zum Hauptinhalt

Klage wegen Besoldung: Gericht: Beamte werden gerecht bezahlt

Ein Amtsrat fühlte sich finanziell diskriminiert. Er klagte um die höchste Besoldungsstufe – vergeblich.

Von Fatina Keilani

Rainer K. ist 42 Jahre alt und seit 22 Jahren Beamter. Mittlerweile ist er Amtsrat, er leitet das Büro von Gabriele Schöttler, der Bürgermeisterin von Treptow-Köpenick. Besoldet wird er nach A 12, Stufe 9, er möchte aber lieber Stufe 12 bekommen – das wären monatlich 262,57 Euro brutto mehr, insgesamt rund 3500 Euro Grundgehalt. Sein Argument: Die Bezahlung verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG), weil ältere Beamte besser bezahlt würden. Deswegen zog K. vors Verwaltungsgericht – und verlor gestern. Beamte können sich wegen ihrer Bezüge nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen, entschied die fünfte Kammer unter Vorsitz des Richters Christoph Heydemann.

Das ist ein Unterschied zu Angestellten des öffentlichen Dienstes. Im Jahr 2008, als auch K. seine Mission startete, gewann ein etwa gleichaltriger Mann aus dem öffentlichen Dienst des Landes Berlin vor dem Landesarbeitsgericht praktisch den gleichen Rechtsstreit. Das Land wurde verurteilt, ihn nach der höchsten Tarifstufe zu bezahlen, da der Bundesangestelltentarifvertrag BAT mit seinen Lebensaltersstufen dem AGG widerspreche. Das Land zog vors Bundesarbeitsgericht, das vor vier Wochen beschloss, die Frage lieber gleich dem EuGH vorzulegen. Hier schließt sich der Kreis, denn mit dem AGG, das offiziell Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz heißt, hat Deutschland im Jahr 2006 verspätet die EU-Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt, und falls dabei Fragen offen geblieben sind, fällt die Rechtsfrage nach Europa zurück.

Im Falle von Rainer K. sahen die Verwaltungsrichter aber keine offenen Fragen. Das AGG gelte hier gar nicht, so die Kammer, da die Besoldung von Beamten immer in einem Gesetz stehen müsse, und das sei hier das Bundesbesoldungsgesetz. Weil es spezieller sei als das AGG, sei es allein anzuwenden. „Nach unserer Auffassung gibt das Bundesbesoldungsgesetz typisiert auch Erfahrungsstufen wieder“, so Heydemann. „Es ist nicht, wie beim BAT, die schnöde Abbildung des Lebensalters.“ Zumal bei Staatsdienern nur Dienstjahre gezählt werden – die Uhr fängt erst mit der Verbeamtung an zu laufen. Und: Die Richtlinie erlaube es Staaten, zu sagen: „Wer erfahren ist, macht den Job besser und bekommt deswegen mehr Geld.“ Das sei ein legitimes Ziel.

Aus der Richtlinie selbst könne der Kläger auch keine direkten Ansprüche ableiten, dafür sei sie zu allgemein formuliert. Sie enthalte eher eine Handlungsanweisung für die nationalen Gesetzgeber. Wobei direkte Ansprüche nicht generell ausgeschlossen sind: Erst vergangene Woche hatte dieselbe Kammer mehreren Beamten Ansprüche auf Urlaubsabgeltung zugesprochen, und in dem Falle sahen die Richter einen Anspruch direkt aus der Richtlinie als gegeben an.

Rainer K., der in der Neuköllner SPD als Politiker aktiv ist, hatte den Ausgang des Verfahrens schon geahnt. Zufrieden war er nicht damit: „Ich kenne einige, die besser bezahlt werden als ich, obwohl sie weniger Erfahrung haben“, sagte der Diplomverwaltungswirt nach der Verhandlung. Die Kammer hat die Berufung zugelassen. K. will davon Gebrauch machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false