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Kein Entkommen vor den Rundfunkgebühren.

© dpa

Weg mit dem Rundfunkbeitrag: Gerechtigkeit ist wie Fernsehen

Der neue Rundfunkbeitrag gießt ein ohnedies erstarrtes System in Beton. Er stellt nicht die Grundversorgung der Bürger sicher, sondern die Überversorgung der Sender. Die Medien-Steuer muss weg.

An der Schnittstelle von Recht und Kultur ereignet sich mehr und Bedeutenderes als ein Gesellschafterstreit im Haus Suhrkamp, weshalb erstaunlich ist, mit welchem Gleichmut das deutsche Publikum die grundstürzende Reform des bezahlten Rundfunks hingenommen hat.

Seit erstem Januar ist nun ein „Beitrag“ zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radio in der Wohnung sind. Vom überreichen Angebot eingelullt, zahlt der brave Empfangsbürger einfach weiter, zumal ihm die Neuerung mit einer Botschaft verkauft wurde, mit der hierzulande scheinbar alle wichtigen Neuerungen verkauft werden müssen: Eigentlich ändert sich nichts.

Doch es ändert sich etwas. Eine Gebühr trifft den Gebührenschuldner, der eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, ein Beitrag wird auch ohne konkrete Gegenleistung fällig. Jedoch sollen mit einem Beitrag, so ist der abgabenrechtliche Gedanke, grundsätzlich auch nur jene an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt werden, die daran ein Interesse oder Vorteile davon haben. Es fällt auf, dass der Totalverweigerer in keines dieser Raster passt. Zahlen soll er trotzdem. Abgaben ganz ohne jede Gegenleistung nennt man Sonderabgaben, wenn eine „homogene Gruppe“ belastet wird, was hier nicht der Fall ist. De facto zahlt also der, der früher einmal „Teilnehmer“ hieß, genauso wie jener, der weder TV noch Radio besitzt, dies: eine Steuer.

Wenn es schon so ist, muss es gerecht zugehen. Die Drogeriemarktkette Rossmann hat deshalb jetzt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Als klassischer Filialbetrieb ist sie weit höher belastet, als es Unternehmen sind, die sich nur auf einen oder wenige Standorte verteilen. Rossmann hat gute Aussichten, zugleich wird die Justiz das Gesamtprojekt kaum infrage stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist heilig für das Bundesverfassungsgericht, in etwa so wie das Berufsbeamtentum.

Galt früher: Ich sehe, also zahle ich, so ist es heute umgekehrt: Ich zahle, also sehe ich. Weil niemand gern für nichts Geld ausgibt, wird der bisher abstinente Konsument auf diese Weise behutsam an die dröge Welt des Öffentlich-Rechtlichen herangeführt. Hier gibt es alles, was es woanders auch gibt, einschließlich Werbung. Erledigt ist damit auch das Argument der Befürworter, die Abgabe sei wie die Subvention von Theatern oder Schwimmbädern etwas, das sich eine Gesellschaft an Erbauung leisten sollte. Denn wenn etwas im Überfluss vorhanden ist, dann Medienunterhaltung.

Der Rundfunkbeitrag gießt ein ohnedies erstarrtes System noch einmal in Beton. Er stellt nicht die Grundversorgung der Bürger sicher, sondern die Überversorgung der Sender. Mag ja sein, dass es unter dem Strich für alle irgendwie gerechter wird. Aber Gerechtigkeit ist wie Fernsehen, entscheidend ist die Qualität.

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