
Trotz gerichtlichen Verbots bezeichnete die Bundesregierung die AfD erneut als „Prüffall“. Die will jetzt dagegen klagen.
Trotz gerichtlichen Verbots bezeichnete die Bundesregierung die AfD erneut als „Prüffall“. Die will jetzt dagegen klagen.
Das Innenministerium spricht vom "Prüffall", das Kölner Bundesamt schweigt ganz zur Partei. Beides ist falsch - und Transparenz unverzichtbar. Ein Kommentar.
Ist die AfD ein Prüffall des Verfassungsschutzes? Dazu will das Amt nichts mehr sagen – und handelt damit anders als das Innenministerium.
Bislang ist die Adoption von Stiefkindern nur bei Ehepaaren möglich. Das Bundesverfassungsgericht stärkt nun die Rechte nichtehelicher Beziehungen.
Dem Kölner Bundesamt wurde die Äußerung gerichtlich verboten – doch das Innenministerium sieht keine Hürde, wenn es die Partei selbst so bezeichnet.
Der Konflikt über die Sterbehilfe, ist keiner, der mit Rechthaben und einem Urteil gelöst wäre. Ein Kommentar.
Der Präsident des Verfassungsgerichts will „den Freiheitsraum des Grundgesetzes ermessen“. Ärzte wollen Suizid unterstützen können.
Das Bundesverfassungsgericht prüft das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz liegen den Richtern vor.
Die Kanzlerin hat Jan Böhmermanns Erdogan-Schmähgedicht "bewusst verletzend" genannt. Jetzt klagt er auf Unterlassung. Zu Recht. Ein Kommentar.
Am Dienstag findet die Gerichtsverhandlung von Jan Böhmermanns Klage gegen Angela Merkel statt. Schon vorab gab es eine wichtige Entscheidung.
"Bewusst verletzend", sagte damals die Kanzlerin - und versichert nun im Prozess, sie werde es nie wieder tun. Der TV-Unterhalter fordert dennoch Unterlassung.
Gegen Satiriker wird zuweilen ermittelt, das muss kein Skandal sein. Doch beim "Zentrum für politische Schönheit" ist die Sache faul. Ein Kommentar.
Es gibt keine generelle Vertraulichkeit für Gespräche mit Politikern, hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Dennoch bleiben manche Inhalte geheim.
Jan Böhmermann machte sich über den türkischen Staatspräsidenten lustig, die Kanzlerin nannte das "bewusst verletzend" – jetzt soll sie es zurücknehmen.
Gesundheit ist immer auch die Gesundheit der anderen – wenn das zunehmend vergessen wird, muss die Politik daran erinnern. Ein Kommentar.
Selten harmonierten öffentliches Strafbedürfnis und Urteil so sehr. Dabei hat es zivilisatorischen Wert, dass beides auseinanderfällt. Ein Einspruch.
Wer Spiele mit hoher Krawall-Wahrscheinlichkeit veranstaltet, sollte für die Sicherheit zahlen. Dem Steuerzahler sind sie nicht aufzubürden. Ein Kommentar.
Vereine könnten künftig für Polizeikosten belangt werden. Was bedeutet das und wie geht es weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil.
Eine Berliner Schule hat die Tochter eines AfD-Politikers abgelehnt. Senatorin Scheeres findet den Fall persönlich fraglich - rechtlich jedoch eindeutig.
Die Entscheidung der Berliner Schulverwaltung zum Kind eines AfD-Politikers ist falsch. Denn wer wird dann bald noch nach Hause geschickt? Ein Kommentar.
Eine Schule lehnt das Kind eines Berliner AfD-Politikers ab. Die Schulverwaltung prüft den Fall und sagt: Diskriminierung war es nicht. Die AfD protestiert.
Der Bundestag hat den Schutz von Geschäftsgeheimnissen neu geregelt. Gut, dass der „gute Verrat“ erstmals gesetzlichen Rückhalt erfährt. Eine Kolumne.
Manche Staaten wollten Rechtsbindungen und Abschiebeverbote, zeigen Regierungsdokumente. Der Kompromiss: das Hohelied auf Einwanderung als Wohlstandsquelle.
Der Europa-Artikel von CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer sorgte für Aufsehen. Kanzlerin Merkel war auf den Vorstoß vorbereitet - sie kannte den Text vorab.
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