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Sozialwohnungen am Kottbusser Tor in Kreuzberg.

© Kitty Kleist-Heinrich

Höhere Subventionen: Nicht nur Arme dürfen in Sozialwohnungen

Subventionierte Wohnung trotz höheren Einkommens? So will es der Senat. Berliner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1400 Euro haben dank neuer Einkommensgrenzen künftig einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Der Haken: Sozialwohnungen sind knapp.

Jetzt gibt es Sozialwohnungen für fast alle. Der Senat erhöht die Einkommensgrenzen, die zum Einzug in eine der rund 140000 subventionierten Wohnungen in Berlin berechtigen. Alleinerziehende mit drei oder Paare mit zwei Kindern dürfen künftig fast 3300 Euro Netto monatlich verdienen und trotzdem in eine Wohnung einziehen, die im Durchschnitt zwei Euro weniger je Quadratmeter und Monat kosten als sonst üblich. Wer einmal eine billige Wohnung hat, darf sie ein Leben lang behalten – ganz egal wie viel er verdient.

Wer einmal drin ist, wohnt billig - auch bei steigendem Einkommen

„Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen“ sollen laut Berlins Bausenator Michael Müller (SPD) von der großzügigeren Regelung profitieren. Auf der Strecke könnten Kleinstverdiener bleiben, denn die Konkurrenz um die günstigen Wohnungen wächst dadurch. Zurzeit gibt es 25 000 Berliner, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der den Einzug in eine Sozialwohnung erlaubt. Jährlich werden aber nur rund 7 000 Sozialwohnungen in Berlin frei. Überhaupt ist nur die Hälfte aller Sozialwohnungen, rund 70 000, für Haushalte mit geringen Einkünften reserviert. Bei der anderen Hälfte der subventionierten Objekte sind die Vermieter von der Verpflichtung befreit.

55 Prozent aller Berliner Haushalte haben nun Anspruch auf geförderte Wohnung

Staatssekretär Ephraim Gothe (SPD) aus der Bauverwaltung räumte bei der Senatspressekonferenz ein, dass nicht kontrolliert wird, ob die Einkünfte der Mieter von Sozialwohnungen in Berlin Jahre nach dem Einzug noch zur Nutzung der hoch subventionierten Wohnungen berechtigen. Über eine „Fehlbelegungsabgabe“, die im Bestand abgeschafft worden war als es in Berlin mehr Wohnungen als Mieter gab, macht sich der Senat keine Gedanken. Wer als Student eine billige Sozialwohnung in Kreuzberg bekam, darf diese auch als Manager bei Bayer behalten.

55 Prozent aller Berliner Haushalte haben durch die neuen Einkommensgrenzen einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Das monatliche Nettoeinkommen darf bei einer Person 1400 Euro, bei zwei Personen 2100 Euro, bei drei Personen 2640 Euro, bei vier Personen 3291 Euro und bei einem Paar mit drei Kindern 3710 Euro nicht überschreiten.

Mieterverein nennt Regelung "unsozial"

Im kommenden Jahr will der Senat ein neues Programm für Sozialwohnungen starten, die in dieser Legislatur 320 Millionen Euro zum Bau günstiger Mietwohnungen bereit stellt.

Der Berliner Mieterverein kritisierte die höheren Einkommensgrenzen im Sozialen Wohnungsbau als "by-Pass für den kranken Sozialen Wohnungsbau" in Berlin. Mehr als eine Million Haushalte sei künftig berechtigt, sich um die günstigen Wohnungen zu bewerben. Weil aber weniger als 10.000 Sozialwohnungen jährlich frei seien, "werden in diesem Konkurrenzkampf weit überwiegend die Haushalte mit mittleren Einkommen zum Zuge kommen".

Als "unsozial" bezeichnet der Berliner Mieterverein deshalb die neuen Regelungen zum Zugang zu den subventionierten Wohnungen, jedenfalls "solange der Berliner Senat keine Angebote für das unterste Einkommensdrittel hat." Die Mietervertreter wiesen aber auch darauf hin, dass die höheren Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen auch dazu dienen sollen, überhaupt Mieter für einen Teil der nicht im Zentrum oder schlecht gelegenen Sozialwohnungen zu finden, deren Mieten höher sind als die vergleichbare frei finanzierten Wohnungen in den betreffenden Gebieten.

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