Das Jüdische Krankenhaus will seine Ärzte nicht im rechtsfreien Raum operieren lassen und will deswegen keine Beschneidungen mehr durchführen. Vertreter aller Glaubensrichtungen kritisieren das Gerichtsurteil. Staatsanwälte werden wohl aber nur auf Antrag ermitteln.
Das Landgericht Köln hat die Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet. Juden und Muslime sehen nun ihre religiöse Handlungsfreiheit bedroht. Was folgt aus der Entscheidung?
Die Homosexuellen wollten in die Normalität? So viel kann man mit etwas Mitleid sagen: Sie sind da. Die Bigotterie vergangener Tage ist löblicherweise vorbei, doch hatte sie auch einen Vorzug.
Der konservative Wahlsieger Samaras hat seine Regierung grundsätzlich zusammen. Athen bleibt im Euro, will aber die Sparauflagen lockern. Doch die Verhandlungen mit der EU dürften schwierig werden.
Karlsruhe hat entschieden: Die Bundesregierung muss den Bundestag besser informieren über Maßnahmen zur Bewältigung der Euro-Krise. Welche Bedeutung hat das Urteil für den Parlamentarismus?
Die Ex-Terroristin Verena Becker soll lebenslang in Haft - das fordert der Anwalt des Bruders des 1977 von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback.
War Verena Becker an der Ermordung von Siegfried Buback beteiligt? Ist Anders Breivik ein Psychopath oder ein Terrorist? Gerichte sollen klären, was sie eigentlich nicht klären können.
"Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei", sagt das Gesetz. Bei einem deutschen Beamten ist das eher umgekehrt: Bernd Schlömer, Chef der Piratenpartei.
Für Kritiker sind Auftragsstudien der Pharmaindustrie in der Arztpraxis eine verdeckte Form der Bestechung. Das Verwaltungsgericht Berlin verlangt nun die Offenlegung von Verträgen und Honoraren.
Allah ist groß, aber ihr Hubraum, der ist noch größer: Die Rocker sind die neuen Salafisten. Der Koran ist ihre Kutte, ihr Gebet das Auspuffdröhnen. Ein klarer Fall für die Scharfmacher unter den deutschen Innenministern.
Eine Supermarktkassiererin, die einen 1,30 Euro-Pfandbon unterschlug, eine Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber verpfiff – die bundesweit meistdiskutierten Arbeitsrechtsfälle der letzten Zeit kommen aus Berlin, und es gibt auffällige Parallelen zwischen „Emmely“ und Brigitte Heinisch, die am Freitag ihren Streit mit Vivantes beendet hat und nun 90 000 Euro reicher ist. Beide hatten denselben Anwalt, beide dieselbe Richterin, die mit umstrittenen Urteilen ihre Klagen zuvor abwies, beide hatten Verdi und Unterstützerkomitees an ihrer Seite, beide bekamen zu guter Letzt Recht.
Brigitte Heinisch, Altenpflegerin in einer Berliner Einrichtung, war gefeuert worden, nachdem sie Missstände beim Arbeitgeber angeprangert hatte. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Nun gab es einen Vergleich und einen zweiten Sieg für Heinisch.
Berlin/Karlsruhe - Ehegatten, die nach einer Scheidung Unterhalt vom Partner für die Kinderbetreuung fordern, könnten es künftig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder leichter haben. „An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.