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 Polizeiboote liegen am 11. Oktober 2012 auf dem Storkower See nahe dem Haus des entführten Investment-Managers.

© dpa

Maskenmann-Prozess: Vorwürfe gegen Polizeichef im Maskenmann-Fall

Interne Ermittlungen gegen Chef der Mordkommission in Frankfurt (Oder). Polizeigewerkschaft ist empört.

Gegen den Chef der Mordkommission zum Maskenmann-Fall wird polizeiintern wegen Dienstvergehen ermittelt. Gegen ihn ist auch schon beamtenrechtlich eine Rüge ausgesprochen worden. Ein Polizeisprecher sagte lediglich, die Vorwürfe stünden „nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ermittlungen im so genannten Maskenmann-Fall“.

Tatsächlich soll der Beamte nach Tagesspiegel-Informationen bei einer Nachstellung der Entführung eines Berliner Millionärs im November 2012 betrunken gewesen sein. Zudem soll er seinen Dienstwagen für Privatfahrten genutzt haben. Er ist allerdings weiterhin Chef der Mordkommission in Frankfurt (Oder).

Brisant ist der Fall, weil es in der Mordkommission, die mit einem der größten Kriminalfälle Brandenburgs betraut war, schwere Verwerfungen zwischen den Beamten gab. Seit Prozessbeginn im Mai gibt es Vorwürfe gegen den Chefermittler, der das Verfahren einseitig betrieben haben soll. Ein Kripobeamter hatte eine Selbstanzeige gestellt, weil er der Meinung war, er dürfe nicht in alle Richtungen ermitteln. Er erhob den Vorwurf, dass der Leiter der Mordkommission so genannte kritische Fragen an den Unternehmer T. vor dessen Vernehmungen gestrichen habe. Der Unternehmer soll von dem Angeklagten Mario T. entführt worden sein.

Für Verteidiger Axel Weimann sind die Vorwürfe ein Hinweis darauf, dass sich der Leiter der Mordkommission frühzeitig festgelegt habe, T. zu glauben. Weimann hält es für möglich, dass die Entführung vorgetäuscht worden war. „Das ist schon heftig“, sagte der Anwalt zu den Vorwürfen. „Dass man kritischen Beamten sagt: So, setzt mal die Scheuklappen auf , ihr habt davon auszugehen, dass es so war, wie der es sagt.“

Vor Gericht sagte eine Oberkommissarin, der Chef der Mordkommission habe ihr erklärt, sie solle aufpassen, dass ihre Kollegen dem Unternehmer keine kritischen Fragen stellten. Die Beamtin hatte schon früher vor der Kammer ausgesagt. Wie sie nun vor Gericht sagte, habe sie unmittelbar vor der damaligen Aussage Post vom Polizeipräsidenten erhalten. Der habe ihr Konsequenzen angedroht, sollte sie bei ihrer Aussage gegen Dienstanweisungen verstoßen. „Das ist schon außergewöhnlich“, sagte Weimann.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Brandenburg, Peter Neumann, kritisierte im RBB: „ Man kann so seitens der Polizeiführung nicht in die Ermittlungen eingreifen. Das ist für die Ermittlungen schädlich.“ Polizeipräsident Arne Feurung bestreitet, dass er Einfluss auf die Ermittlungen genommen oder das Verfahren manipuliert habe.

Sollte T. die Entführung vorgetäuscht haben, dann hätte er er dazu auf jeden Fall eine ungewöhnlich komplizierte Vorgehensweise gewählt. Rätselhaft wäre nach bisherigem Informationsstand auch das Motiv.

Die Verteidigung sieht gleichwohl diverse Ungereimtheiten in der Schilderung des Unternehmers. Weimanns Kollege Christian Lödden sagte, T. behaupte, er sei einen Knüppeldamm auf Socken entlang gejoggt, nachdem er sich befreit habe. „Das ist unmöglich, weil da Wurzeln liegen und der Weg völlig uneben ist“, sagt Lödden. Zudem sei es schwer vorstellbar, dass T. sich durch das sumpfige Gebiet gearbeitet habe, ohne dass er Verletzungsspuren aufweise. Ein Mediziner hatte zudem erklärt, es sei kaum möglich, so eine Befreiung ohne Spuren von Unterkühlung zu absolvieren. Er hält es aber auch nicht für ausgeschlossen.

Staatsanwältin Dorina Dubrau hält die These von einer vorgetäuschten Entführung für falsch. Sie sei selber, ebenso wie viele Polizisten, in dem Sumpfgebiet gewesen. „Wir waren stundenlang dort“, sagte sie, „niemand hatte Folgeverletzungen.“ Zudem hat sie bisher kein Zweitgutachten zur Frage der Unterkühlung angefordert, ein Zeichen dafür, dass für die Staatsanwaltschaft das Thema hinreichend geklärt ist. Der Unternehmer konnte auf der Insel, auf der er sich befand, trockene Kleidung anziehen. Seiner Schilderung nach hatte er sie vom Täter erhalten. Die nasse Kleidung wurde in einem Schlammloch gefunden.

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