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Bis Klärung der Rechtslage: Ärztefunktionäre zahlen Prämie auf Treuhandkonto

Ist das ein Schritt in Richtung Rückzahlung der Prämien? Gesundheitssenator Czaja ist davon überzeugt. Die Funktionäre wollen ebenfalls endlich Klarheit - mit Mario Czaja stimmen sie deshalb aber noch lange nicht überein.

Von Sabine Beikler

Im Streit um das Übergangsgeld für Spitzenfunktionäre hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zunächst eingelenkt. Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) sagte am Donnerstag im Parlament, die drei KV-Funktionäre hätten ihm mitgeteilt, sie würden die jeweils 183.000 Euro „bis zur Klärung der Rechtslage“ auf ein Treuhandkonto einzahlen. Das sei ein „erster Schritt zur endgültigen Rückzahlung der Gelder“, sagte Czaja. Die Gesundheitsverwaltung als Rechtsaufsicht sei weiter der Auffassung, dass die Übergangsgelder „zu Unrecht“ gezahlt worden seien.

Die beiden KV-Vorsitzenden Angelika Prehn und Vize Uwe Kraffel sowie Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke hatten 2011 eine für die Arbeit in der eigenen Praxis gedachte Übergangszahlung aus der KV-Kasse in Höhe eine Jahressalärs von je rund 183.000 Euro erhalten, obwohl sie weitere sechs Jahre im Amt bleiben werden. Ihre Arbeitsverträge wurden zuvor mit dem Segen der Mediziner in der 40-köpfigen Vertreterversammlung, dem sogenannten Ärzteparlament, geändert. Begründet wurde dies damit, dass während der Amtszeit der drei KV-Chefs der frühere rot-rote Senat beschlossen hatte, dass sechs Monatsgehälter als Übergangsgeld reichen müssten.

In der Vertreterversammlung haben Fachärzte die Mehrheit, Hausärzte hatten erfolglos mit der Niederlegung ihrer Mandate gedroht, falls der Vorstand das Geld nicht zurückzahlt. Kurz darauf hatten auch einige der bislang dem Vorstand treuen Fachärzte dafür votiert, treuhänderisch die „Übergangsgelder bis zur rechtlichen Klärung an die KV zurückzuzahlen“. Das geschieht nun, obwohl der in die Kritik geratene Burkhard Bratzke damals dem Tagesspiegel gesagt hatte: „Wir wollen lieber eine endgültige Lösung, keine komplizierten Zwischenschritte. Schließlich geht es um ordentliche Gehälter. Wir sind Angestellte der KV, wir können keinen Cent bewegen, ohne dass unser Arbeitgeber zustimmt.“ Merkwürdig sei, wenn der Senat veranlasse, das Beschäftigte einen Teil ihres Einkommens ihrem Arbeitgeber zurückzuzahlen hätten. Außerdem habe man Czaja schon im Dezember einen Lösungsvorschlag unterbreitet, wobei der nicht darauf hinausgelaufen sein soll, dass das Geld zurückgegeben wird. Details nannte Bratzke damals nicht.

Die drei beriefen sich auf Gerichtsurteile, wonach für KV-Funktionäre ähnliche Regeln gelten wie für Politiker. Scheiden Politiker aus Ämtern, stehen ihnen Übergangsprämien zu, die sich nach ihrer Amtszeit richten. Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Organisation öffentlichen Rechts. Ihr müssen alle niedergelassenen Ärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie verteilt Krankenkassengelder als Honorare an 7.000 Ärzte und 1.600 Psychotherapeuten in Berlin.

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