Berlin : 123 Stasi-Leute durften Anwalt werden 13 ehemals Hauptamtliche

18.02.2012 00:00 UhrVon Thorsten Metzner

sind bis heute im Amt.

Potsdam - Brandenburgs Justiz wird die Stasi-Vergangenheit nicht los. Nach Recherchen des Historikers und Publizisten Christian Booß wurden nach der Wende im Land in großem Umfang stasi-belastete Rechtsanwälte zugelassen. Allein im Jahr 1998 hätten 123 Anwälte trotz früherer Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit eine Zulassung bekommen, davon 24 frühere hauptamtliche Mitarbeiter des Mielke-Ministeriums, sagte Booß am Freitag in der Enquêtekommission des Landtages zum Umgang mit der SED-Diktatur in Brandenburg.

Von den 24 früheren hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern seien 13 noch heute Anwälte. Zudem sei ein früherer CDU- Landtagsabgeordneter, der selbst für die Stasi gespitzelt habe, in den letzten Tagen der DDR für eine massenhafte Zulassung von Anwälten zuständig gewesen.

Der frühere Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos, 1990 bis 1998 im Kabinett) bestritt nicht, dass es bei der Zulassung von Anwälten „erhebliche Defizite“ und oberflächliche Überprüfungen gab.

Dagegen stellte ein in der Kommission erstmals diskutiertes Gutachten der Berliner Wissenschaftlerin Rosmarie Will zur Übernahme von Richtern und Staatsanwälten dem Land insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Überprüfungs- und Übernahmeverfahren seien „auf rechtsstaatlicher Grundlage“ und „außerordentlich genau“ erfolgt, in zwei Einzelfällen, die allerdings gravierend seien, habe es Verfahrensfehler gegeben. Die frühere DDR-Juristin Will hatte 172 Fälle, alles noch heute tätige Richter und Staatsanwälte, untersucht. Von 294 Richtern waren in 129 übernommen, sowie 112 von 202 früheren DDR-Staatsanwälten.

CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski rügte, dass auch Richter weiterbeschäftigt worden seien, die „rechtsstaatswidrige Urteile“ gefällt haben. Das sei „eine sehr unbefriedigende Situation“. Will wiederum kritisierte Behinderungen ihrer Gutachtertätigkeit durch Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke), mit dem sie lange um die Herausgabe von Akten streiten musste. Und noch am Vorabend der Sitzung hatte Schöneburg versucht, die Enquêtekommission zu Schwärzungen im ohnehin anoymen Will-Gutachten zu bewegen, was das Gremium ablehnte. Thorsten Metzner

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