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„Nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt“: Bezeichnung „Nazischlampe“ für Alice Weidel kostet 1200 Euro
Wegen eines älteren Urteils halten viele es für erlaubt, die AfD-Politikerin auf diese Weise öffentlich zu schmähen. Doch ein neues Urteil zeigt: Es wird als strafbare Beleidigung bewertet.
Stand:
Die Bezeichnung der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel als „Nazischlampe“ ist auch in Auseinandersetzung mit ihren politischen Positionen zum Ukrainekrieg eine strafbare Beleidigung. Das hat das Amtsgericht Burgwedel in Niedersachsen mit einem bisher nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, das dem Tagesspiegel vorliegt (Az.: 63 Cs 802 Js 8007/25 (105/25)).
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