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Tagesspiegel Plus
Urteil zu US-Drohneneinsätzen über Ramstein: Zurückgewiesen, aber an dem Vorstoß war etwas dran
Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Jemeniten gegen Drohneneinsätze über die Air Base Ramstein zurückgewiesen. Doch die Erklärung des Gerichts zeigt: Der Vorstoß war begründet. Eine Analyse.
Stand:
Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden von jemenitischen Staatsbürgern zurückgewiesen, die die Bundesrepublik mitverantwortlich für den gewaltsamen Tod von zwei Familienmitgliedern machen. Von einer US-Drohne abgefeuerte Raketen hatten sie getötet, gelenkt über den auf deutschem Boden liegenden US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein.
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