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Zurück ins Leben. Ulvi K., derzeit noch in der Psychiatrie untergebracht, kann auf ein Leben in Freiheit hoffen.

Wo nur ein Geständnis ist und sonst nichts, kann ein Angeklagter nicht verurteilt werden. Auch nicht, wenn es von der Wissenschaft geadelt wird. Der Fall des Ulvi K. zeigt, wie Recht scheitern kann.

Von Jost Müller-Neuhof