
Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Ein Elternteil darf trotzdem nicht dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen.

Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Ein Elternteil darf trotzdem nicht dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen.

Artikel 5 schützt die Freiheit von Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft. Deshalb durfte ein Senatsdirektor zum Boykott von Filmen aufrufen.

Artikel 4 schützt Glauben, Gewissen und Überzeugungen der Menschen. Deshalb darf Bayern die Schulen nicht mehr zwingen, Kruzifixe aufzuhängen.

Artikel 3 stellt alle Menschen gleich, er soll Diskriminierung verhindern. Deshalb reicht nun Standesämtern die Unterscheidung „männlich/weiblich“ nicht mehr.

Artikel 1 der Verfassung besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet auch einen menschenwürdigen Strafvollzug.

Artikel 2 verspricht die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Deshalb durfte Adenauer einen Gegner nicht mit Passkontrollen disziplinieren.

Lob und Preis einem Gesetzestext - doch der Erfolg der Bundesrepublik hat mit Prozessen zu tun, die nicht in Karlsruhe entschieden werden. Ein Kommentar.

Der Ibiza-Skandal hat zum Zusammenbruch der Koalitionsregierung in Österreich geführt. Wer in dem Ränkespiel welche Rolle spielt. Eine Auflistung.

Die Online-Wahlhilfe der Bundeszentrale für politische Bildung ist unfair zu kleinen Parteien. Zeit, sie neu zu programmieren. Ein Kommentar.

Nach einem Widerspruchsverfahren des Tagesspiegels musste das Auswärtige Amt bestätigen, dass der Migrationspakt zum Teil geheim verhandelt wurde.

Der EU-Gerichtshof stärkt die Rechte von Beschäftigten. Deren Arbeitszeit muss genau gemessen werden. Die Mitgliedstaaten müssen für die Umsetzung sorgen.

Deutscher soll nur werden dürfen, wer sich auf eine Gattin beschränkt. Polygamie gilt als Horror. Aber so wichtig sind die Sitten nicht. Ein Kommentar.

Satire kann auch anders. Die Wahlwerbung der Spaßpartei verlässt die Routinen. Schon das ist ein Verdienst. Ein Kommentar.

Hubertus Knabe und Helmuth Frauendorfer mussten wegen der Zustände im Stasi-Knast gehen. Nun taucht ein Gerichtsbeschluss auf, der an Aussagen Zweifel weckt.

Trotz gerichtlichen Verbots bezeichnete die Bundesregierung die AfD erneut als „Prüffall“. Die will jetzt dagegen klagen.

Das Innenministerium spricht vom "Prüffall", das Kölner Bundesamt schweigt ganz zur Partei. Beides ist falsch - und Transparenz unverzichtbar. Ein Kommentar.

Ist die AfD ein Prüffall des Verfassungsschutzes? Dazu will das Amt nichts mehr sagen – und handelt damit anders als das Innenministerium.

Bislang ist die Adoption von Stiefkindern nur bei Ehepaaren möglich. Das Bundesverfassungsgericht stärkt nun die Rechte nichtehelicher Beziehungen.

Dem Kölner Bundesamt wurde die Äußerung gerichtlich verboten – doch das Innenministerium sieht keine Hürde, wenn es die Partei selbst so bezeichnet.

Der Konflikt über die Sterbehilfe, ist keiner, der mit Rechthaben und einem Urteil gelöst wäre. Ein Kommentar.

Der Präsident des Verfassungsgerichts will „den Freiheitsraum des Grundgesetzes ermessen“. Ärzte wollen Suizid unterstützen können.

Das Bundesverfassungsgericht prüft das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz liegen den Richtern vor.

Die Kanzlerin hat Jan Böhmermanns Erdogan-Schmähgedicht "bewusst verletzend" genannt. Jetzt klagt er auf Unterlassung. Zu Recht. Ein Kommentar.

Am Dienstag findet die Gerichtsverhandlung von Jan Böhmermanns Klage gegen Angela Merkel statt. Schon vorab gab es eine wichtige Entscheidung.
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