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Eingepackt. Polizisten haben Beweismaterial im Märkischen Viertel gesichert.

© dpa

Islamisten in Berlin-Mitte: Großrazzia rund um "Fussilet 33"-Moschee

Der Senat verbietet den Moschee-Verein „Fussilet 33“. Die Polizei durchsucht derweil Wohnungen in Berlin und zwei Dutzend anderen Orten.

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Zwei Monate nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt ist der umschrittene Moschee-Verein „Fussilet 33“ verboten worden. Attentäter Anis Amri hatte Verbindungen zu der Organisation. Damit hat Berlin erstmals seit dem Aus für die Rockergruppe „Hells Angels Berlin City“ im Jahr 2012 wieder einen Verein verboten. „Seit der Zustellung der Verbotsverfügung am Dienstagmorgen um 6 Uhr ist der Verein „Fussilet 33“ de facto und de jure verboten“, sagte der Sprecher der Senatsinnenverwaltung, Martin Pallgen. Dem Verein ist damit jede Tätigkeit, auch die Bildung von Ersatzorganisationen, untersagt. Die wichtigsten Punkte zum Vereinsverbot im Überblick:

DIE RAZZIA

450 Beamte zeitgleich an 24 Orten in drei Bundesländern – die Amtshilfe der Polizei stellte einen Großeinsatz dar. Durchsucht wurden die ehemalige Moschee in der Perleberger Straße in Moabit, Wohnungen und Geschäftsräume in anderen Bezirken sowie Zellen in den Justizvollzugsanstalten Moabit und Tegel. Auch in Hamburg und in Rüdersdorf bei Berlin wurden zwei Wohnungen durchsucht.

„Ziel der Razzia sind die Sicherstellung von Beweismitteln und die Festsetzung des Vereinsvermögens“, sagte Polizeisprecher Winfrid Wenzel am Rande einer Wohnungsdurchsuchung im Märkischen Viertel. Knapp zwei Stunden untersuchten Polizeibeamte hier die Wohnung eines aktiven Vereinsmitglieds in der Quickborner Straße. Insgesamt drei Kartons trugen die Beamten aus der Wohnung und verstauten sie in einem Polizeiwagen. „Wir hoffen, dass wir dadurch weitere Erkenntnisse sammeln können“, sagte Wenzel. Innensenator Andreas Geisel (SPD) dankte den Einsatzkräften und zeigte sich zufrieden mit dem Verbot. Es sei ein Schlag mit Signalwirkung gegen den islamistischen Terror. „Menschen, die Gewalt ausüben oder predigen, haben in dieser Stadt keinen Platz.“

DAS VERBOT

„Ein Vereinsverbot muss hohe juristische Hürden nehmen“, sagte Geisel weiter. Im Vereinsgesetz wird das Verbot von sogenannten „Ausländervereinen“ in Paragraf 14 geregelt. Möglich ist das, wenn der Verein die öffentliche Sicherheit gefährdet oder beeinträchtigt und der Verein Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer und religiöser Belange unterstützt oder befürwortet. Außerdem muss geklärt werden, ob das Verhalten von Vereinsmitgliedern oder Besuchern dem Verein angelastet werden kann. Bei „Fussilet 33“ ist das gelungen.

Das Vereinsverbot hätte allerdings auch schon früher abgeschlossen werden können. Bereits im Februar 2016 hatte der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) ein Vereinsverbot in Erwägung gezogen. Im August habe er dann aber vorerst von weiteren Schritten abgesehen, berichtete der Staatssekretär für Inneres, Torsten Akmann. Erst nach dem Anschlag am Breitscheidplatz hatte Geisel die Pläne seines Vorgängers wieder aufgenommen und am 23. Dezember offiziell ein Verbotsverfahren eingeleitet. Unterschriftsreif sei das am 8. Februar gewesen, woraufhin bei den Verwaltungsgerichten in Berlin, Frankfurt (Oder) und Hamburg Anträge zur Durchsuchung eingereicht wurden. Auch die Beschlagnahmung des Vereinsvermögens und ein Verbot der Internetpräsenz wurden beantragt. Das Hamburger Verwaltungsgericht stimmte am Montag zu.

Geisel wollte das Vereinsverbot explizit als Signal an die extremistische Szene in Berlin verstanden wissen. „Wir reden heute über Fussilet 33, aber wir haben auch alle Extremisten im Auge, die die gleichen Ziele verfolgen“, sagte der Senator. Zu einzelnen Verbotsverfahren, zum Beispiel der umstrittenen Al-Nur-Moschee in Neukölln, wollte er sich mit Verweis auf „verdeckte Ermittlungen“ nicht äußern, sagte aber: „Wir haben noch weitere Vereine im Blick.“

DER VEREIN

Der im November 2010 gegründete Moschee-Verein „Fussilet 33“ macht seit Jahren negative Schlagzeilen. Die Mitglieder des Vereins, vor allem die Anführer, haben nach Erkenntnissen von Bundesanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz den bewaffneten Kampf propagiert und teilweise auch praktiziert. Die beiden türkischen Anführer des Vereins, „Vorstandspräsident“ Ismet D. und „Weisenratspräsident“ Emin F., sollen die in Syrien kämpfende, tschetschenische Dschihadistentruppe „Junud al Sham“ (Soldaten Syriens) massiv unterstützt haben. Die beiden Funktionäre müssen sich seit Januar 2016 vor dem Kammergericht verantworten. Kriminell aktiv war auch ein Imam der Moschee. Im Juni 2016 verurteilte das Kammergericht den Russen Gadzhimurad K. wegen der Billigung von Verbrechen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu zweieinhalb Jahren Haft.

Dass sich Attentäter Anis Amri zur Moschee hingezogen fühlte und sich hier mehrmals aufgehalten hat, erscheint logisch. Der Tunesier soll von Oktober bis Dezember 2016 mehr als 20 Mal in der Fussilet-Moschee gewesen sein. Das Verbot sei jedoch nicht wegen Amri erlassen worden, sondern habe das Verfahren lediglich beschleunigt, betonte Innensenator Geisel: „Nach dem Anschlag waren wir nicht mehr in der Beweisnot – so schrecklich das auch klingt.“

POLITISCHE REAKTIONEN

Oppositionspolitiker im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßten das Verbot des Moschee-Vereins. „Das Verbot ist nur konsequent, denn die Fussilet-Moschee ist ein Hotspot des Islamismus und der Radikalisierung“, sagte der CDU-Innenexperte, Burkard Dregger. Er glaube, das Verbot sei „auch im Sinne des friedlichen Islam“. AfD-Chef Georg Pazderski lobte ebenfalls das Verbot, kritisierte aber, dass das Verfahren zu lange gedauert habe. „Ein deutlich schnellerer Schlag der Ermittlungsbehörden wäre nötig gewesen, um rechtssichere Beweise gegen die radikalen Islamisten zu sammeln und in der Folge überführte Täter auch abschieben zu können.“

Diesen Vorwurf wies Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der Berliner SPD, zurück. „Sorgfalt geht vor Tempo“, sagte er und kritisierte das Verhalten der Opposition. „Die breiten öffentlichen Verbotsforderungen vorab haben nicht geholfen.“

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