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Erfolgreich gestartet: Der Berliner Mietenvolksentscheid.

© Christian Mang

Berliner Mietenentscheid: Ihre Unterschrift führt zur Apokalypse

Berlins Senat probiert eine neue Strategie gegen unliebsame Bürgerbegehren aus: Er droht den Miet-Initiativen.

Berlins Senat probiert eine neue Strategie gegen unliebsame Bürgerbegehren aus. Nachdem es mit dem Ignorieren (Volksentscheid Wasser) und dem Beschimpfen (Volksentscheid Tempelhofer Feld) nicht funktioniert hat, wird zur Abwechslung mal gedroht (Volksentscheid Mieten).

Finanzsenator Kollatz-Ahnen jedenfalls nahm die Meldungen zum erwartbaren Sprung über die erste Hürde (20 000 Unterschriften bis Ende Mai zur Eröffnung des Volksbegehrens) zum Anlass, ein Horrorszenario zu entwerfen: Wenn das durchkommt, wird’s teuer, dann müsse Berlin zur Gegenfinanzierung wahl- und zeitweise die Bezirke abschaffen, die Kitas schließen, auf Busse und Bahnen verzichten, die Privatschulfinanzierung und die Kulturförderung einstellen sowie, Höhepunkt des Schreckens, „rund sieben Jahre keine Straßenreinigung durchführen lassen“.

Die Absicht der scheinbar willkürlichen, tatsächlich aber gezielt gestreuten Liste ist offensichtlich: Die Unterschriftensammler sollen als weltfremde Spinner dargestellt werden, die das Unmögliche wollen und dabei die Stadt ruinieren.

Man mag das als Versuch zur Herstellung der Waffengleichheit betrachten – schließlich wirkt das Ansinnen der Initiativen beim flüchtigen Blick ja auch allzu leicht: Sie wollen weniger Miete zahlen? Unterschreiben Sie hier!

Aber im Kern handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der gar nicht so weit entfernt ist von den Vorstellungen des Senats – zumindest dessen sozialdemokratischen Teils. Er beschreibt sogar recht präzise, wie die leichtfertigen Versprechungen der Stadtpolitik (keine Vertreibung von finanziell schwächeren Mietern aus den Innenbezirken, Schaffung von verhältnismäßig preiswertem Wohnraum in großer Zahl) konsequenterweise tatsächlich auch umzusetzen wären: mit Wohnungsbaugesellschaften, die nicht wie bisher auf Gewinnmaximierung zugunsten der Landeseinnahmen erpicht sind, sondern gemeinwohlorientiert wirtschaften – als Gesellschaften öffentlichen Rechts.

Der Entwurf der Initiative ist in Wahrheit nicht weit entfernt von der Senatspolitik

Das würde allerdings einen radikalen Eingriff in den Wohnungsmarkt bedeuten. Die eigentliche Herausforderung dieses Volksbegehrens besteht denn auch weniger in den finanziellen Folgen (1,2 Milliarden laut Initiativen, 2,8 Milliarden laut Finanzverwaltung, jeweils für die Jahre 2017 bis 2021), als vielmehr in der grundsätzlichen Beantwortung der Frage: Reicht die Senatspolitik aus, die oben genannten Ziele zu erreichen? Die Zweifel daran wachsen, und der Eindruck wird stärker: Da regiert vor allem die Hoffnung. Private Anbieter werden die „bezahlbaren“ Wohnungen nicht in ausreichender Menge bauen.

Hätten die Initiativen Erfolg, müsste – und könnte – der nächste Senat mit den Folgen umgehen, ohne das öffentliche Leben zum Erliegen zu bringen. Die Aufgabe der Politik ist es jedenfalls nicht, den Bürgern beleidigt mit unhaltbaren Konsequenzen zu drohen wie ein überforderter Erziehungsberechtigter. Kollatz-Ahnen („Dann wohnen wir zwar bequem, haben aber keinen öffentlichen Nahverkehr mehr“) geht da mit schlechtem Beispiel voran. Wenn der Senat seine Wohnungspolitik für die bessere hält, muss er sie ernst und seriös vertreten.

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