GESETZEZur beruflichen Unterstützung stehen ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Verfügung, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind und von verschiedenen Stellen organisiert und finanziert werden. Zuständig für berufliche Hilfen sind die sogenannten Rehabilitationsträger: die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, der Kriegsopferfürsorge, der Jugendhilfe und der Sozialhilfe.
Alle Artikel in „Wirtschaft“ vom 21.08.2015
Wer mit Handicap eine neue berufliche Perspektive sucht, findet trotz vieler Förderprogramme nur selten einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt. Doch die Quote in Unternehmen hilft ein wenig
Im vergangenen Jahr gab es fast 500 000 zusätzliche Stellen in Deutschland. Vier Fünftel davon sind Teilzeit. Die Debatte über prekäre Arbeit bekommt neuen Schwung.
Der Chef der Deutschen Bank, John Cryan, will die Führungsetage verkleinern. Vermutet wird, dass er den erweiterten Vorstand streicht.
Vorschusszahlungen von Auftraggebern, Insolvenzgeld von der Bundesanstalt für Arbeit: Imtech Deutschland bleibt flüssig, die Bauarbeiten können weitergehen - vorerst.
Design in Neukölln: In ihrem Laden "Un Autre Voodoo" verkauft ein französisches Paar Designerware. Angelehnt ist ihr Konzept an den Voodoo Market, der ebenfalls in Neukölln entstanden ist.
Der Verkauf der Fischbrötchen in den Filialen stockt, aber Nordsee will weiter wachsen - mit einer neuen Strategie, mit der sich die Kette von ihrem Markenkern entfernt.
Die Deutsche Bahn will in die Top Ten der Arbeitgeber in Deutschland. Zwei Programme für Flüchtlinge und neue Angebote für Schüler und Studenten sollen ihr dabei helfen. Doch im Interview erzählt Bahnvorstand Ulrich Weber, wie sehr der Tarifkonflikt mit der GDL der Bahn geschadet hat.