
Im Mai pausierte das Bundesamt für Verfassungsschutz die vertraulichen Treffen mit Journalisten, dann ging es weiter. Zu Inhalten liegen dem Geheimdienst angeblich keine Informationen vor.
Im Mai pausierte das Bundesamt für Verfassungsschutz die vertraulichen Treffen mit Journalisten, dann ging es weiter. Zu Inhalten liegen dem Geheimdienst angeblich keine Informationen vor.
Alle sind beschädigt und von überall droht neuer Schaden, selbst bei einem Rückzug der angegriffenen Juristin. Aber entscheiden, wie es weitergeht, sollte nur das Parlament.
Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Jemeniten gegen Drohneneinsätze über die Air Base Ramstein zurückgewiesen. Doch die Erklärung des Gerichts zeigt: Der Vorstoß war begründet. Eine Analyse.
Der Verfassungsrichter-Kandidatin wird vorgeworfen, sie entziehe Ungeborenen den Schutz von Artikel eins des Grundgesetzes. Dennoch hat der Embryo auch bei ihr ein Recht auf Leben. Eine Analyse.
Statt wie üblich in stillem Einvernehmen neue Richter nach Karlsruhe zu entsenden, hat die Koalition einen Eklat produziert – womöglich etwas, an das wir uns gewöhnen müssen.
Ein Autor mit Vorliebe für Verschwörungen hat erfolgreich gegen eine Stadtbücherei geklagt, weil sie eines seiner Bücher als „umstritten“ markiert. Damit hat er der Demokratie einen Dienst erwiesen.
Die Potsdamer Juristin durchlebt bei ihrer Kandidatur derzeit eine ganz ähnliche Diskussion wie einst ihr Doktorvater Horst Dreier. Eine Rückschau aus dem Tagesspiegel von 2009.
Bei den Verfassungsrichterwahlen geht der Bundestag am Freitag in den Testlauf, ob er eine Zweidrittelmehrheit hinbekommt. Scheitern könnte das vor allem an einer Juristin.
Weht die Fahne zum Christopher Street Day auf Bundesgebäuden? Eine Vorgabe des Innenministeriums spaltet die Regierung. Dafür zeigt der Bundespräsident klare Kante.
Der provokative „ACAB“-Pullover der Grünen-Politikerin Jette Nietzard war ein Aufreger, den Julia Klöckner genutzt hat, um damit Stimmung zu machen. Das war weder fair noch angemessen.
Bundestagspräsidentin Klöckner hatte der Grünen-Politikerin Nietzard angedroht, ihr wegen provokanter Kleidung den Zugang zum Parlament zu sperren. Nun folgen ein Rückzieher und eine Entschuldigung.
In der Union gibt es Widerstand gegen die Wahl der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf – angeblich, weil sie zu links sei. Aber was wäre daran schlimm?
Als Bundestagspräsidentin war es ihr wichtig, die Queer-Demo zu unterstützen, als Arbeitsministerin streicht Bärbel Bas den Fahnen-Termin – wie viele andere auch.
Wie Bundestagspräsidentin Klöckner verzichtet der Innenminister darauf, die bunte Fahne zum Christopher Street Day zu zeigen – eine Linie, die noch von Dobrindts Vorgängerin Faeser stammt.
Wieder rücken bundesweit und mit großem Tamtam Strafverfolger aus, um Computer sicherzustellen. Eine Maßnahme, die vor allem Nachfrage nach sich selbst erzeugt.
Das reißerische Magazin des Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer darf weiter erscheinen. Das Urteil ist ebenso richtig, wie es richtig war, es mit einem Verbot zu versuchen.
Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des „Compact“-Magazins auf – macht aber in seinem Urteil deutlich, dass extremistische Medien jetzt nicht grundsätzlich aufatmen dürfen.
Die Anordnung des Innenministers zu Zurückweisungen an der Grenze ist hochumstritten. Die zuständigen Beamten der Bundespolizei allerdings melden bisher offenbar keine Bedenken.
Eltern klagen gegen eine Flagge im Schulhort, die Bundestagspräsidentin lässt ihre zum Christopher Street Day im Schrank – jetzt kommen Konflikte, die man sich lieber erspart hätte.
Das Verfahren um Jürgen Elsässers Extremisten-Blatt ist bisher einzigartig in der Bundesrepublik – und könnte der Diskussion um ein AfD-Verbot eine Richtung geben.
In der Verhandlung um das Magazin-Verbot kommt es zum Schlagabtausch um Zitate. Lauter Angriffe auf die Menschenwürde – oder nur harte Kritik an Regierungspolitik?
Der Rechtsextremist Jürgen Elsässer lässt sich als Held der Pressefreiheit feiern. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht untersuchen, ob da etwas dran ist.
Vor der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ kam es zu zahlreichen vertraulichen Treffen mit Journalisten. Nun ist zumindest vorläufig Schluss.
Der Streit um die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird unfair. Es gibt jemanden, der jetzt die Justiz in Schutz nehmen muss: Innenminister Alexander Dobrindt.
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