
Bei insgesamt fünf Treffen: Hans-Georg Maaßen hat AfD-Politiker auch auf "Verbindungen der AfD zum Rechtsextremismus" angesprochen.

Bei insgesamt fünf Treffen: Hans-Georg Maaßen hat AfD-Politiker auch auf "Verbindungen der AfD zum Rechtsextremismus" angesprochen.

Niedersachsen will den Straftatbestand der Bedrohung verschärfen. Das macht Sinn. Denn die kann im Einzelfall traumatische Folgen haben. Ein Einspruch.

Das Kölner Bundesamt fordert intern zur Offenlegung von Parteikontakten auf. Die AfD will sich das nicht länger gefallen lassen.

Berlin will Mieten für fünf Jahre begrenzen. Ziel ist, die Verdrängung von Mietern aus ihren Kiezen zu verhindern. Fragen und Antworten zum Thema.

Mehr Informationsrechte, mehr Schutz für Geheimnisse - die Fraktion will Medien stärken, auch als Zeichen gegen die "Lügenpresse"-Diffamierung

Nach dem Rücktritt von Andrea Nahles werden Rufe nach einer Neuwahl des Bundestags laut. Doch der Abbruch einer Legislaturperiode ist aus gutem Grund selten.

Deutsche Staatsanwaltschaften hängen zu sehr an der Exekutive, urteilt der EU-Gerichtshof. Die Kritik ist begründet - doch das System hat Sinn. Ein Kommentar.

Die CDU-Chefin fängt sich wegen einer uneindeutigen Äußerung einen Shitstorm ein. Dabei spricht sie ein im Digitalzeitalter zentrales Thema an.

Das Arbeitszeiturteil des EuGH ist gut und modern, der Streit der betroffenen Minister nicht. Gefordert ist ein bisschen mehr Kreativität. Ein Einspruch.

Artikel 10 erklärt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für unverletzlich. Im Namen der Sicherheit, versuchen Behörden Lücken zu finden.

Artikel 9 gibt Bürgern das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Trotzdem war Kanzler Adenauer mit einem KPD-Verbot erfolgreich.

Artikel 8 gibt den Bürgern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Tanz- und Musikveranstaltungen fallen nicht darunter.

Artikel 7 regelt das Recht aufs Lernen. Das bedeutet auch, dass Privatschulen staatlich gefördert werden.

Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Ein Elternteil darf trotzdem nicht dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen.

Artikel 5 schützt die Freiheit von Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft. Deshalb durfte ein Senatsdirektor zum Boykott von Filmen aufrufen.

Artikel 4 schützt Glauben, Gewissen und Überzeugungen der Menschen. Deshalb darf Bayern die Schulen nicht mehr zwingen, Kruzifixe aufzuhängen.

Artikel 3 stellt alle Menschen gleich, er soll Diskriminierung verhindern. Deshalb reicht nun Standesämtern die Unterscheidung „männlich/weiblich“ nicht mehr.

Artikel 1 der Verfassung besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet auch einen menschenwürdigen Strafvollzug.

Artikel 2 verspricht die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Deshalb durfte Adenauer einen Gegner nicht mit Passkontrollen disziplinieren.

Lob und Preis einem Gesetzestext - doch der Erfolg der Bundesrepublik hat mit Prozessen zu tun, die nicht in Karlsruhe entschieden werden. Ein Kommentar.

Der Ibiza-Skandal hat zum Zusammenbruch der Koalitionsregierung in Österreich geführt. Wer in dem Ränkespiel welche Rolle spielt. Eine Auflistung.

Die Online-Wahlhilfe der Bundeszentrale für politische Bildung ist unfair zu kleinen Parteien. Zeit, sie neu zu programmieren. Ein Kommentar.

Nach einem Widerspruchsverfahren des Tagesspiegels musste das Auswärtige Amt bestätigen, dass der Migrationspakt zum Teil geheim verhandelt wurde.

Der EU-Gerichtshof stärkt die Rechte von Beschäftigten. Deren Arbeitszeit muss genau gemessen werden. Die Mitgliedstaaten müssen für die Umsetzung sorgen.
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