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Berlin: Einbürgerung: Bund bittet Berlin um Milde

Nachdem ein behinderter Iraner nicht Deutscher werden durfte, ist jetzt Körting am Zug

Hoffnung für die Familie von Mohsen Arabzadeh Hejazi: Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), hat an Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) appelliert, den geistig behinderten Iraner trotz seiner nicht ausreichenden Sprachkenntnisse einzubürgern. „Körting sollte Mut zur Entscheidung zeigen, seinen juristischen Spielraum nutzen und eine Einbürgerung zulassen“, sagte der Sprecher der Ausländerbeauftragten, Bernd Knopf, dem Tagesspiegel am Freitag.

Der 21-jährige Hejazi lebt, wie berichtet, seit 15 Jahren mit seinen Eltern als anerkannter Asylberechtigter in Deutschland. Während seine Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft bekamen, wurde dem Sohn dies verweigert. Er leidet unter Autismus, einer psychischen Krankheit, die ihn weitgehend kontaktunfähig macht. Deswegen bestand er die vom Amt vorgeschriebene Sprachprüfung nicht. Daraufhin verweigerte das Spandauer Bezirksamt die Einbürgerung, bat aber nach Kritik an der Entscheidung den Innensenator um eine Prüfung des Falles. Aus Sicht der Bundesregierung hat Körting jetzt durchaus die Möglichkeit, die Spandauer Entscheidung zu revidieren. In den Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht sei festgehalten, dass bei der Einbürgerung „auf Behinderungen, die Auswirkungen auf das sprachliche Vermögen haben, Rücksicht genommen werden soll“, sagt Bernd Knopf.

Körting lehnt eine inhaltliche Stellungnahme bislang ab. Er lässt derzeit seine Juristen ermitteln, welche Möglichkeit das Ausländerrecht tatsächlich zulässt, Hejazi doch noch Deutscher werden zu lassen. „Der Fall wird von unseren Gutachtern überprüft“, sagte Körtings Sprecher Peter Fleischmann. Aus Sicht der Innenverwaltung dürfen sich der junge Mann und seine Eltern aber nicht allzu viel Hoffnungen machen: In der Landesbehörde geht man bislang davon aus, dass die Spandauer Ablehnung des Einbürgerungsantrages von Moses Arabzadeh Hejazi nicht nur rechtlich korrekt, sondern sogar zwingend geboten war. Dem widerspricht Gerhard Schröders Ausländerbeauftragte: „Mit Wohlwollen kann man zu der Entscheidung kommen: Ja, wir bürgern ein“, sagt ihr Sprecher. Langfristig wolle die Bundesregierung die Verwaltungsvorschriften allerdings so ändern, dass Sonderregeln für behinderte Ausländer noch eindeutiger festgeschrieben seien. Körting will seine Entscheidung voraussichtlich kommende Woche treffen.

Wegen dieses Vorgangs hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth (Grüne), wie berichtet eine Parallele der Spandauer Entscheidung zur „Selektion“ der Nationalsozialisten gezogen. Das wiederum empört die Berliner Behörden. „Dieser Aufstand der Herzen ist nachvollziehbar, hat aber keine rechtliche Grundlage“, sagt Körting-Sprecher Fleischmann. Auch sei es eine „Unverschämtheit“, die Entscheidung als einen Akt „gnadenloser Bürokratie“ zu bezeichnen. Aus Sicht der Innenverwaltung hat das Spandauer Bezirksamt „formal richtig“ entschieden. „Eine Einbürgerung ist keine Sozialleistung, sondern ein hoheitlicher Akt, für den klare Kriterien erfüllt sein müssen“, sagt Fleischmann. Dazu gehöre eben auch die Sprachprüfung. Der Verwaltungssprecher weist darauf hin, dass Hejazi durch die versagte Einbürgerung keinerlei Nachteile entstünden: Der junge Mann sei nicht von Abschiebung bedroht, auch stünden ihm die gleichen sozialen Leistungen zu wie jedem Deutschen.

Die scharfe Kritik der Regierungspolitikerin Roth fällt aus Körtings Sicht gar auf Frau Roth zurück: Um Mohsen Arabzadeh Hejazi und auch andere behinderte Ausländer einbürgern zu können, müsse erst das das Ausländerrecht geändert werden. Das sei aber nicht Sache Berlins, sondern der Bundesregierung – also der Kollegen von Claudia Roth und Marieluise Beck.

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