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Jost Müller-Neuhof

Kleiner Schnitt, großer Schmerz. Auch in Berlin werden Jungs bei Feiern vor allen Gästen beschnitten - wie hier in Istanbul. Dorthin werden jetzt mehr Berliner Türken fahren.

Das Jüdische Krankenhaus will seine Ärzte nicht im rechtsfreien Raum operieren lassen und will deswegen keine Beschneidungen mehr durchführen. Vertreter aller Glaubensrichtungen kritisieren das Gerichtsurteil. Staatsanwälte werden wohl aber nur auf Antrag ermitteln.

Von
  • Hannes Heine
  • Jost Müller-Neuhof
Jüdische Beschneidungszeremonie.

Das Landgericht Köln hat die Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet. Juden und Muslime sehen nun ihre religiöse Handlungsfreiheit bedroht. Was folgt aus der Entscheidung?

Von
  • Claudia Keller
  • Jost Müller-Neuhof

Die Homosexuellen wollten in die Normalität? So viel kann man mit etwas Mitleid sagen: Sie sind da. Die Bigotterie vergangener Tage ist löblicherweise vorbei, doch hatte sie auch einen Vorzug.

Von Jost Müller-Neuhof

Karlsruhe prüft die Leistungen für Asylbewerber. Sie sollen reformiert werden, doch einfach ist das nicht.

Von Jost Müller-Neuhof
Eine Statue des griechischen Philosophen Platon in Athen

Der konservative Wahlsieger Samaras hat seine Regierung grundsätzlich zusammen. Athen bleibt im Euro, will aber die Sparauflagen lockern. Doch die Verhandlungen mit der EU dürften schwierig werden.

Von
  • Jost Müller-Neuhof
  • Gerd Höhler
Verena Becker

Die Ex-Terroristin Verena Becker soll lebenslang in Haft - das fordert der Anwalt des Bruders des 1977 von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback.

Von Jost Müller-Neuhof
Ein Sohn sucht die Möder. Michael Buback sieht in Verena Becker eine Täterin. Foto: dapd

Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker soll für den Buback-Mord büßen. Geschossen habe sie aber nicht, sagt die Bundesanwaltschaft.

Von Jost Müller-Neuhof

Papier ist ein Medium von gestern, klar. Aber wie ist es mit klassischen Schreibgeräten?

Von Jost Müller-Neuhof

SPD und Grüne schimpfen in Karlsruhe auf die Koalition und das Wahlrecht. Aber so einseitig sehen es die Richter wohl nicht.

Von Jost Müller-Neuhof
Gut geschützt vor Stürzen - und vor Kündigung: Bernd Schlömer arbeitet im Verteidigungsministerium, als Beamter.

"Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei", sagt das Gesetz. Bei einem deutschen Beamten ist das eher umgekehrt: Bernd Schlömer, Chef der Piratenpartei.

Von Jost Müller-Neuhof
Gutes Geschäft. Mit Auftragsstudien der Pharmaindustrie können Ärzte pro Patient bis zu 2500 Euro verdienen.

Für Kritiker sind Auftragsstudien der Pharmaindustrie in der Arztpraxis eine verdeckte Form der Bestechung. Das Verwaltungsgericht Berlin verlangt nun die Offenlegung von Verträgen und Honoraren.

Von
  • Rainer Woratschka
  • Jost Müller-Neuhof
Ein beschlagnahmtes Motorrad vor dem Klubhaus der Hells Angels in Berlin-Reinickendorf

Allah ist groß, aber ihr Hubraum, der ist noch größer: Die Rocker sind die neuen Salafisten. Der Koran ist ihre Kutte, ihr Gebet das Auspuffdröhnen. Ein klarer Fall für die Scharfmacher unter den deutschen Innenministern.

Von Jost Müller-Neuhof

Eine Supermarktkassiererin, die einen 1,30 Euro-Pfandbon unterschlug, eine Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber verpfiff – die bundesweit meistdiskutierten Arbeitsrechtsfälle der letzten Zeit kommen aus Berlin, und es gibt auffällige Parallelen zwischen „Emmely“ und Brigitte Heinisch, die am Freitag ihren Streit mit Vivantes beendet hat und nun 90 000 Euro reicher ist. Beide hatten denselben Anwalt, beide dieselbe Richterin, die mit umstrittenen Urteilen ihre Klagen zuvor abwies, beide hatten Verdi und Unterstützerkomitees an ihrer Seite, beide bekamen zu guter Letzt Recht.

Von Jost Müller-Neuhof
Hat mit ihrem früheren Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen: Altenpflegerin Brigitte Heinisch.

Brigitte Heinisch, Altenpflegerin in einer Berliner Einrichtung, war gefeuert worden, nachdem sie Missstände beim Arbeitgeber angeprangert hatte. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Nun gab es einen Vergleich und einen zweiten Sieg für Heinisch.

Von Jost Müller-Neuhof

Berlin/Karlsruhe - Ehegatten, die nach einer Scheidung Unterhalt vom Partner für die Kinderbetreuung fordern, könnten es künftig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder leichter haben. „An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.

Von Jost Müller-Neuhof
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