zum Hauptinhalt

Gesundheitsbranche: Senat will Rückzahlung der Ärzte-Chef-Prämien erzwingen

Bislang haben die Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung um Augenarzt Uwe Kraffel ihre umstrittene Prämie auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Die Landesregierung will nach monatelangem Streit offenbar energischer gegen den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorgehen. Eine Sprecherin von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) erklärte am Montag, man bestehe auf einer Rückzahlung der umstrittenen Prämien der drei Spitzenfunktionäre von 2011 an die KV – trotz der vor wenigen Tagen angekündigten Überweisung auf ein Treuhandkonto. Nach Tagesspiegel-Informationen wird in der Senatsverwaltung wohl in diesen Tagen ein verbindlicher Verpflichtungsbescheid erstellt, der den drei KV-Vorständen bald zugestellt werden soll. Einen solchen Erlass könnten nur Gerichte stoppen.

Der neue Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).
Der neue Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).

© dpa

Einer der drei in die Kritik geratenen Funktionäre, der KV-Vorstandsvize Uwe Kraffel, hatte gesagt, entsprechende Rechtsmittel dagegen zu prüfen. Die Mehrheit der 40-köpfigen Vertreterversammlung in der KV, das sogenannte Ärzteparlament, hatte kürzlich das Einfrieren der Gelder gefordert. Czaja nannte dies einen „ersten Schritt zur endgültigen Rückzahlung“. Kraffel sagte am Montag: „Wir haben das Geld schon auf ein Treuhandkonto eingezahlt.“ Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage sollten die Summen dort bleiben.

KV-Vorstandsvize Uwe Kraffel hat seine 183.000-Euro-Prämie von 2011 auf ein Treuhandkonto überwiesen - bis zur Klärung des Rechtsstreits.
KV-Vorstandsvize Uwe Kraffel hat seine 183.000-Euro-Prämie von 2011 auf ein Treuhandkonto überwiesen - bis zur Klärung des Rechtsstreits.

© promo

Wie berichtet, erhielten Kraffel, die KV-Vorsitzende Angelika Prehn und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke 2011 eine für die Wiederaufnahme der eigenen Praxisarbeit gedachte Übergangszahlung aus der KV-Kasse in Höhe eine Jahressalärs von je 183 000 Euro, obwohl sie weitere sechs Jahre im Amt bleiben werden. Ihre Arbeitsverträge wurden zuvor mit dem Segen der Vertreterversammlung geändert. Begründet wurde dies damit, dass während der Amtszeit der drei KV-Chefs der frühere rot-rote Senat beschlossen hatte, dass sechs Monatsgehälter als Übergangsgeld reichen müssten. Diesen Abzug wollte man ausgleichen. Laut Senat ist das unzulässig. Die Mediziner berufen sich auf Urteile wonach für sie ähnliche Regeln gelten wie für Politiker. Scheiden Politiker aus Ämtern, stehen ihnen Prämien zu, die sich nach ihrer Amtszeit richten.

Der Senat wacht rechtlich über die KV, weil sie eine Organisation öffentlichen Rechts ist: Ihr müssen alle niedergelassenen Ärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie verteilt Krankenkassengelder als Honorare an 8000 Mediziner in Berlin.

Zur Startseite