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Übung für den Notfall am BER. Die Feuerwehr muss auch im Tunnel ran.

© dpa

Berlin-Schönefeld: BER-Feuerwehr muss auch im Bahnhof löschen

Die Feuerwehr am BER muss bei einem Brand im Flughafenbahnhof und im Tunnel der Bahn löschen. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden.

Die Feuerwehr am BER muss bei einem Brand im Flughafenbahnhof und im Tunnel der Bahn löschen. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden. Die Flughafengesellschaft wollte dagegen nur für den Erstangriff zuständig sein, die Leitung des weiteren Einsatzes aber den Feuerwehren aus der Umgebung überlassen. Gegen die volle Zuständigkeit, die vom Innenministerium angeordnet worden war, hatte die Flughafengesellschaft geklagt. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück. Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Wie die Flughafengesellschaft reagieren wird, will sie erst nach dem Vorliegen der Begründung entscheiden.

Der Bahnhof liegt unter dem Hauptterminal. Die Flughafengesellschaft wirbt deshalb auch mit einer Anlage der kurzen Wege. Verantwortung für den Bau unter ihrem Gebäude wollte sie aber nicht übernehmen. Für Bahnhöfe und Tunnel der Bahn seien woanders auch die örtlichen Feuerwehren zuständig, hatte sie argumentiert. Bei dem Streit ging es aber – unausgesprochen – auch um Geld; um die Haftung bei Einsätzen, um das Kostenrisiko bei möglicherweise folgenden Prozessen, aber auch darum, ob der Flughafen seine Feuerwehr (200 Mitarbeiter) womöglich aufstocken müsste.

Hätte sich die Flughafengesellschaft durchgesetzt, wäre es während des Einsatzes zu einem Wechsel bei der Führung gekommen, was Experten als problematisch bezeichneten.

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