
Eine Aufblas-Figur und Nazi-Ästhetik auf der Bühne hatten dem Ex-Pink-Floyd-Sänger ein einzigartiges Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingebrockt. Nun gibt die Staatsanwaltschaft auf.

Eine Aufblas-Figur und Nazi-Ästhetik auf der Bühne hatten dem Ex-Pink-Floyd-Sänger ein einzigartiges Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingebrockt. Nun gibt die Staatsanwaltschaft auf.

Felor Badenberg war Vizepräsidentin beim Verfassungsschutz. Nun beruft sie sich auf ihre früheren Kollegen, die die Partei gerade erst als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft haben.

Das Gutachten zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zeigt, dass es nicht leicht für die Partei wird, den Vorwurf zu widerlegen. Allerdings zieht die Behörde teils unscharfe Grenzen.

Der Verfassungsschutz wollte sein internes AfD-Problem aufklären, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Offenlegen muss er das Ergebnis nicht, hat nun ein Gericht entschieden – die Daten seien zu sensibel.

Der Geheimdienst wählt regelmäßig Medien für vertrauliche Informationsveranstaltungen aus. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

Unzählige Politiker-Aussagen sollen belegen, warum die AfD verfassungswidrig sein soll. Es ist der Job des Bundesamts, das öffentlich zu machen – eher früher als später

Offiziell ist das Gutachten über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ gesperrt, doch werden immer mehr Auszüge bekannt. Sie zeichnen das Bild einer konsequent migrantenfeindlichen Partei.

Fast ein Jahr beguckte sich die Flensburger Staatsanwaltschaft ein Video, um Strafverfahren zu dem Vorfall überwiegend einzustellen. Warum nicht gleich?

In Karlsruhe fehlen neue Richter, aber es fehlt auch die nötige Mehrheit im Bundestag, um sie ohne Linke oder AfD zu bestimmen. Ein Patt, das peinlich werden kann.

Der Nachrichtendienst darf zu seinen Erkenntnissen offiziell schweigen, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Doch kann es sein, dass er eine mögliche Herkunft des Corona-Virus mit Journalisten geteilt hat.

Die SPD fragt ihre Basis, ob Friedrich Merz Bundeskanzler werden darf. Alle anderen Wählerinnen und Wähler gucken dabei zu. Was demokratisch aussieht, ist politisch prekär.

Der wegen seiner Putin-Freundschaft ungeliebte Kanzler a.D. will wie alle Ex-Kanzler behandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt sich nun aber überraschend für unzuständig.

Erstmals ist die AfD laut Sonntagsfrage stärkste Kraft. Das wirft erneut die Frage auf, ob ein Verbotsverfahren gegen die Partei sinnvoll wäre.

Der Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“ ist verurteilt worden, weil er der Bundesinnenministerin ein falsches Zitat unterschob – offenkundig eher als Kritik denn als Verleumdung.

Es ist richtig, Politiker vor Gericht zu behandeln wie alle anderen Menschen. Trotzdem ist die Aberkennung von Wahlrechten keine gute Idee – wie auch ein deutsches Beispiel zeigt

Die Presse hat Informationsrechte gegenüber Behörden, die sie viel zu wenig nutzen kann. In der wohl künftigen schwarz-roten Koalition gibt es Stimmen, diese Rechte zu stärken – das ist dringend nötig.

Immer häufiger stellen Staatsanwaltschaften die Protestler in eine Reihe mit Tätern organisierter Kriminalität. Möglich, dass manche von ihnen auch genau da hingehören.

Offenbar denkt die Union daran, den Zugang zu Regierungsakten einzuschränken. Wer dabei mitmacht, beschädigt ein demokratisches Prinzip: Öffentlichkeit

Steckt die Ex-Schatzmeisterin der CDU in ihrem neuen Amt als Parlamentspräsidentin in einem Interessenkonflikt? Ihre Behörde sieht es offenbar anders.

Die Wirtschaft stöhnt, Schwarz-Rot freut es: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes ist der Solidaritätszuschlag auch lange nach der Wiedervereinigung verfassungsgemäß – und letztlich auch gerecht.

Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage von FDP-Politikern gegen den „Soli“ ab, stellt aber erstmals ein paar Regeln auf. Demnach ist klar: Den „Soli“ darf es nicht ewig geben.

Ein Urteil aus Karlsruhe könnte am Mittwoch die Etatpläne der künftigen Koalition gehörig durcheinanderbringen – wie vor zwei Jahren im Streit um den Nachtragshaushalt.

Am Dienstag soll Klöckner zur Parlamentspräsidentin gewählt werden. Sie müsste dann Rechenschaftsberichte prüfen, für die sie als CDU-Schatzmeisterin mitverantwortlich war. Ist das zulässig?

Hat der Noch-Chef des Bundeskanzleramts an Medienveröffentlichungen über Geheimdiensterkenntnisse zur „Laborthese“ mitgewirkt? Ein Dementi aus der Regierung gibt es nicht.
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