Debatte um Rekommunalisierung : Wasservertrag im Internet veröffentlicht

19.07.2012 23:01 Uhrvon
Bis Ende Oktober muss das Abgeordnetenhaus dem Vertrag zum Rückkauf der RWE-Aktien zugestimmt haben. Foto: dapd
Bis Ende Oktober muss das Abgeordnetenhaus dem Vertrag zum Rückkauf der RWE-Aktien zugestimmt haben. - Foto: dapd

Die Politik hat dazugelernt. Der Vertrag über den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) wurde von der Finanzverwaltung des Senats am Donnerstag komplett veröffentlicht.

Die Behörde stellt im Internet noch weitere Dokumente zu den Kaufverhandlungen und zur öffentlichen Debatte um die Wasserbetriebe zur Verfügung. Auch der Konsortialvertrag von 1999 und zusätzliche Unterlagen zur Teilprivatisierung des Versorgungsunternehmens stehen weiterhin im Netz.

Mit der notariellen Beurkundung am Mittwoch ist der Vertrag mit RWE rechtlich wirksam, aber die Abtretung der Gesellschafteranteile ans Land Berlin wird erst vollzogen, wenn das Abgeordnetenhaus zugestimmt hat. Nach der Sommerpause soll das Vermögensgeschäft parlamentarisch beraten werden.

Der 51-seitige Vertrag setzt den Kaufpreis auf 618 Millionen Euro fest. Die wesentlichen Bestandteile dieses Preises sind ein Eigenkapitaldarlehen von 469 Millionen Euro, das RWE Aqua ans Land Berlin abtritt, und Betriebsmittel in Höhe von 126,9 Millionen Euro. Die übrigen 22,1 Millionen Euro gelten als Preis für den Geschäftsanteil und fiktive Verzinsungen. Ergänzend zum Kaufpreis muss Berlin 39,3 Millionen Euro Ausgleichszahlungen (hauptsächlich Gewinnverzinsung und Steuerrückerstattung) leisten.

Der Anteilskauf steht unter dem Vorbehalt, dass das Bundeskartellamt (aus fusionsrechtlichen Gründen) und die Europäische Kommission (wegen eines möglichen Beihilfeverfahrens) keine Einwände vorbringen. Außerdem haben RWE und der Senat ein Rücktrittsrecht für den Fall ausgehandelt, dass der private Mitgesellschafter Veolia eine Mitsprache über den Verkauf der RWE-Anteile vor Gericht erfolgreich einklagen sollte. Die Risiken werden von beiden Seiten als gering eingeschätzt. Mit einer einstweiligen Verfügung ist Veolia schon am 30. Mai vor dem Landgericht gescheitert. Nach „sorgfältiger rechtlicher Prüfung“ gehen der Senat und RWE davon aus, dass das Kammergericht in dem noch anhängigen Berufungsverfahren nicht zugunsten von Veolia urteilt. Vorsichtshalber haben sich aber beide Vertragspartner von Haftungsansprüchen gegenseitig befreit. Völlig unabhängig von diesem Streit soll auch mit Veolia über einen Anteilsrückkauf verhandelt werden.

Neben dem juristischen gibt es noch ein politisches Restrisiko für den Rückkauf der Anteile an den Wasserbetrieben. Wenn das Abgeordnetenhaus dem Vertrag nicht bis zum 31. Oktober zustimmt, hat RWE ein sofortiges Rücktrittsrecht. In diesem Fall „haftet der Käufer für alle Kosten und Schäden, die dem Verkäufer infolge seines Vertrauens auf die Erfüllung dieses Vertrags entstanden sind“. Sobald das Landesparlament grünes Licht gibt, wird ein Anteilsabtretungsvertrag notariell abgeschlossen und der Senat muss den Kaufpreis samt Nebenkosten überweisen.

Der Vertrag ist einsehbar unter: www.berlin.de/sen/finanzen

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