
Bundestagspräsidentin Klöckner hatte der Grünen-Politikerin Nietzard angedroht, ihr wegen provokanter Kleidung den Zugang zum Parlament zu sperren. Nun folgen ein Rückzieher und eine Entschuldigung.

Bundestagspräsidentin Klöckner hatte der Grünen-Politikerin Nietzard angedroht, ihr wegen provokanter Kleidung den Zugang zum Parlament zu sperren. Nun folgen ein Rückzieher und eine Entschuldigung.

In der Union gibt es Widerstand gegen die Wahl der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf – angeblich, weil sie zu links sei. Aber was wäre daran schlimm?

Als Bundestagspräsidentin war es ihr wichtig, die Queer-Demo zu unterstützen, als Arbeitsministerin streicht Bärbel Bas den Fahnen-Termin – wie viele andere auch.

Wie Bundestagspräsidentin Klöckner verzichtet der Innenminister darauf, die bunte Fahne zum Christopher Street Day zu zeigen – eine Linie, die noch von Dobrindts Vorgängerin Faeser stammt.

Wieder rücken bundesweit und mit großem Tamtam Strafverfolger aus, um Computer sicherzustellen. Eine Maßnahme, die vor allem Nachfrage nach sich selbst erzeugt.

Das reißerische Magazin des Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer darf weiter erscheinen. Das Urteil ist ebenso richtig, wie es richtig war, es mit einem Verbot zu versuchen.

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des „Compact“-Magazins auf – macht aber in seinem Urteil deutlich, dass extremistische Medien jetzt nicht grundsätzlich aufatmen dürfen.

Die Anordnung des Innenministers zu Zurückweisungen an der Grenze ist hochumstritten. Die zuständigen Beamten der Bundespolizei allerdings melden bisher offenbar keine Bedenken.

Eltern klagen gegen eine Flagge im Schulhort, die Bundestagspräsidentin lässt ihre zum Christopher Street Day im Schrank – jetzt kommen Konflikte, die man sich lieber erspart hätte.

Das Verfahren um Jürgen Elsässers Extremisten-Blatt ist bisher einzigartig in der Bundesrepublik – und könnte der Diskussion um ein AfD-Verbot eine Richtung geben.

In der Verhandlung um das Magazin-Verbot kommt es zum Schlagabtausch um Zitate. Lauter Angriffe auf die Menschenwürde – oder nur harte Kritik an Regierungspolitik?

Der Rechtsextremist Jürgen Elsässer lässt sich als Held der Pressefreiheit feiern. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht untersuchen, ob da etwas dran ist.

Vor der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ kam es zu zahlreichen vertraulichen Treffen mit Journalisten. Nun ist zumindest vorläufig Schluss.

Der Streit um die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird unfair. Es gibt jemanden, der jetzt die Justiz in Schutz nehmen muss: Innenminister Alexander Dobrindt.

Ein Gericht erklärt die Zurückweisungspolitik für rechtswidrig, doch der Minister und seine Polizei wissen es besser. Geht es so weiter, riskiert Deutschland seinen Status in der EU.

Gab der BND Erkenntnisse zur Herkunft des Coronavirus heimlich an Journalisten weiter? Eine Auskunft könnte den deutschen Beziehungen zu China schaden, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Drei Somalier haben erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. Das war zu erwarten. Was die Entscheidung für die Pläne des Innenministers nun bedeutet.

Ein Verbot der AfD zielt auf deren Vernichtung. Eleganter wäre es, der Partei den Steuergeldhahn zuzudrehen. Am Ende könnte man auf Parteienverbote gar ganz verzichten.

Trotz ihrer „Ausländer raus“-Gesänge bei der Schnösel-Party auf Sylt hat eine junge Frau das Recht, unerkannt zu bleiben. Gut so, denn Dummheiten machen noch keinen politischen Fall.

Die Union hat eine Migrationswende versprochen. Ob sie kommt, darüber entscheiden – neben Gerichten und Nachbarstaaten – vermutlich auch die Migranten selbst.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hält den Ausfall des Ex-Bundeskanzlers gegen den Ex-Kultursenator für unverdächtig: Es soll keine rassistische Beleidigung, sondern nur ein politischer Streit gewesen sein.

Wieder bekommen die Rechten wohl keine Posten in Parlamentsgremien. Dabei ist der Bundestag der Ort, wo die Diskussion mit ihnen geführt werden muss. Vorbildlich und fair.

Kaum hatte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ markiert, sickerten Details aus dem Gutachten durch. Doch in der Behörde weiß angeblich niemand, wie es dazu gekommen sein könnte.

Die Belege zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ liefern kaum Neues, dafür bringen sie die Verbotsdebatte wieder in Fahrt. Sind Stimmungen wichtiger als Argumente?
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