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"Prüffall" darf das Bundesamt zur AfD nicht mehr sagen - doch Auskünfte hindert dies eigentlich nicht.

© Oliver Berg/dpa

Umgang mit der AfD: Der Verfassungsschutz steht unter Beobachtung

Das Innenministerium spricht vom "Prüffall", das Kölner Bundesamt schweigt ganz zur Partei. Beides ist falsch - und Transparenz unverzichtbar. Ein Kommentar.

Nun sag, wie hast du’s mit der AfD? Die politische Gretchenfrage der Legislaturperiode spaltet nach Talkshowgästen, Stammtischrunden und Parteitagen auch Bundesbehörden: Während das Innenministerium trotz gerichtlicher Untersagung munter weiter von einem „Prüffall“ des Verfassungsschutzes spricht und die Partei damit in die verfassungsfeindliche Ecke drängt, legt sich der Präsident des Kölner Bundesamts Thomas Haldenwang bei dem Thema einen Maulkorb um. Kein Wort zur AfD dürfe mehr nach außen dringen, schließlich habe es ein Gericht verboten.
Diese Widersprüchlichkeit ist ein Zeichen – nur ein Zeichen wofür? Richtig ist, dass es einen rechtskräftigen Beschluss des Kölner Verwaltungsgericht gibt, der es dem Bundesamt untersagt, öffentlich von der AfD als einem „Prüffall“ zu sprechen, weil dies Wähler abschrecken könnte. Richtig ist auch, dass der Beschluss formal nur die Verfassungsschützer bindet, während das Innenministerium bisher noch nicht verklagt wurde.
Falsch und vor allem unnötig war es allerdings, die AfD mit der exakten Wiederholung des untersagten Wortlauts zum klagen einzuladen. Und falsch ist es auch, dass das Kölner Bundesamt aus dem Gerichtsbeschluss folgert, gar nichts mehr zur AfD sagen zu dürfen. Denn dies hatten die Richter mit keinem Wort verlangt. Ihnen ging es allein um die aktive, aus eigenem Antrieb erfolgte Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts zum Nachteil der Partei. Nicht um die Antworten auf Anfragen von Journalistinnen oder Parlamentariern, die wissen wollen, ob und wie sich das Amt mit der AfD beschäftigt.

Ein Geheimdienst, der zu viele Geheimnisse macht

Dass nun der Verfassungsschutz und das über ihn Aufsicht führende Bundesinnenministerium verschiedene Antworten auf die Gretchenfrage geben, ist deshalb tatsächlich ein Zeichen, und zwar offenbar eines für Konfusion. Hier sollte das Bundesamt dringend seine verwirrenden Linien begradigen, zumal sich Haldenwang erklärtermaßen vom Stil seines Amtsvorgängers Hans-Georg Maaßen absetzen will, der nach außen den treuen Staatsdiener gab, während er in vertraulichen Runden eine rechte Front gegen die Flüchtlingspolitik aus dem Kanzleramt aufmachte. Verfassungsschutz und Politik sind seit jeher ein heikles Thema. Nun, da jedermann weiß, dass die AfD amtlich als „Prüffall“ geführt wird, obwohl es das Amt nicht laut sagen darf, wird es umso wichtiger, für Transparenz zu sorgen: Haben die Verfassungsschützer einzelne Abgeordnete im Visier? Wie geht es mit den AfD-Kontakten eigener Mitarbeiter um? Es geht nicht darum, jemanden anzuprangern, sondern aufzuklären, ob und wie eine Behörde in eine bisher nicht verbotene und bis zum Nachweis des Gegenteils demokratische Partei eindringt. Ein Geheimdienst, der daraus ein Geheimnis macht, passt nicht mehr in die Zeit.

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