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Vor dem Petitionsausschuss: Inge Hannemann, die Hartz-IV-Rebellin aus Hamburg.

© dpa

Streit um Sanktionen: Hartz-IV-Rebellin klagt an

Mehr als 92 000 Menschen haben ihre Petition gegen Sanktionen für Langzeitarbeitslose unterzeichnet. Nun versuchte Inge Hannemann auch die Mitglieder des Petitionsausschusses zu überzeugen.

Berlin - Ihre Unterstützer oben auf der Besuchergalerie haben an sich gehalten. Zwei Zwischenrufe gerade mal, und als die Staatssekretärin die Praxis in den Jobcentern verteidigte, hat ein Langhaariger wütend sein Unterhemd von der Brüstung geworfen. Doch als Inge Hannemann nach gut einer Stunde den Europasaal im Paul-Löbe-Haus verlässt, gibt es kein Halten mehr. Mit Jubel und lautem Applaus wird die „Hartz-IV-Rebellin“ für ihren Auftritt vor dem Petitionsausschuss des Bundestages gefeiert.

In der Szene ist die einstige Jobcenter- Mitarbeiterin längst eine Heldin. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde sie von ihrer Dienststelle in Hamburg-Altona suspendiert – weil sie in einem Internetblog sowohl die Umgangsweise mit Hartz-IV-Empfängern als auch die entsprechenden Vorgaben kritisiert hatte. Und angeblich soll sie sich auch generell geweigert haben, Regelverstöße mit Sanktionen zu ahnden. Letzteres bestreitet Hannemann, der Rechtsstreit um ihre Weiterbeschäftigung ist noch nicht abgeschlossen. Doch die 45-Jährige hat ihre Freistellung schon mal genutzt, um mit einer Petition die Abschaffung aller Sanktionsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu fordern. Mehr als 92 000 Menschen haben den Appell inzwischen unterzeichnet, in nicht einmal fünf Monaten. Und am Montag hatte die Initiatorin Gelegenheit, ihr Anliegen vor Fachpolitikern öffentlich zu erläutern.

Sie tat dies unaufgeregt und im Tonfall der Sachbearbeiterin, inhaltlich aber umso energischer. „Ersatzlos“, so beharrte sie, müssten alle Regelungen gestrichen werden, die Kürzungen für nicht mitwirkungswillige Arbeitslose vorsehen. Dadurch nämlich erreiche man keine Verhaltensänderung zum Positiven, sondern das Gegenteil. Die Sanktionen wirkten demotivierend, die Betroffenen kapselten sich noch stärker ab. Und, vor allem: Sie würden „in existenzielle Not bis hin zur Obdachlosigkeit“ getrieben.

Sie habe in den acht Jahren ihrer Tätigkeit schlimmste Situationen erlebt, berichtete Hannemann. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Existenzminimum nicht angerührt und niemandem vorenthalten werden dürfe. Im Übrigen empfinde sie es als „einen Skandal“, dass volljährige Menschen in einem reichen Sozialstaat von Behörden so behandelt werden dürften, als benötigten sie Erziehungsmaßnahmen.

Ohne eigene Anstrengung und Mitwirkung gehe es aber nicht, hielt ihr Gabriele Lösekrug-Möller entgegen. Die SPD-Politikerin war früher selber Sozialarbeiterin, inzwischen ist sie Staatssekretärin im Arbeitsministerium. Sozialleistungen, so sagte sie, würden nun mal weder voraussetzungslos noch bedarfsunabhängig gewährt. Die Ermessensspielräume der Sachbearbeiter seien bereits erweitert worden. Sie sehe nicht, dass irgendwo gegen Vorgaben des Verfassungsgerichts verstoßen werde. Und wie denn Hannemann bitteschön ganz ohne Sanktionsmöglichkeiten darauf hinwirken wolle, dass Termine auch wahrgenommen, Unterlagen vorgelegt und auf Job- oder Qualifizierungsangebote überhaupt reagiert werde?

Die einstige Jobcenter-Mitarbeiterin hatte darauf eine klare Antwort: mit mehr Zeit und mehr Empathie. Das Problem beginne schon mit der Ersteinladung, sagte sie. Verfasst in unverständlichem Behördendeutsch und von Anfang an versehen mit Drohungen lasse sich so kein Vertrauen aufbauen. Zudem seien die Mitarbeiter nicht im Entferntesten pädagogisch oder psychologisch geschult. Vom nötigen Zusatzwissen über Jugendhilfe- oder Schwerbehindertenrecht gar nicht zu reden.

Auch mit Blick auf den enormen Aufwand sei die Sanktionierungspraxis nicht zu rechtfertigen, sagte Hannemann. Und sie rechnete vor: Bei einer Million Sanktionierungen pro Jahr seien gut 270 Mitarbeiter ausschließlich mit Strafmaßnahmen beschäftigt. Kostenpunkt: zehn Millionen Euro. Und das mit dem Ergebnis, dass die Hälfte der Verfügungen von den Sozialgerichten wieder kassiert würden.

Die Schilderungen der Petentin verfehlten nicht ihre Wirkung. Er habe den Eindruck, dass in den vergangenen Jahren das „Fordern“ gegenüber dem „Fördern“ deutlich die Oberhand gewonnen habe, bekannte der SPD-Abgeordnete Markus Paschke. Und auch Lösekrug-Möller versprach, dass man sich die „die Praxis der Sanktionierung“, insbesondere mit Blick auf junge Menschen, „noch einmal genauer anschauen“ werde. An der Rechtslage jedoch, so gab sie der „Rebellin“ zu verstehen, werde sich kaum etwas ändern.

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