahmen geben, wenn berechtigten Belangen des Arbeitgebers Vorrang einzuräumen sei, urteilten die Richter am Dienstag in einem Verfahren gegen Großbritannien.
Der neue Rundfunkbeitrag gießt ein ohnedies erstarrtes System in Beton. Er stellt nicht die Grundversorgung der Bürger sicher, sondern die Überversorgung der Sender. Die Medien-Steuer muss weg.
„Die katholische Kirche wollte offenbar ein Gutachten ganz nach ihrem Geschmack“, sagte der Forscher Pfeiffer. Der Kündigung der Zusammenarbeit fehle die Begründung.
Es ist ruhig geworden um die Stasiunterlagenbehörde und ihren Chef Roland Jahn, der mit markigen Worten angetreten war und sogleich Gesetze ändern ließ, um Exspitzel aus seiner Behörde zu entfernen. Dieses Aufarbeitungsprojekt zieht sich hin, und Jahn scheint Bedenken zu bekommen, ob in seinem Haus wirklich die einzig authentische DDR-Geschichte schlummert: „Wir sind nicht das Amt für absolute Wahrheit“, verkündete er jüngst.
Vor ein paar Jahren noch waren DNA-Massentests auf der Suche nach Tätern so etwas wie der Wilde Westen der Strafrechtspflege. Es gab kein Gesetz und keine Unschuldsvermutung.
Die Innenminister wollen einen neuen Anlauf zu einem NPD-Verbot. Um das Verfahren in Gang zu setzen, würde ein Beschluss des Bundesrats genügen. Nur eine Hoffnung würde sich mit dem Verbot dennoch nicht erfüllen.
Kaum kommen sie frei, rückt die Polizei an: In manchen Bundesländern werden die Ex-Straftäter lückenlos beobachtet. Ob das Gesetz das hergibt, ist zweifelhaft
Schon einmal, im Jahr 2001, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Wer heute, da um ein neues Verbotsverfahren diskutiert wird, an die Akten von damals herankommen will, hat es schwer.
Auch in den kurzen Textschnipseln, die Google in den Suchergebnissen anzeigt, steckt eine journalistische Leistung. Das Unternehmen weigert sich, das anzuerkennen - und schädigt damit auch seine eigenen Interessen.
Man kann mit wenigen Worten einiges sagen, etwa dies: „In der Debatte um das Leistungsschutzrecht tarnt Google die eigenen Geschäftsinteressen als Allgemeinwohl. Der Konzern fürchtet um sein.
Die Polizei darf zwar Zeitungsredaktionen durchsuchen – sie muss aber gute Gründe haben. Die „Berliner Morgenpost“ weist den Vorwurf der Beamtenbestechung zurück. Der Polizist sei für eine Tätigkeit als Bodyguard bezahlt worden.