
Das Ex-RAF-Mitglied gibt zu, dass sie die Pläne zum Attentat auf Generalbundesanwalt Buback kannte. Die Namen der Mörder nennt sie allerdings nicht. Auch auf viele andere Fragen bleibt Becker Antworten schuldig.
Das Ex-RAF-Mitglied gibt zu, dass sie die Pläne zum Attentat auf Generalbundesanwalt Buback kannte. Die Namen der Mörder nennt sie allerdings nicht. Auch auf viele andere Fragen bleibt Becker Antworten schuldig.
Religionskrieg, das fiel Innenminister Hans-Peter Friedrich zur Salafistengewalt der letzten Tage ein. Einen Ton zu schrill, doch im Kern zutreffend.
Als Demokratielehrer kann man es weit bringen, so etwa Joachim Gauck ins Schloss Bellevue. Der amtierende Nachfolger als Stasi-Unterlagenbeauftragter, Roland Jahn, hat Ähnliches versucht.
Die Stasiunterlagenbehörde wird keinen ihrer früheren Stasimitarbeiter gegen dessen Willen auf eine andere Stelle in der Bundesverwaltung versetzen. Dies bestätigte die Behörde am Freitag dem Tagesspiegel.
Wer schon immer alles besser wusste, wird sich bestätigt sehen können. Der amtierende Bundesverfassungsrichter und Exministerpräsident des Saarlands, Peter Müller, wird vom Karlsruher Gericht in einem Rechtsstreit um die Präsidentenwahlen Horst Köhlers und Christian Wulffs ausgeschlossen.
Politiker im Richteramt sind nie unproblematisch. Das zeigt sich nun wieder am Verfassungsrichter Peter Müller. Ein Porträt.
Muss es Zwangsgeld für Bildungszwang geben? Auch in Deutschland wollen einige bibeltreue Christen ihre Kinder lieber zu Hause als in einer öffentlichen Schule unterrichten. Lasst sie doch!
Die Hochspringerin Ariane Friedrich stellt auf ihrer Facebook-Seite einen Mann bloß, der sich ihr entblößt hatte. Doch auch für das Internet gelten Umgangsformen – dieselben nämlich wie offline.
Auch für das Internet gelten Umgangsformen – dieselben wie offline
Der Hochspringerin und Polizeikommissarin Ariane Friedrich droht in der Stalking-Affäre ein Disziplinarverfahren der Hessischen Polizei. Sie hatte einen Belästiger im Internet an den Pranger gestellt.
Vier Straftäter, die nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen worden waren, erhalten Entschädigung wegen zu langer Haftdauer. Welche Bedeutung hat das Urteil?
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat vergangene Woche ihr Buch „Danke, emanzipiert sind wir selbst“ vorgestellt. Die Reaktionen waren verheerend.
Berlin - Der muslimische Spendenverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) bleibt wegen Verbindungen zur palästinensischen Hamas verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Der Prozess über das Massaker von Utöya stellt an Gericht und Medien in Norwegen enorme Anforderungen. Die Aufmerksamkeit ist riesig, der Rechtsstaat steht auf dem Prüfstand.
Für Angehörige ist der Breivik-Prozess eine Tortur, für Außenstehende gleichermaßen abstoßend wie faszinierend. Dass Anders Breivik keine Reue zeigen würde, sei jedoch nicht anders zu erwarten gewesen, meint unser Autor.
Die oft beklagte Beschleunigung der Politik hat auch ihre guten Seiten. Neben der raschen Abstoßung in Ungnade gefallenen Personals (Guttenberg, Wulff, ggf.
Bischöfe und Moraltheologen sind unter anderem dazu da, Bedenken vorzubringen, die andere nicht (mehr) haben. Insofern bereichern sie unsere Gesellschaft.
Die Schweiz hat Haftbefehle gegen drei deutschen Steuerfahnder erlassen und Deutschland um Rechtshilfe ersucht. Wie ist die Rechtslage?
Die ohnehin freie Presse in Deutschland hat der Gesetzgeber jetzt noch freier gemacht. Das ist nur dann gut, wenn Journalisten mit dieser Freiheit verantwortlich umgehen.
Oh ja, man sollte gründlich prüfen, bevor man sich (nahezu ewig) bindet, das gilt für Ehen wie für Immobilienkäufe, Fitnessstudiomitgliedschaften und Handyverträge, und für völkerrechtliche Schuldenbremsen gilt es allemal. Darum handelt es sich bei dem Fiskalpakt, dem neuen Euro-Haushaltskontrollsystem, das nun der Ratifizierung in den Ländern „gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ bedarf, wie es im Vertragstext steht.
Oh ja, man sollte gründlich prüfen, bevor man sich (nahezu ewig) bindet, das gilt für Ehen wie für Immobilienkäufe, Fitnessstudiomitgliedschaften und Handyverträge, und für völkerrechtliche Schuldenbremsen gilt es allemal. Darum handelt es sich bei dem Fiskalpakt, dem neuen Euro-Haushaltskontrollsystem, das nun der Ratifizierung in den Ländern „gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ bedarf, wie es im Vertragstext steht.
Ein Trojaner wird zur Staatsaffäre, Joseph Kony weltbekannt und das Urheberrecht zur Schicksalsfrage: Aus dem Internet erwächst eine faszinierende politische Macht. Wie sollten wir damit umgehen?
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat recht: Kinder sind kein Fall für Quoten
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erteilt dem Feminat überm Babybettchen seinen Segen. Zu recht: Kinder sind kein Fall für Quoten.
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