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Arbeitgeber dürfen schnüffeln. Darum heißt es: Vor Feierabend den Browserverlauf löschen!

Ein Betrieb darf den Browserverlauf seiner Beschäftigten heimlich kontrollieren und darauf eine Kündigung stützen. Das Thema ist heikel. Wer surft während der Arbeitszeit nicht gelegentlich privat im Netz herum? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
Im November 2015 wurde in Malis Hauptstadt Bamako ein Hotel überfallen. Die Terroristen wollten offenbar vor allem Ausländer treffen.

Sie kommen, um zu unterstützen. Doch ihr Job wird immer gefährlicher. Entwicklungshelfer sind zum Ziel von Anschlägen und Attacken geworden. Die Täter wissen: Ausländische Opfer garantieren weltweite Aufmerksamkeit.

Von Ulrike Scheffer