
"Bewusst verletzend" nannte die Kanzlerin den umstrittenen Auftritt. Hatte sie sich ausreichend informiert? Die Regierungszentrale muss Auskunft geben.
"Bewusst verletzend" nannte die Kanzlerin den umstrittenen Auftritt. Hatte sie sich ausreichend informiert? Die Regierungszentrale muss Auskunft geben.
EU-Kommissarin Margarethe Vestager fordert bei einer Berliner Konferenz, dass Algorithmen im Online-Handel gegen Preisabsprachen programmiert werden müssen.
Unternehmen haben mehr Freiheit als der Staat, religiöse Kleidung am Arbeitsplatz einzuschränken. Die Frage ist, ob sie sie nutzen werden. Eine Analyse.
Türkischen Ministern oder Präsident Erdogan können politische Auftritte in Deutschland verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich in die Diskussion einer heiklen politischen Frage ein. Ein Kommentar.
Sterbehilfe kann ein Grundrecht sein. Die Politik sollte klären, was das praktisch bedeutet - statt den Tabubruch zu beklagen. Ein Kommentar.
Recht schlägt Politik. Das Urteil zum legalen Erwerb tödlicher Betäubungsmittel ist kein Tabubruch, sondern eine Herausforderung. Ein Kommentar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche die Begleitung zum Suizid in extremen Einzelfällen erlaubt. Jetzt gibt es einen neuen Antrag. Eine Analyse.
Hintergrundrunden der Kanzlerin mit Journalisten sind eine "eingeführte Einrichtung", sagen die Richter. Ob die Öffentlichkeit etwas darüber wissen darf, sei nicht eilig.
Der Europäische Gerichtshof stellt sich gegen ein Votum seines Generalanwalts. Der hatte die Visapflicht als Grundrecht eingefordert.
Das Urteil zu Facebook-Lügen fällt milde aus. Ausruhen kann sich das Unternehmen darauf nicht. Ein Kommentar.
Recht auf Asyl heißt nicht Recht auf Reise ins Asyl, sagen Europas höchste Richter. Alles andere hätte eine Kapitulation der Flüchtlingspolitik bedeutet. Ein Kommentar.
Der Bundesgerichtshof zeigt sich offen, dass geschiedene Eltern ihre Kinder abwechselnd bei sich betreuen. Das kann nur klappen, wenn die Frauen mitmachen. Ein Kommentar.
In "extremen Einzelfällen" dürfen Schwerkranke Zugang zu tödlichen Medikamenten bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht entschieden.
Der Freistaat packt sein eigenes Sicherheitspaket. Neben der Fußfessel gibt es darin auch einen neuen Gefahren-Begriff.
Kein Guantanamo, aber auch kein rechtsstaatlicher Goldstandard. Die neuen Anti-Terror-Pläne gehören nachgebessert. Ein Kommentar.
Stellungnahme für Europäischen Gerichtshof: Wer Schutz beantragt, will länger bleiben - deshalb kann es keinen Anspruch auf Kurzzeit-Visa geben.
Die Höchststrafe auf Männer anzuwenden, deren Tat erst aufgrund eines Zufalls zu einer solchen wurde, wirft Widersprüche auf. Zum Mörder wird man nicht durch Zufall. Ein Kommentar.
Das Bundesverfassungsgericht gibt sich einen Kodex, der vor allem auf Ex-Richter zielt. Bedauerlich, dass es so weit kommen muss. Ein Kommentar.
Hinweise auf Internet-Plattformen sind im Nachrichtengeschäft verzichtbar. Der Absender ist glaubwürdig - oder auch nicht. Ein Kommentar.
Das Kanzleramt sieht durch ein Urteil zur Teil-Transparenz bei geheimen Presserunden seine Arbeitsfähigkeit gefährdet. Der Journalistenverband sieht eine Farce.
Trotz Warnung hat das Kabinett ein Anti-Burka-Gesetz auf den Weg gebracht. Heiko Maas' Beamte fürchten, dass es am Verfassungsgericht scheitern kann.
Die Kanzlei Redeker springt Behörden bei, damit diese Akten unter Verschluss halten können. Trotzdem pflegt Andrea Voßhoff gute Beziehungen.
Die Versöhnung von Dozent und Uni ist bedauerlich. Holms Klage gegen die Kündigung hätte gezeigt, wo die Stasi-"Aufarbeitung" steht. Ein Kommentar.
Auch das Kammergericht Berlin hält Gina-Lisa Lohfink für eine Lügnerin. Und liest ihr die Leviten
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