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Ach hör mir auf! Nicht nur zum Thema Integrationspolitik hatte Thilo Sarrazin etwas beizusteuern. Vor zehn Jahren ärgerte sich der damalige Berliner Finanzsenator und Hobby-Stilkritiker über die Neigung der Berliner, Trainingsanzüge als alltagstaugliches Kleidungsstück zu begreifen. Seine dunkle Vorahnung bestätigte sich. Der Trend zur Lässigkeit hat längst das Abgeordnetenhaus ergriffen.

© dpa

Rassismus-Vorwürfe: UN rügen Deutschland wegen Sarrazin

Türken und Araber unterwandern uns durch eine hohe Geburtenzahl und sind weitgehend nutzlos - diese Ansichten Thilo Sarrazins, die er 2009 sinngemäß äußerte, ließ der Staat als Meinungsäußerung durchgehen. Zu Unrecht, findet nun der Antirassismus-Ausschuss der UN - und setzt Deutschland ein Ultimatum.

Von Fatina Keilani

Deutschland ist vom Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen gerügt worden, weil es Thilo Sarrazin dessen umstrittene Äußerungen zu Türken und Arabern hat durchgehen lassen. Was von der hiesigen Staatsanwaltschaft als Ausdruck freier Meinungsäußerung gewertet worden war, ist auf der völkerrechtlichen Ebene als Rassismus eingestuft worden. Das Unterlassen strafrechtlicher Ermittlungen stelle einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dar, so der Ausschuss.

Beim Türkischen Bund Berlin-Brandenburg (TBB), auf dessen Initiative hin dies geschah, freute man sich am Mittwoch zwar über den Erfolg, will aber offiziell erst am Donnerstag bei einem eigens anberaumten Termin etwas sagen. Welche Folgerungen aus dieser Rüge zu ziehen seien und welche Gesetze vielleicht geändert werden müssten, das werde sich nun zeigen, sagte ein TBB-Mitarbeiter.

Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat Deutschland 90 Tage Zeit gegeben, zur Frage Stellung zu nehmen, mit welchen Maßnahmen die Entscheidung umgesetzt werden solle. Außerdem muss die Meinung des Ausschusses publik gemacht werden.

Der Ausschuss stellte fest, es reiche nicht aus, Rassendiskriminierung auf dem Papier für rechtswidrig zu erklären. Der Staat müsse dies auch effektiv durchsetzen. Er sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Aufstachelung zum Rassenhass zu schützen. Wer vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache, der stehe in der Pflicht, keine rassistischen Ideen zu verbreiten. Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend.  „Die Stellungnahme des Ausschusses liegt dem Bundesjustizministerium vor und wird geprüft“, hieß es dazu.

Die Vorgeschichte begann 2009. Damals hatte Sarrazin in einem Interview mit der Zeitschrift „Lettre international“ abfällige Äußerungen über Türken und Araber getroffen und damit eine lebhafte Debatte ausgelöst. Auch in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“, das im August 2010 erschien und ein Bestseller wurde, vertrat der SPD-Politiker seine Thesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Posten als Berliner Finanzsenator bereits niedergelegt und war in den Vorstand der Bundesbank eingetreten, aus dem er Ende September 2010 ausschied.

Sarrazin hatte in dem Interview sinngemäß geäußert, Türken und Araber würden Deutschland unterwandern, indem sie viele Kinder bekämen, sie seien mehrheitlich dümmer als Deutsche und ohne erfolgversprechende berufliche Perspektive. Dazu hätten sie auch keinen Ehrgeiz, da das Sozialsystem es ihnen zu gemütlich mache und ihnen zu wenig abverlange.

Sarrazin hatte von Teilen der Gesellschaft Beifall geerntet, von anderen Empörung. Der TBB stellte Strafantrag, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Eine Beschwerde des TBB wies die Generalstaatsanwaltschaft zurück. Daraufhin legte der TBB im Juli 2010 beim CERD Beschwerde ein. Der Ausschuss, der zwei Mal jährlich für je drei Wochen in Genf tagt, traf seine Entscheidung am 26. Februar 2013. Sie wurde am 4. April veröffentlicht. Sarrazin war am Mittwoch telefonisch nicht zu erreichen.

Der UN-Antidiskriminierungs-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Übereinkommens. Seine 18 Mitglieder müssen unabhängig und nachweislich unparteiisch sein. Derzeit sind keine Deutschen in dem Ausschuss.

Die Entscheidung im englischen Wortlaut: Communication No. 48/2010

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