
Ein Gericht erklärt die Zurückweisungspolitik für rechtswidrig, doch der Minister und seine Polizei wissen es besser. Geht es so weiter, riskiert Deutschland seinen Status in der EU.
Ein Gericht erklärt die Zurückweisungspolitik für rechtswidrig, doch der Minister und seine Polizei wissen es besser. Geht es so weiter, riskiert Deutschland seinen Status in der EU.
Gab der BND Erkenntnisse zur Herkunft des Coronavirus heimlich an Journalisten weiter? Eine Auskunft könnte den deutschen Beziehungen zu China schaden, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Drei Somalier haben erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. Das war zu erwarten. Was die Entscheidung für die Pläne des Innenministers nun bedeutet.
Ein Verbot der AfD zielt auf deren Vernichtung. Eleganter wäre es, der Partei den Steuergeldhahn zuzudrehen. Am Ende könnte man auf Parteienverbote gar ganz verzichten.
Trotz ihrer „Ausländer raus“-Gesänge bei der Schnösel-Party auf Sylt hat eine junge Frau das Recht, unerkannt zu bleiben. Gut so, denn Dummheiten machen noch keinen politischen Fall.
Die Union hat eine Migrationswende versprochen. Ob sie kommt, darüber entscheiden – neben Gerichten und Nachbarstaaten – vermutlich auch die Migranten selbst.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hält den Ausfall des Ex-Bundeskanzlers gegen den Ex-Kultursenator für unverdächtig: Es soll keine rassistische Beleidigung, sondern nur ein politischer Streit gewesen sein.
Wieder bekommen die Rechten wohl keine Posten in Parlamentsgremien. Dabei ist der Bundestag der Ort, wo die Diskussion mit ihnen geführt werden muss. Vorbildlich und fair.
Kaum hatte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ markiert, sickerten Details aus dem Gutachten durch. Doch in der Behörde weiß angeblich niemand, wie es dazu gekommen sein könnte.
Die Belege zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ liefern kaum Neues, dafür bringen sie die Verbotsdebatte wieder in Fahrt. Sind Stimmungen wichtiger als Argumente?
Eine Aufblas-Figur und Nazi-Ästhetik auf der Bühne hatten dem Ex-Pink-Floyd-Sänger ein einzigartiges Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingebrockt. Nun gibt die Staatsanwaltschaft auf.
Felor Badenberg war Vizepräsidentin beim Verfassungsschutz. Nun beruft sie sich auf ihre früheren Kollegen, die die Partei gerade erst als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft haben.
Das Gutachten zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zeigt, dass es nicht leicht für die Partei wird, den Vorwurf zu widerlegen. Allerdings zieht die Behörde teils unscharfe Grenzen.
Der Verfassungsschutz wollte sein internes AfD-Problem aufklären, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Offenlegen muss er das Ergebnis nicht, hat nun ein Gericht entschieden – die Daten seien zu sensibel.
Der Geheimdienst wählt regelmäßig Medien für vertrauliche Informationsveranstaltungen aus. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Unzählige Politiker-Aussagen sollen belegen, warum die AfD verfassungswidrig sein soll. Es ist der Job des Bundesamts, das öffentlich zu machen – eher früher als später
Offiziell ist das Gutachten über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ gesperrt, doch werden immer mehr Auszüge bekannt. Sie zeichnen das Bild einer konsequent migrantenfeindlichen Partei.
Fast ein Jahr beguckte sich die Flensburger Staatsanwaltschaft ein Video, um Strafverfahren zu dem Vorfall überwiegend einzustellen. Warum nicht gleich?
In Karlsruhe fehlen neue Richter, aber es fehlt auch die nötige Mehrheit im Bundestag, um sie ohne Linke oder AfD zu bestimmen. Ein Patt, das peinlich werden kann.
Der Nachrichtendienst darf zu seinen Erkenntnissen offiziell schweigen, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Doch kann es sein, dass er eine mögliche Herkunft des Corona-Virus mit Journalisten geteilt hat.
Die SPD fragt ihre Basis, ob Friedrich Merz Bundeskanzler werden darf. Alle anderen Wählerinnen und Wähler gucken dabei zu. Was demokratisch aussieht, ist politisch prekär.
Der wegen seiner Putin-Freundschaft ungeliebte Kanzler a.D. will wie alle Ex-Kanzler behandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt sich nun aber überraschend für unzuständig.
Erstmals ist die AfD laut Sonntagsfrage stärkste Kraft. Das wirft erneut die Frage auf, ob ein Verbotsverfahren gegen die Partei sinnvoll wäre.
Der Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“ ist verurteilt worden, weil er der Bundesinnenministerin ein falsches Zitat unterschob – offenkundig eher als Kritik denn als Verleumdung.
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