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Linke, Piraten oder Grüne sollen vor Gericht ziehen: Wassertisch will neue Klage gegen Privatisierungsverträge

Die Initiative gibt sich mit dem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land nicht zufrieden. Sie hat einen Verfassungsrechtler beauftragt, der eine neue Angriffsmöglichkeit gegen die umstrittene Vereinbarung sieht.

Ein erfolgreicher Volksentscheid, ein zäher parlamentarischer Sonderausschuss, ein jahrelanges Schiedsverfahren – der Kampf ums Berliner Trinkwasser kennt viele Fronten. Jetzt sieht die Initiative „Berliner Wassertisch“ die Chance zur Entscheidungsschlacht: Über eine sogenannte Organklage sollen die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 doch noch angefochten werden. Die Chance dazu eröffnet kurioserweise ausgerechnet der vom Senat im Oktober vollzogene Rückkauf des einstigen RWE-Anteils für mehr als 600 Millionen Euro, der binnen eines halben Jahres angefochten werden könne. Die Sache hat zwei Haken: Eine Organklage ist Parlamentsfraktionen vorbehalten, weil sie auch auf die Rechte der Abgeordneten zielt – in diesem Fall auf das Budgetrecht des Parlaments, das mit den Gewinngarantien für die privaten Gesellschafter möglicherweise ausgehebelt worden ist. Und die Frist endet am 25. April. Bis dahin muss eine der drei Oppositionsfraktionen überzeugt werden, das Risiko eines Prozesses einzugehen. Der Verfassungsrechtler Christian Kirchberg hat dem Wassertisch nach dessen Angaben die anwaltliche Vertretung bei einer Klage für pauschal 30 000 Euro angeboten, die am Ende üblicherweise der Verlierer zahlen müsste.

Sowohl die Grünen als auch Linke und Piraten haben trotz inhaltlicher Sympathie noch Beratungsbedarf. Uwe Doering, Fraktionsgeschäftsführer der Linken, gibt zu bedenken, dass die umstrittene Teilprivatisierung der Wasserbetriebe damals immerhin vom Parlament beschlossen worden sei. Auch habe die Fraktion für Rechtsstreite allein nur etwa 10 000 Euro in der Kasse. 80 Prozent des Budgets brauche man fürs Personal. Ein Ausweg könne eine gemeinsame Klage der drei Fraktionen sein. „Wir prüfen das intensivst“, versichert Doering.

Als Motivationshilfe könnte den Abgeordneten der Verlauf des Sonderausschusses vom vergangenen Jahr dienen: In dem bremsten vor allem SPD und CDU die externe juristische Prüfung der Verträge. Jetzt hat der Wassertisch diese Munition nachgeliefert.

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